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Beschlussvorlage

Landesförderung zur Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen: Änderung bezüglich der plusKITAs ab dem KG-Jahr 2026/2027

25-30/00867

🟢 Beschlossen 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung sieht eine Änderung bei der Förderung von sogenannten plusKITAs ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 vor. Gemäß den §§ 44, 4ﺒ5 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) werden Einrichtungen gefördert, die einen hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf, insbesondere sprachlichem Förderbedarf, betreuen. Die Landesmittel sind zweckgebunden für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte und deren Qualifizierungen zu verwenden.

Im Rahmen der Neufestsetzung der zu fördernden Einrichtungen für den Zeitraum ab dem 01.08.2025 entfallen zwei bisherige Standorte aus dem Förderprogramm. Die zweigruppige Einrichtung St. Josef wird aufgrund konzeptioneller Umstrukturierungen des katholischen KiTa-Zweckverbandes ersatzlos geschlossen. Zudem wird die städtische Kindertageseinrichtung Kronenstraße zum 31.07.2026 aufgegeben, da eine Sanierung des Gebäudes als unwirtschaftlich eingestuft wurde.

Um die Anzahl der geförderten Einrichtungen bei 80 zu halten, sollen die in der Trägerschaft des katholischen Kita-Zweckverbandes befindlichen Einrichtungen St. Konrad, Gartmannshof und St. Michael, Sankt-Michael-Straße, ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 als plusKITAs gefördert werden. Für das kommende Kindergartenjahr erhält die Stadt Gelsenkirchen insgesamt 3.948.156 Euro an Landesfördermitteln, was einer Fördersumme von 49.351,95 Euro pro plusKITA entspricht. Die Verteilung der 80 plusKITAs auf die verschiedenen Träger umfasst unter anderem die GeKita mit 48 Einrichtungen sowie den Kita-Zweckverband mit 17 Einrichtungen.

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