Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung
Gremium: Betriebsausschuss Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss 2025 von GeKitaZur Vorlage · 25-30/01021 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2025 der GeKita geregelt werden soll. Der Betriebsausschuss der GeKita soll die Treuhand West GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Gelsenkirchen mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragen.
Die Prüfung umfasst den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie die Buchführung. Zudem ist im Rahmen der Prüfung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu untersuchen und über wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte schriftlich zu berichten. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet die Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW, wonach der Betriebsausschuss für die Benennung des Prüfers zuständig ist.
Die Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt unter Berücksichtigung des Public Corporate Governance Kodex, der nach einer Folge von fünf Prüfungsjahren einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft vorsieht. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 übernimmt die Treuhand West GmbH den vierten Prüfungsauftrag für die GeKita. Die Kosten für die Jahresabschlussprüfung sind im Wirtschaftsplan der GeKita bereits berücksichtigt. Der Beschluss wird im Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung in der Sitzung am 19. Mai 2026 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 3Jahresabschluss 2023 der Gelsenkirchener KindertagesbetreuungZur Vorlage · 25-30/01052 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01052 behandelt den Jahresabschluss 2023 der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung (GeKita). Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treuhand West GmbH geprüft und erhielt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Für das Geschäftsjahr 2023 wird ein Jahresüberschuss von 4.972.023,21 Euro ausgewiesen. Es ist vorgesehen, diesen Überschuss dem bestehenden Gewinnvortrag zuzuführen, welcher einen Bilanzwert von 7.838.651,82 Euro aufweist.
Die vorliegenden Beschlussvorschläge sehen vor, dass der Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung die Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2023 entlastet. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen soll den Jahresabschluss 2023 feststellen, den Betriebsausschuss entlasten und die Verwendung des Überschusses regeln. Die Beratung der Vorlage ist für den 19.05.2026 im Betriebsausschuss und die Entscheidung für den 21.05.2026 im Rat der Stadt angesetzt.
Der Umfang der Prüfung umfasste die Beurteilung von Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses im Hinblick auf die Einhaltung deutscher Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie landesrechtlicher Vorschriften. Ziel war die Vermittlung eines den Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Zudem wurde die Übereinstimmung des Lageberichts mit dem Jahresabschluss sowie die Gesetzesentsprechung geprüft. Die Prüfung beinhaltete auch die Überprüfung der zukunftsorientierten Angaben der Betriebsleitung auf Basis der zugrunde liegenden Annahmen, wobei hierfür kein eigenständiges Prüfungsurteil abgegeben wurde.
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Hauptdokument|Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 GeKita
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 19.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Änderung der Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung vom 31.10.2019Zur Vorlage · 25-30/01072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen in ihrer Trägerschaft vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für das Verbundessen in den städtischen Tageseinrichtungen zum 1. August 2026.
Nach Angaben der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung führt eine Neuausschreibung der Mittagsverpflegung zum 1. August 2026 zu einer Kostensteigerung von 232.000 Euro pro Haushaltsjahr, was einem Anstieg von 11,17 % entspricht. Die Kosten für die Mittagsverpflegung steigen damit von 2.077.000 Euro im Zeitraum bis Juli 2026 auf 2.309.000 Euro ab August 2026. Da das bisherige Entgelt seit dem 1. Januar 2013 nicht angepasst wurde, ist eine Erhöhung zur Sicherstellung der Kostendeckung vorgesehen.
Das monatliche Entgelt für die Mittagsverpflegung soll von bisher 45 Euro auf 50 Euro angehoben werden. Für Kinder, die aufgrund einer verbindlichen Vereinbarung regelmäßig nicht öfter als zweimal wöchentlich teilnehmen, erhöht sich der Betrag von 22,50 Euro auf 25 Euro. Die Entgeltzahlung erfolgt weiterhin für die Monate August bis Juni; für den Monat Juli wird kein Entgelt erhoben. Personen, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen, bleiben von der Verpflichtung zur Entgeltzahlung befreit. Die Neufassung der Entgeltordnung soll mit Beginn des Kindergartenjahres 2026/2027 in Kraft treten.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Synopse zur Entgeltordnung|Anlage 2 - Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung der Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 19.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Kinderschutz bei GeKitaZur Vorlage · 25-30/01050 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01050 der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung (GeKita) informiert über die Umsetzung des Kinderschutzes und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie das SGB VIII und das Landeskinderschutzgesetz NRW. Gegenstand ist die Sicherstellung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung durch die Fachstelle Kinderschutz und Partizipation, die seit April 2022 besteht. Die Aufgaben der Fachstelle umfassen die Beratung durch vier Kinderschutzfachkräfte, die Durchführung zweijährlicher Schulungen für Einrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen und die Überprüfung von Gewaltschutzkonzepten. Für Kindertagespflegepersonen ist eine Fortbildung zu Kinderrechts- und Gewaltschutzkonzepten für November 2026 vorgesehen. Zudem müssen Mitarbeitende alle drei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Statistiken für das Jahr 2025 dokumentieren 100 Erst- und 70 Folgeberatungen, 23 Meldungen nach § 8a SGB VIII an das Jugendamt, 14 Beschwerden sowie 44 Teamschulungen. Im Bereich der Kindertagespflege nahmen über 500 Personen an drei Schulungen zum sexualpädagogischen Konzept Gelsenkirchen teil. Im Bereich der Sozialarbeit wurden in Kindertagesstätten über 150 Elterngespräche mit kinderschutzrelevantem Inhalt sowie zusätzlich über 170 Erstgespräche durchgeführt. In etwa 100 Fällen erfolgte ein Verweis an Fachberatungsstellen inklusive teilweiser Begleitung. In über 80 Fällen wurden Hilfen installiert, was Leistungen der Jugendhilfe oder Therapien wie Ergotherapie, Logopädie oder Frühförderung umfasst. Die Vorlage wird dem Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung am 19.05.2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung
- 6„Kinder im Mittelpunkt – Familien Frühstart“ (KiM-FF) an der Bochumer Straße 94Zur Vorlage · 25-30/01051 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung legt eine Mitteilungsvorlage zum neuen Projekt „Kinder im Mittelpunkt – Familien Frühstart“ (KiM-FF) vor. Das Angebot soll in den Räumlichkeiten der Bochumer Straße 94 im Stadtteil Ückendorf stattfinden und dient als Erweiterung des bisherigen Konzepts „Kita-Einstieg“. Ziel ist die Unterstützung von Familien mit Kindern bis zum sechsten Lebensjahr durch präventive Maßnahmen, Sprachförderung und die Stärkung der Erziehungskompetenz.
Die Vorlage begründet die Neuausrichtung mit veränderten Finanzierungsstrukturen des Landes NRW sowie veränderten Bedarfen. Das bisherige Projekt „Mobile Kita“ (MoKi) konnte ab 2025 nicht mehr in der alten Form refinanziert werden, da die entsprechenden Förderstrukturen entfielen. Während die MoKi-Standorte im Zeitraum von August bis Dezember 2025 durchschnittlich acht Kinder täglich besuchten, wurden an der Bochumer Straße im Schnitt neun Kinder pro Tag betreut.
Das neue Konzept nutzt die Erfahrungen aus den Projekten „ZUSi-Zukunft früh sichern“ und „Kita-Einstieg“. Die Angebote umfassen Spiel- und Lerngruppen sowie offene Beratungszeiten und aufsuchende Arbeit im Einzugsgebiet. Die Erstkontaktaufnahme soll über Wartelisten von Kindertageseinrichtungen sowie über Meldungen des Schulamtes zu Kindern mit Sprachförderbedarf erfolgen. Das Personal setzt sich aus einer Kindheitspädagogin und drei Erzieherinnen zusammen, ergänzt durch Kooperationen mit Integrationsbegleitung und Sozialarbeit. Eine enge Vernetzung mit Institutionen wie dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt und Grundschulen ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung
- 7Sachstand zur Weiterentwicklung der vorschulischen Förderung in städtischen Tageseinrichtungen für KinderZur Vorlage · 25-30/00986 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung legt eine Mitteilungsvorlage zum Sachstand der Weiterentwicklung der vorschulischen Förderung in städtischen Tageseinrichtungen vor. Die im Mai 2023 implementierte Fachstelle Vorschulische Förderung verfolgt das Ziel, die Qualität der Vorschularbeit zu stärken und den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule systematisch zu begleiten.
Im Rahmen von Reflexionsrunden in den Jahren 2023 und 2024 wurden Bedarfe für ein Entwicklungs- und Reflexionssystem identifiziert. Für das Jahr 2025 wurden zwölf Standards entwickelt, die unter anderem eine verlässliche Planung der Vorschuleinheiten, die Dokumentation von Anwesenheiten, die Förderung von Basiskompetenzen wie Zahlen und Mengen sowie die kindgerechte Heranführung an digitale Medien umfassen. Ein praxisorientierter Arbeitskreis, der sich aus Leitungskräften und Fachkräften von 18 städtischen Tageseinrichtungen zusammensetzt, tagt viermal jährlich, um fachliche Impulse und Erfahrungen aus der Praxis abzugleichen.
Die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt wurde im Jahr 2025 auf acht Kitas ausgeweitet, wobei für das Jahr 2026 eine Erweiterung der Termine zur Information über die Schuleingangsuntersuchung vorgesehen ist. Parallel dazu wird die GeKita-App als Kommunikationsinstrument genutzt. Über ein spezielles Modul „Vorschule“ werden Familien pädagogische Impulse zu Themen wie Feinmotorik oder Bildschirmzeit bereitgestellt. Zukünftig sollen zudem ein Reflexionsbogen für Fachkräfte sowie ein flächendeckendes Angebot des Gesundheitsamtes in den Einrichtungen realisiert werden.
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Beratungsfolge
- 19.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung
- 8"Theaterprojekt mit dem Consol Theater Gelsenkirchen" - Mündlicher Bericht -
- 9Mitteilungen und Anfragen
- 9.1Berichterstattung zu Baumaßnahmen der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege - Mündlicher Bericht -
- 9.2Anfrage der Stadtverordneten Frau Kutzborski – Qualifizierungs- und Fortbildungsprogramm GeKitaZur Vorlage · 25-30/00984 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung beantwortet in einer Mitteilungsvorlage die Anfrage eines Stadtverordneten zum Qualifizierungs- und Fortbildungsprogramm der Einrichtung. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 115 Seminare sowie vier Fachtage angeboten. An den Fortbildungen nahmen im Jahr 2025 rund 1040 Mitarbeitende teil, wobei fünf trägerübergreifende Fortbildungen mit 60 Teilnehmenden stattfanden.
Eine Evaluation nach wissenschaftlichen Standards findet nicht statt. Stattdessen nutzen die Teilnehmenden nach den Veranstaltungen Fragebögen, um die Praxisrelevanz, die persönliche Bereicherung sowie den zeitlichen Rahmen zu bewerten. Die Rückmeldungen werden zur Weiterentwicklung des Programms genutzt, wobei bei negativen Rückmeldungen eine Rücksprache mit den Teilnehmenden erfolgt. Zudem nehmen Teamleitungen an neuen Seminaren teil, um die Inhalte mit den Ausschreibungen abzugleichen. Die Planung der Fortbildungsinhalte erfolgt unter Einbeziehung aller Teams.
Zur Personalentwicklung werden zielgruppenspezifische Fachtage für verschiedene Funktionsgruppen sowie Orientierungshilfen für angehende Leitungskräfte angeboten. Zudem existiert eine Schulungsgruppe, die derzeit in ihrer zehnten Runde läuft und Themen wie Führung, Zeitmanagement und Gesprächsführung behandelt. Seit November 2025 gibt es eine modulare Fortbildungsreihe für erfahrene Leitungskräfte zur Stärkung der Leitungsrolle.
Für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind im Wirtschaftsplan von GeKita jährlich Ausgaben in Höhe von 196.050,00 Euro vorgesehen. Die Durchführung der Maßnahmen in Gelsenkirchen führt laut Vorlage dazu, dass Übernachtungs- und Fahrtkosten entfallen.
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- 19.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung
- –Anfrage der Stadtverordneten Frau Kutzborski Arbeitsschutz / LärmbelästigungZur Vorlage · 25-30/01055 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf die Anfrage der Ratsfraktion CDU zum Thema Arbeitsschutz und Lärmbelastung in städtischen Kindertageseinrichtungen reagiert. Die Anfrage bezog sich auf mögliche Beschwerden über hohe Lärmbelastungen sowie die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Mitarbeitenden.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Stabsstelle Betriebsärzte und Arbeitssicherheit seit 2021 insgesamt 15 orientierende Nachhallzeitenmessungen durchgeführt hat. Bei 12 dieser Messungen wurde Handlungsbedarf festgestellt, welcher an die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung (GeKita) und das Referat Hochbau und Liegenschaften kommuniziert wurde. Betroffen waren dabei Räumlichkeiten in Einrichtungen in der Niefeldstraße 18 a, Hohenzollernstraße 149, Rotthauser Markt 18, Leithestraße 48, Uteweg 25, Eschweiler Straße 12, Schwalbenstraße 28, Freiligrathstraße 80, Vinckestraße 5 a, Am Freistuhl, Hugostraße 18 a/b und Vandalenstraße 41. In der Einrichtung Uteweg wurde im Rahmen eines Pilotprojektes ein externes Gutachten umgesetzt.
Insgesamt wurde in 34 städtischen Tageseinrichtungen eine subjektive Problematik im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen oder Begehungen gemeldet. Eine Gesamtübersicht über alle Einrichtungen existiert nicht.
An Maßnahmen wurden bereits Akustikelemente in der Kriemhildstraße (2023) sowie Schallabsorber in der Tannenbergstraße 4-6 (2025) durch den Vermieter eingesetzt. Bei angemieteten Objekten werden bei Vertragsverlängerungen Maßnahmen wie neue Bodenbeläge oder Lärmschutzplatten eingefordert. Die GeKita setzt zudem organisatorische Maßnahmen um, etwa die Anschaffung rollbarer Möbel oder die Durchführung von Fortbildungen zu Ruhepausen und Achtsamkeitsübungen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung
- –Anfrage der sachkundigen Bürgerin Frau Eckart - Lärmschutz in Kitas -Zur Vorlage · 25-30/01054 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung beantwortet in einer Mitteilungsvorlage die Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Lärmschutz in städtischen Kindertagesstätten. Hintergrund der Anfrage sind Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit der Erzieher sowie die Entwicklung der Kinder.
Seit 2021 hat die Stabsstelle Betriebsärzte und Arbeitssicherheit aufgrund von Meldungen aus den Einrichtungen 15 orientierende, technisch nicht gesicherte Nachhallzeitenmessungen durchgeführt. Handlungsbedarf wurde in zwölf Einrichtungen festgestellt, darunter die Niefeldstraße 18 a, Hohenzollernstraße 149, Rotthauser Markt 18, Leithestraße 48, Uteweg 25, Eschweiler Straße 12, Schwalbenstraße 28, Freiligrathstraße 80, Vinckestraße 5 a, Am Freistuhl 4, Hugostraße 18 a/b und Vandalenstraße 41. Ein externes Gutachten für die Einrichtung am Uteweg bestätigte die vorangegangenen Messungen mit Werten von 0,90 s in einem Gruppenraum und 1,03 s in der Turnhalle. Der höchste gemessene Wert lag bei 1,63 s in der Mehrzweckhalle der Niefeldstraße, der niedrigste bei 0,53 s in der Vandalenstraße.
Bauliche Maßnahmen wurden bereits in der Kriemhildstraße sowie in der Tannenbergstraße 4-6 umgesetzt. Organisatorisch und pädagogisch setzt die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung auf lärmreduzierendes Mobiliar auf Rollen, schallabsorbierende Oberflächen, Teppiche sowie die Schaffung von Ruhezonen. Zudem werden Fortbildungen zu Achtsamkeitsübungen und Entspannungstechniken für Mitarbeitende und Kinder angeboten.
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Beratungsfolge
- 19.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung