Kinderschutz bei GeKita
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01050 der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung (GeKita) informiert über die Umsetzung des Kinderschutzes und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie das SGB VIII und das Landeskinderschutzgesetz NRW. Gegenstand ist die Sicherstellung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung durch die Fachstelle Kinderschutz und Partizipation, die seit April 2022 besteht. Die Aufgaben der Fachstelle umfassen die Beratung durch vier Kinderschutzfachkräfte, die Durchführung zweijährlicher Schulungen für Einrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen und die Überprüfung von Gewaltschutzkonzepten. Für Kindertagespflegepersonen ist eine Fortbildung zu Kinderrechts- und Gewaltschutzkonzepten für November 2026 vorgesehen. Zudem müssen Mitarbeitende alle drei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Statistiken für das Jahr 2025 dokumentieren 100 Erst- und 70 Folgeberatungen, 23 Meldungen nach § 8a SGB VIII an das Jugendamt, 14 Beschwerden sowie 44 Teamschulungen. Im Bereich der Kindertagespflege nahmen über 500 Personen an drei Schulungen zum sexualpädagogischen Konzept Gelsenkirchen teil. Im Bereich der Sozialarbeit wurden in Kindertagesstätten über 150 Elterngespräche mit kinderschutzrelevantem Inhalt sowie zusätzlich über 170 Erstgespräche durchgeführt. In etwa 100 Fällen erfolgte ein Verweis an Fachberatungsstellen inklusive teilweiser Begleitung. In über 80 Fällen wurden Hilfen installiert, was Leistungen der Jugendhilfe oder Therapien wie Ergotherapie, Logopädie oder Frühförderung umfasst. Die Vorlage wird dem Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung am 19.05.2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 19.05.2026kein Ergebnis hinterlegt
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