Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 2.1NRW-Infrastrukturförderung auch für Jugendarbeit nutzenZur Vorlage · 25-30/00735 · Antrag
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Beratungsfolge
- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 17.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · vertagt
Ergebnis: ohne Abstimmung - 2.2Sachstandsbericht zur Inanspruchnahme von BuT-Leistungen in 2025Zur Vorlage · 25-30/00737 · Antrag
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- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
- 17.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · vertagt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 2.3Sachstandsbericht zum Umgang mit Häuslicher Gewalt in GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01009 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 17. April 2026 einen Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt „Sachstandsbericht zum Umgang mit Häuslicher Gewalt in Gelsenkirchen“ aufzunehmen. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien in seiner Sitzung am 5. Mai 2026 darüber entscheidet.
Die Fraktion bittet die Verwaltung, zum Umgang mit häuslicher Gewalt in der Stadt Bericht zu erstatten und dabei spezifische Fragen zu beantworten. Die Begründung des Antrags bezieht sich auf bundesweite Entwicklungen, wonach die innerfamiliäre Gewalt in Deutschland im Jahr 2024 um 7,3 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist und 94.873 Menschen Opfer wurden.
Die Verwaltung soll konkret Auskunft darüber geben, wie viele Kinder und Jugendliche im Zeitraum 2024/2025 nach Kenntnis des Jugendamtes in Gelsenkirchen Opfer häuslicher Gewalt wurden und welche Altersgruppen hiervon betroffen waren. Zudem wird nach den bereitgestellten spezifischen sowie mehrsprachigen und kultursensiblen Angeboten für Betroffene gefragt. Des Weiteren soll die Verwaltung erläutern, wie die Jugendhilfe im Rahmen der Prävention informiert und ob Informationen oder Chatangebote über Schultablets zur Verfügung stehen. Abschließend wird nach der Verfügbarkeit und der Höhe der Haushaltsmittel für die Aufklärung und Sensibilisierung im Bereich der häuslichen Gewalt gefragt.
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- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 2.4Sachstandsbericht JugendberufshilfeZur Vorlage · 25-30/01018 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 17.04.2026 einen Antrag gestellt, einen Sachstandsbericht zur Jugendberufshilfe als Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien am 05.05.2026 aufzunehmen.
Mit diesem Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, einen umfassenden Sachstandsbericht zu erstellen. Dieser soll die aktuellen Strukturen der Jugendberufshilfe aufzeigen. Zudem wird die Ausarbeitung von Informationen dazu gefordert, welche Reformen in welchen Zeitrahmen geplant sind, um eine verbesserte Steuerung, Verzahnung und Wirkung der Jugendberufshilfe zu erzielen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Jugendarbeitslosenquote in Gelsenkirchen, die im Vergleich zu anderen deutschen Städten als eine der höchsten ausgewiesen wird. Zur Reduzierung dieser Quote werden laut Antrag frühzeitige und klare Maßnahmen mit verbindlichen Zuständigkeiten als notwendig erachtet.
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- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 3Antrag zur Aufnahme in die AG nach § 78 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII) - "AG I - Offene Kinder- und Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit"Zur Vorlage · 25-30/00991 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Referats Kinder, Jugend und Familien sieht die Aufnahme der Bürgerstiftung „Leben in Hassel“ in die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „AG I – Offene Kinder- und Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit“ vor. Grundlage für diesen Vorgang ist ein Antrag der Bürgerstiftung „Leben in Hassel“.
Die Bürgerstiftung ist als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII seit März 2013 gelistet. Zu den Angeboten des Trägers gehört unter anderem das im Jahr 1961 eröffnete „Bonni“, welches als Jugendeinrichtung der offenen Tür fungiert. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in den Bereichen Kultur, Musik und Theater sowie in der Durchführung von Ferienprogrammen.
Gemäß der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft können neue anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder weitere Träger geförderter Maßnahmen durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Arbeitsgemeinschaft beitreten. In der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft am 9. März 2026 sprachen sich alle Mitglieder für die Aufnahme aus. Mit der Entscheidung über den Antrag wird die Einbindung des Träters in die entsprechende Arbeitsgemeinschaft angestrebt. Finanzielle Belastungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4Arbeitsbericht der Fachstelle demokratie.bewegen für das Jahr 2025Zur Vorlage · 25-30/00990 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Institut für Stadtgeschichte legt eine Mitteilungsvorlage vor, die den Arbeitsbericht der Fachstelle demokratie.bewegen für das Jahr 2025 enthält. Der Bericht stellt eine gekürzte Fassung des Jahresberichts des Instituts für Stadtgeschichte dar, welcher bereits dem Ausschuss für Kultur und urbane Szene vorgelegt wurde.
Die Fachstelle, die Ende 2024 organisatorisch vom Referat 51 an das Institut für Stadtgeschichte verlagert wurde, konzentrierte sich im Jahr 2025 auf die Weiterentwicklung der kommunalen Demokratieförderung sowie die Prävention extremistischer Einflussnahmen. Im Rahmen des Landesprogramms NRWeltoffen wurden Projekte zu Rassismusprävention, Antisemitismuskritik, Empowerment und Partizipation unterstützt; zudem wurde die Förderphase 2026/2027 beantragt und bewilligt.
Durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wurde die Demokratieförderung ausgebaut. Mit der 2025 eingerichteten Partnerschaft für Demokratie wurden Strukturen für die lokale Projektförderung geschaffen, wobei im darauffolgenden Zeitraum 15 Projekte gefördert wurden. Ein Schwerpunkt lag zudem auf der Entwicklung von Beteiligungsformaten für junge Menschen in Zusammenarbeit mit dem Jugendrat, unter anderem durch eine Podiumsdiskussion mit über 100 Schülerinnen und Schülern sowie ein Jugendfestival im November.
Die Fachstelle war zudem durch Formate im Stadtraum, wie Gedenkveranstaltungen und die Internationalen Wochen gegen Rassismus, präsent. Für die künftige Arbeit ist die Stabilisierung der Partnerschaft für Demokratie sowie die Nutzung der Ergebnisse einer beauftragten Situations- und Ressourcenanalyse vorgesehen.
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- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien
- 5Landesförderung zur Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen: Änderung bezüglich der plusKITAs ab dem KG-Jahr 2026/2027Zur Vorlage · 25-30/00867 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung sieht eine Änderung bei der Förderung von sogenannten plusKITAs ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 vor. Gemäß den §§ 44, 4ﺒ5 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) werden Einrichtungen gefördert, die einen hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf, insbesondere sprachlichem Förderbedarf, betreuen. Die Landesmittel sind zweckgebunden für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte und deren Qualifizierungen zu verwenden.
Im Rahmen der Neufestsetzung der zu fördernden Einrichtungen für den Zeitraum ab dem 01.08.2025 entfallen zwei bisherige Standorte aus dem Förderprogramm. Die zweigruppige Einrichtung St. Josef wird aufgrund konzeptioneller Umstrukturierungen des katholischen KiTa-Zweckverbandes ersatzlos geschlossen. Zudem wird die städtische Kindertageseinrichtung Kronenstraße zum 31.07.2026 aufgegeben, da eine Sanierung des Gebäudes als unwirtschaftlich eingestuft wurde.
Um die Anzahl der geförderten Einrichtungen bei 80 zu halten, sollen die in der Trägerschaft des katholischen Kita-Zweckverbandes befindlichen Einrichtungen St. Konrad, Gartmannshof und St. Michael, Sankt-Michael-Straße, ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 als plusKITAs gefördert werden. Für das kommende Kindergartenjahr erhält die Stadt Gelsenkirchen insgesamt 3.948.156 Euro an Landesfördermitteln, was einer Fördersumme von 49.351,95 Euro pro plusKITA entspricht. Die Verteilung der 80 plusKITAs auf die verschiedenen Träger umfasst unter anderem die GeKita mit 48 Einrichtungen sowie den Kita-Zweckverband mit 17 Einrichtungen.
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- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Landesförderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten gemäß § 48 Kinderbildungsgesetz ab dem 01.08.2026Zur Vorlage · 25-30/00983 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 bewilligen soll. Die Grundlage bildet § 48 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Zur Ermittlung der zu fördernden Angebote wurden Anträge von drei Trägern eingereicht.
Das Kinderhaus Rasselbande gGmbH beantragt für ein Angebot am Standort Arenapark, das tägliche Öffnungszeiten von 11 Stunden sowie die Möglichkeit monatlicher Anpassungen vorsieht, Fördermittel in Höhe von 173.733,54 €. Die Evangelische Kindergartengemeinschaft Gelsenkirchen und Wattenscheid stellt einen Folgeantrag für die Einrichtung Eppmannsweg, die eine durchgehende Öffnung in den Ferien anbietet, in Höhe von 85.971,97 €. Die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung (GeKita) beantragt insgesamt 1.488.228 €. Dies umfasst erweiterte Öffnungszeiten in acht städtischen Tageseinrichtungen sowie die Sicherstellung einer Öffnungszeit von 7.00 bis 17.00 Uhr in zwei- und dreigruppigen Einrichtungen durch die Beantragung einer zusätzlichen halben Stelle pro Einrichtung für 25 Einrichtungen. Zudem wird eine Bedarfsbetreuung an vier Standorten während der ersten drei Wochen der Sommerferien vorgesehen.
Das Gesamtvolumen der beantragten Maßnahmen beläuft sich auf 1.747.933,51 €. Die Finanzierung erfolgt durch Landesmittel in Höhe von 1.398.346,81 € und einen kommunalen Eigenanteil von 349.586,70 €. Die Kosten sind im Haushaltsplan 2026 sowie in der Mittelfristplanung berücksichtigt.
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- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Laufende Geldleistungen bei Krankheitstagen in der KindertagespflegeZur Vorlage · 25-30/00909 · Mitteilungsvorlage
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Die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung legt eine Mitteilungsvorlage zur Anpassung der laufenden Geldleistungen bei Krankheitstagen in der Kindertagespflege vor. Hintergrund ist die Prüfung der Handreichung zur Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen sowie die Zielsetzung, die Attraktivität der Tätigkeit für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen zu steigern.
Die Verwaltung schlägt vor, die Anzahl der bezahlten Krankheitstage von zehn auf fünfzehn zu erhöhen. Dieser Vorschlag basiert auf Rückmeldungen aus Gesprächen und Austauschtreffen zwischen den Kindertagespflegepersonen und den Fachberatungen. Die Verwaltung hat die finanziellen Auswirkungen dieser Erhöhung ermittelt. Auf Basis der Betreuungsverträge mit Stand Januar 2026 würden die Kosten für die zusätzlichen fünf Krankheitstage, einschließlich der hälftigen Sozialversicherungsbeiträge, etwa 56.000 Euro betragen. Diese Mehrkosten könnten im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2026 von GeKita aufgefangen werden.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Erhöhung der Krankheitstage im Gegensatz zu einem im Februar 2026 beschlossenen Antrag zur Kostenreduzierung in der Produktgruppe 3601 steht. Neben der geplanten Erhöhung der Krankheitstage führen bereits die jährliche Anhebung der Förderleistung um 0,10 Euro pro Betreuungsstunde sowie eine mögliche Steigerung der Platzzahlen zu Kostensteigerungen bei GeKita. Die Verwaltung führt aus, dass die Umsetzung der zusätzlichen Krankheitstage eine Möglichkeit darstellt, den selbstständigen Kindertagespflegepersonen mehr Sicherheit in ihrer Tätigkeit zu geben.
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- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien
- 8Fachbezogener Bericht 2025 gemäß § 5 der Betriebssatzung der Stadt Gelsenkirchen für den Betrieb Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung - GeKitaZur Vorlage · 25-30/00613 · Mitteilungsvorlage
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- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien
- 24.03.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung
- 9Zuschüsse zur Projektförderung in der offenen Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 25-30/00992 · Beschlussvorlage
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Das Referat Kinder, Jugend und Familien hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Gewährung von Zuschüssen zur Projektförderung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2026 beantragt wird. Die Förderung richtet sich an Jugendverbände und Einrichtungen, die im Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Gelsenkirchen als Angebote mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 25 Stunden eingestuft sind. Grundlage der Maßnahmen ist das im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien am 17.03.2026 verabschiedete Jahresthema „Mensch sein“, welches die aktive Beteiligung junger Menschen an der Gestaltung ihrer Lebensumwelt sowie die Stärkung des sozialen Dialogs fokussiert.
Die beantragten Zuschüsse belaufen sich auf insgesamt 19.999,00 €. Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Träger sieht wie folgt aus: Der Bauverein Falkenjugend Gelsenkirchen e.V. erhält 9.332,86 €, der Verein zur Förderung der Jugendarbeit der DGB Region Emscher Lippe e.V. 1.333,27 €, die Amigonianer soziale Werke gGmbH 2.666,53 €, das Ev. Jugendreferat Gelsenkirchen und Wattenscheid 2.666,53 €, die Bürgerstiftung „Leben in Hassel“ 1.333,27 €, die Manuel Neuer Kids Foundation gGmbH 1.333,27 € sowie die Katholische Jugendsozialarbeit Gelsenkirchen gGmbH 1.333,27 €. Die Finanzierung der Transferaufwendungen erfolgt über den Haushaltsplan 2026 im Produkt 3602.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien - Teil B · einstimmig zugestimmt
- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · vertagt
Ergebnis: vertagt - 10Projektmittel 2026 für die Durchführung von Projekten der Jugendarbeit in Stadtteilen mit besonderem BedarfZur Vorlage · 25-30/00998 · Beschlussvorlage
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- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 11Projektmittel 2026 für die Durchführung von Sozialintegrativen Projekten der Jugendarbeit in Stadtteilen mit besonderem BedarfZur Vorlage · 25-30/00996 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 25-30/00996 sieht die Gewährung von Fördermitteln für sozialintegrative Projekte der Jugendarbeit in Stadtteilen mit besonderem Bedarf für das Jahr 2026 vor. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien soll beschließen, den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe in Gelsenkirchen Mittel in Höhe von insgesamt 50.000 € zuzuweisen. Die Förderhöchstsumme pro Projekt ist auf 5.000 € begrenzt.
Die Mittelvergabe basiert auf elf eingegangenen Förderanträgen von Organisationen wie dem Verein zur Förderung der Jugendarbeit in der DGB-Region Emscher-Lippe e.V., der Kath. Jugendsozialarbeit Gelsenkirchen gGmbH, dem Bauverein Falkenjugend Gelsenkirchen e.V., dem DRK-Kreisverband Gelsenkirchen, der THW-Jugend Gelsenkirchen, der SJD Die Falken (OV Rotthausen und OV Ückendorf) sowie der Amigonianer Soziale werke gGmbH. Die Projekte umfassen unter anderem Ferienbetreuung, Demokratieerziehung, Sprachförderung sowie handwerkliche und kulturelle Angebote.
Die kumulierten Projektkosten der Anträge belaufen sich auf 71.981 €, wobei die Förderquote zwischen 85 % und 90 % liegt. Da die erforderliche Fördersumme bei 54.833 € liegt, die verfügbaren Mittel jedoch auf 50.000 € festgesetzt sind, soll die Verteilung aufgrund der Deckungslücke von 4.833 € nach dem Prinzip der Mangelverteilung erfolgen. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan 2026 (Produktgruppe 3602) im Bereich der Transferaufwendungen mit einem Budget von 4.120.093 € vorgesehen. Eine Entscheidung im Ausschuss ist für den 05.05.2026 vorgesehen.
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- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 12Projektmittel 2026 für die Durchführung von Projekten und Angeboten zur Förderung innovativer Ansätze in der Offenen Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 25-30/00995 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 25-30/00995 sieht die Gewährung von Projektmitteln für das Jahr 2026 vor, um innovative Ansätze in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu fördern. Im Haushalt 2026 sind hierfür 50.0erm € veranschlagt. Die Förderung richtet sich an Träger der freien Jugendhilfe in Gelsenkirchen, die nach § 75 SGB VIII anerkannt sind. Die Projektkostenzuschüsse werden gemäß § 79 SGB VIII als kommunale Pflichtaufgabe gewährt, wobei die Zuschussquote bei großen Trägern 85 % und bei kleinen Trägern 90 % beträgt. Die Förderhöchstsumme pro Projekt liegt bei 5.000 €, wobei bei gemeinsamer Antragstellung mehrerer Träger eine Zusammenfassung der Einzelförderbeträge möglich ist.
Der Verteilungsvorschlag umfasst acht Anträge mit Gesamtkosten von 67.344 €, wobei die erforderliche Fördersumme 48.283 € beträgt. Damit verbleiben noch 1.717 € an verfügbaren Fördergeldern. Die einzelnen Förderbeträge bewegen sich zwischen 1.418 € und 15.000 €. Zu den beantragten Projekten gehören unter anderem das „DRK-Media-Lab“ zur Förderung der Medienkompetenz, das Projekt „Selbst.Raum.Gestalten“ sowie die Workshops „Female Spaces“ und „Safer Spaces 2.0“. Die Antragsteller sind unter anderem die SJD Die Falken (Ückendorf und Unterbezirk Gelsenkirchen), der Verein zur Förderung der Jugendarbeit in der DGB-Region Emscher-Lippe e.V., das Ev. Jugendreferat Gelsenkirchen & Wattenscheid, der Bauverein Falkenjugend Gelsenkirchen e.V. sowie der DRK-Kreisverband Gelsenkirchen e.V.
Die Gesamtkosten der Maßnahme von 48.283 € sind als Eigenfinanzierungsanteil zu tragen. Die Finanzierung der investiven Maßnahmen ist durch den investiven Teil des Finanzplans gesichert. Für die konsumtiven Maßnahmen sieht der Haushaltsplan 2026 in der Produktgruppe 3602 einen Betrag von 4.120.093 € vor. Eine Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien am 05.05.2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 13Darstellung des Jugendschutzes in Gelsenkirchen und VeränderungsanzeigeZur Vorlage · 25-30/00709 · Mitteilungsvorlage
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- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien
- 17.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · vertagt
- 14"Räume für junge Menschen. Pop-Up-Jugendraum in der Innenstadt" Mündlicher Bericht
- 15Nutzung städtischer Einrichtungen Mündlicher Bericht
- 16Jährlicher Bericht der dezentralen Kinderbeauftragten der Stadt Gelsenkirchen aus 2025Zur Vorlage · 25-30/00994 · Mitteilungsvorlage
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Das Referat Kinder, Jugend und Familien hat eine Mitteilungsvorlage zum jährlichen Bericht der dezentralen Kinderbeauftragten der Stadt Gelsenkirchen für das Jahr 2025 vorgelegt. Die fünf dezentralen Kinderbeauftragten, die in den Stadtbezirken Mitte, Nord, Ost, West und Süd tätig sind, übernehmen die Aufgabe, die Interessen von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Entscheidungsprozessen zu vertreten. Die Tätigkeit wird durch Leitungskräfte städtischer Jugendzentren und Abenteuerspielplätze ausgeüprobten und dem Team Jugendförderung zugeordnet.
Im Berichtszeitraum 2025 wurden die Bezirksjugendforen in jedem Bezirk mit jeweils einem Treffen pro Quartal durchgeführt. Zur Förderung der Demokratie unterstützen die Kinderbeauftragten zudem den Gelsenkirchener Jugendrat. Zu den stadtweiten Aktionen gehörten Bezirkssprechstunden bei den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern sowie Spielplatzfeste in den Bezirken, mit Ausnahme des Bezirks West, wo die Veranstaltung wetterbedingt abgesagt wurde. Im Rahmen der Feierlichkeiten zum 150-jährigen Bestehen der Stadt waren die Kinderbeauftragten mit einem Stand präsent. Weitere Projekte umfassten ein Urban Gardening Projekt im Bezirk West, eine Schools-Out-Party im Bezirk Nord sowie eine Bildungsfahrt in das Salvador-Allende-Haus im Bezirk Ost.
Im Bereich der Beteiligung prüften die sogenannten Spielplatzdetektive in den Bezirken Süd und Mitte verschiedene Spielplätze im Hinblick auf anstehende Sanierungen. Für das Jahr 2026 sind die Fortführung der Spielplatzfeste, die Durchführung eines Flohmarktes zum Thema Nachhaltigkeit sowie die Stärkung der Bezirksjugendforen geplant.
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- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien
- 17Aktuelle Situation Allgemeiner Städtischer Sozialdienst Mündlicher Bericht
- –Mitteilungen und Anfragen
- –Anfrage der Stadtverordneten Frau Rosen Förderung der offenen Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 25-30/01037 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01037 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Ratsmitglieds aus der CDU-Fraktion bezüglich der Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Hintergrund der Anfrage war der Hinweis, dass der Verein zur Förderung der Jugendarbeit in Horst-West sowie der Verein zur Förderung der Jugendarbeit in Resse nicht im Vereinsregister eingetragen seien. Die CDU-Fraktion hatte dazu gefragt, ob der Verwaltung die Vorstände sowie der Förderzweck dieser Vereine bekannt seien und ob eine Vorstellung der Vereine im Ausschuss möglich sei.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Verein zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Elternarbeit in Gelsenkirchen-Horst-West unter der Nummer VR 20601 im Vereinsregister eingetragen ist. Der Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in GE-Resse ist hingegen nicht im Vereinsregister eingetragen. Die beiden genannten Vereine sowie der Falken Bildungs- und Freizeitwerk Gelsenkirchen (FBF GE) e.V. befinden sich derzeit in einem Verschmelzungsprozess. Für den neu gegründeten Verein wird ein Anerkennungsverfahren nach § 75 SGB VIII durchgeführt.
Hinsichtlich der Fragen zur personellen und inhaltlichen Besetzung teilt die Verwaltung mit, dass die Vorstände der beiden betreffenden Vereine bekannt sind und auch die in den Satzungen genannten Förderzwecke bekannt sind. Eine stellvertretende Auskunft der Verwaltung zu vereinsbezogenen Inhalten könne nicht erteilt werden.
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- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien