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Mitteilungsvorlage

Anfrage der sachkundigen Bürgerin Frau Eckart - Lärmschutz in Kitas -

25-30/01054

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung beantwortet in einer Mitteilungsvorlage die Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Lärmschutz in städtischen Kindertagesstätten. Hintergrund der Anfrage sind Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit der Erzieher sowie die Entwicklung der Kinder.

Seit 2021 hat die Stabsstelle Betriebsärzte und Arbeitssicherheit aufgrund von Meldungen aus den Einrichtungen 15 orientierende, technisch nicht gesicherte Nachhallzeitenmessungen durchgeführt. Handlungsbedarf wurde in zwölf Einrichtungen festgestellt, darunter die Niefeldstraße 18 a, Hohenzollernstraße 149, Rotthauser Markt 18, Leithestraße 48, Uteweg 25, Eschweiler Straße 12, Schwalbenstraße 28, Freiligrathstraße 80, Vinckestraße 5 a, Am Freistuhl 4, Hugostraße 18 a/b und Vandalenstraße 41. Ein externes Gutachten für die Einrichtung am Uteweg bestätigte die vorangegangenen Messungen mit Werten von 0,90 s in einem Gruppenraum und 1,03 s in der Turnhalle. Der höchste gemessene Wert lag bei 1,63 s in der Mehrzweckhalle der Niefeldstraße, der niedrigste bei 0,53 s in der Vandalenstraße.

Bauliche Maßnahmen wurden bereits in der Kriemhildstraße sowie in der Tannenbergstraße 4-6 umgesetzt. Organisatorisch und pädagogisch setzt die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung auf lärmreduzierendes Mobiliar auf Rollen, schallabsorbierende Oberflächen, Teppiche sowie die Schaffung von Ruhezonen. Zudem werden Fortbildungen zu Achtsamkeitsübungen und Entspannungstechniken für Mitarbeitende und Kinder angeboten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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