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Beschlussvorlage

Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss 2025 von GeKita

25-30/01021

🟢 Beschlossen 19.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2025 der GeKita geregelt werden soll. Der Betriebsausschuss der GeKita soll die Treuhand West GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Gelsenkirchen mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragen.

Die Prüfung umfasst den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie die Buchführung. Zudem ist im Rahmen der Prüfung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu untersuchen und über wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte schriftlich zu berichten. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet die Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW, wonach der Betriebsausschuss für die Benennung des Prüfers zuständig ist.

Die Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt unter Berücksichtigung des Public Corporate Governance Kodex, der nach einer Folge von fünf Prüfungsjahren einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft vorsieht. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 übernimmt die Treuhand West GmbH den vierten Prüfungsauftrag für die GeKita. Die Kosten für die Jahresabschlussprüfung sind im Wirtschaftsplan der GeKita bereits berücksichtigt. Der Beschluss wird im Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung in der Sitzung am 19. Mai 2026 zur Entscheidung vorgelegt.

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