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Beschlussvorlage

Antrag zur Aufnahme in die AG nach § 78 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII) - "AG I - Offene Kinder- und Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit"

25-30/00991

🟢 Beschlossen 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Referats Kinder, Jugend und Familien sieht die Aufnahme der Bürgerstiftung „Leben in Hassel“ in die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „AG I – Offene Kinder- und Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit“ vor. Grundlage für diesen Vorgang ist ein Antrag der Bürgerstiftung „Leben in Hassel“.

Die Bürgerstiftung ist als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII seit März 2013 gelistet. Zu den Angeboten des Trägers gehört unter anderem das im Jahr 1961 eröffnete „Bonni“, welches als Jugendeinrichtung der offenen Tür fungiert. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in den Bereichen Kultur, Musik und Theater sowie in der Durchführung von Ferienprogrammen.

Gemäß der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft können neue anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder weitere Träger geförderter Maßnahmen durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Arbeitsgemeinschaft beitreten. In der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft am 9. März 2026 sprachen sich alle Mitglieder für die Aufnahme aus. Mit der Entscheidung über den Antrag wird die Einbindung des Träters in die entsprechende Arbeitsgemeinschaft angestrebt. Finanzielle Belastungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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