Landesförderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten gemäß § 48 Kinderbildungsgesetz ab dem 01.08.2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 bewilligen soll. Die Grundlage bildet § 48 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Zur Ermittlung der zu fördernden Angebote wurden Anträge von drei Trägern eingereicht.
Das Kinderhaus Rasselbande gGmbH beantragt für ein Angebot am Standort Arenapark, das tägliche Öffnungszeiten von 11 Stunden sowie die Möglichkeit monatlicher Anpassungen vorsieht, Fördermittel in Höhe von 173.733,54 €. Die Evangelische Kindergartengemeinschaft Gelsenkirchen und Wattenscheid stellt einen Folgeantrag für die Einrichtung Eppmannsweg, die eine durchgehende Öffnung in den Ferien anbietet, in Höhe von 85.971,97 €. Die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung (GeKita) beantragt insgesamt 1.488.228 €. Dies umfasst erweiterte Öffnungszeiten in acht städtischen Tageseinrichtungen sowie die Sicherstellung einer Öffnungszeit von 7.00 bis 17.00 Uhr in zwei- und dreigruppigen Einrichtungen durch die Beantragung einer zusätzlichen halben Stelle pro Einrichtung für 25 Einrichtungen. Zudem wird eine Bedarfsbetreuung an vier Standorten während der ersten drei Wochen der Sommerferien vorgesehen.
Das Gesamtvolumen der beantragten Maßnahmen beläuft sich auf 1.747.933,51 €. Die Finanzierung erfolgt durch Landesmittel in Höhe von 1.398.346,81 € und einen kommunalen Eigenanteil von 349.586,70 €. Die Kosten sind im Haushaltsplan 2026 sowie in der Mittelfristplanung berücksichtigt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1497603
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Anlage Tabellarische Übersicht Anträge
Beratungsfolge
- 05.05.2026einstimmig zugestimmt
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