Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Hundertmark - Sachstand Umgestaltung/Umnutzung des ehemaligen Sportplatzes an der Honigmannstraße -
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Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01076 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Bezirksverordneten zum Sachstand der Umgestaltung und Umnutzung des ehemaligen Sportplatzes an der Honigmannstraße. Der Bezirksverordnete hatte darauf hingewiesen, dass die Anlage nicht mehr vom Sportverein SW Bülse genutzt werde, die Fußballtore nicht mehr vorhanden seien und die Umkleidekabinen sowie die Cafeteria weitgehend zerstört seien. Zudem wurde gefragt, wer Eigentümer des Geländes sei und welche Nutzungen für das Areal geplant seien.
Die Verwaltung führt aus, dass das Gelände auf dem Flurstück 662, Flur 121, Gemarkung Buer liegt und im Alleineigentum der Stadt Gelsenkirchen steht. Das Areal befindet sich im Aufstellungsbereich für das Bebauungsplanverfahren Nr. 452 „Quartiersentwicklung Bülse“. Der Aufstellungsbeschluss hierfür soll in der Ratssitzung am 09.07.2026 gefasst werden. Das städtebauliche Ziel ist die Mobilisierung von Baulandpotentialen für Wohnnutzungen, um ein attraktives Wohnquartier im Stadtteil Scholven zu schaffen.
Hinsichtlich der Frage nach einer Nutzung als Bauland verweist die Verwaltung auf ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren aus dem Jahr 2025. Ein städtebaulicher Entwurf des Büros bjp Planer, der vom Auswahlgremium ausgezeichnet wurde, hat gezeigt, dass eine Wohnbebauung auf der Fläche grundsätzlich möglich ist. Parallel dazu werden Gutachten eingeholt, um die Eignung des Geländes als Bauland zu beurteilen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026zur Kenntnis genommen
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