Laufende Geldleistungen bei Krankheitstagen in der Kindertagespflege
✦ KI-Zusammenfassung
Die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung legt eine Mitteilungsvorlage zur Anpassung der laufenden Geldleistungen bei Krankheitstagen in der Kindertagespflege vor. Hintergrund ist die Prüfung der Handreichung zur Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen sowie die Zielsetzung, die Attraktivität der Tätigkeit für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen zu steigern.
Die Verwaltung schlägt vor, die Anzahl der bezahlten Krankheitstage von zehn auf fünfzehn zu erhöhen. Dieser Vorschlag basiert auf Rückmeldungen aus Gesprächen und Austauschtreffen zwischen den Kindertagespflegepersonen und den Fachberatungen. Die Verwaltung hat die finanziellen Auswirkungen dieser Erhöhung ermittelt. Auf Basis der Betreuungsverträge mit Stand Januar 2026 würden die Kosten für die zusätzlichen fünf Krankheitstage, einschließlich der hälftigen Sozialversicherungsbeiträge, etwa 56.000 Euro betragen. Diese Mehrkosten könnten im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2026 von GeKita aufgefangen werden.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Erhöhung der Krankheitstage im Gegensatz zu einem im Februar 2026 beschlossenen Antrag zur Kostenreduzierung in der Produktgruppe 3601 steht. Neben der geplanten Erhöhung der Krankheitstage führen bereits die jährliche Anhebung der Förderleistung um 0,10 Euro pro Betreuungsstunde sowie eine mögliche Steigerung der Platzzahlen zu Kostensteigerungen bei GeKita. Die Verwaltung führt aus, dass die Umsetzung der zusätzlichen Krankheitstage eine Möglichkeit darstellt, den selbstständigen Kindertagespflegepersonen mehr Sicherheit in ihrer Tätigkeit zu geben.
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Beratungsfolge
- 05.05.2026kein Ergebnis hinterlegt
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