Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Köpsell - Anbringung eines Spiegels Buddestraße -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord vom 26. Februar 2026 geantwortet. Gegenstand der Anfrage war die Prüfung, ob die Anbringung eines Spiegels an der Buddestraße möglich sei, um die Einsicht in die Nienkampstraße beim Linksabbiegen zu verbessern.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass Verkehrsspiegel keine Verkehrszeichen oder -einrichtungen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung darstellen und keine verkehrsregelnde Funktion besitzen. Es werden keine verbindlichen Einsatzkriterien für solche Hilfsmittel genannt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass verzerrte Spiegelbilder zu Fehldeutungen führen können und durch Verschmutzung oder Beschlag die Funktionalität beeinträchtigt werden kann. Ein Einsatz von Verkehrsspiegeln auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Gelsenkirchen kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht.
Bezüglich der Unfallstatistik im Bereich der Nienkamp-/Buddestraße gibt die Verwaltung an, dass diese bisher unauffällig sei und keine Beschwerdelage vorliege. Als Maßnahme zur Optimierung des Einmündungsbereichs wurde ein Streckenverbot von 30 km/h auf der Nienkampstraße, etwa 40 m vor der Buddestraße, eingerichtet. Dies soll den Verkehr aus Richtung Gladbeck verlangsamen und die Reaktionszeit beim Ausfahren aus der Buddestraße verlängern. Die Geschwindigkeitsreduzierung gilt im weiteren Streckenverlauf auch für den Kurvenbereich und geht in ein bereits angeordnetes Streckenverbot zur Schulwegsicherung über.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026zur Kenntnis genommen
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