Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung i. V. mit § 9 der Bezirkssatzung
- 3.1Sachstandsbericht Hagenstraße - Antrag des Bezirksverordneten Herrn Rudde, GRÜNE -Zur Vorlage · 25-30/01259 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bezirksverordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 11. Juni 2026 einen Sachstandsbericht zur Hagenstraße beantragt. Der Antrag umfasst mehrere Fragestellungen zur aktuellen Verkehrssituation und zu städtebaulichen Maßnahmen im betreffenden Bereich.
Im Bereich der Verkehrszählungen wird die Verwaltung um Informationen gebeten, ob seit einer Zählung im Februar 2022 weitere Erhebungen in der Hagenstraße sowie in der Rottmannsiepe und der Ophoffstraße durchgeführt wurden und welche Ergebnisse diese lieferten. Zudem wird nach dem aktuellen Stand zur Prüfung alternativer Verkehrsführungen an den Einmündungen Luciagasse/Hagenstraße sowie Hagenstraße/Rottmannsiepe gefragt. Hierbei wird auch die Verwendung des für den Haushalt 2024 bereitgestellten Budgets in Höhe von 5.000 € thematisiert.
Hinsichtlich des intelligenten Parksuchsystems wird nach dem Stand der Datenauswertung sowie den Kosten für eine geplante externe Evaluation gefragt. Des Weiteren wird der Bearbeitungsstand zur angekündigten Teileinziehung des nördlichsten Bereichs der Hagenstraße erfragt. Abschließend bittet der Antragsteller um eine Begründung und Darstellung von Alternativen zur Ablehnung des Konzepts „Juut“ für den Kreuzungsbereich Rottmannsiepe/Ophoffstr., welches im Mai 2025 vorgestellt wurde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4Bebauungsplan Nr. 452 der Stadt Gelsenkirchen "Quartiersentwicklung Bülse" zwischen Zweckeler Straße - Endemannstraße - Honigmannstraße/Forstweg - Stadtgrenze zu Gladbeck - Aufstellungsbeschluss -Zur Vorlage · 25-30/01048 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01048 betrifft den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 452 „Quartiersentwicklung Bülse“. Ziel des Vorhabens ist die Mobilisierung von Bauland für eine generationsübergreifende Wohnnutzung auf einer Fläche von circa 63.092 m² (6,3 ha) im Stadtteil Scholven. Der Planungsbereich umfasst die Umwidmung ehemaliger Sportplatzflächen, einer Tennis-/Paddelhalle sowie landwirtschaftlicher Flächen und Teile des Bebauungsplans Nr. 115. Begrenzt wird das Gebiet durch die Zweckeler Straße, Endemannstraße, Honigmannstraße, den Forstweg und die Stadtgrenze zu Gladbeck. Der Beschluss soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Normalverfahren erfolgen.
Im Rahmen des Verfahrens werden die Auswirkungen der Planung auf den Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel prognostiziert. Da der Rat der Stadt am 11.07.2019 den „Klimanotstand“ beschlossen hat, wird die Klimarelevanz der Planung vorausgesetzt. Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob durch die Umsetzung nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Klima zu erwarten sind. Sollten erhebliche Umweltauswirkungen vorliegen, erfolgt eine Untersuchung auf klimafreundlichere Alternativen sowie auf Festsetzungen zur Minimierung dieser Auswirkungen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden im Entwurf des Bauleitplans dargelegt.
Der vorgesehene Beratungsablauf sieht eine Anhörung in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 11.06.2026, eine Vorberatung im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss am 17.06.2026 sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt am 09.07.2026 vor. Der Aufstellungsbeschluss löst keine finanziellen Belastungen aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage Plan f. BPL. Nr. 452 Quartiersentwicklung Bülse
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Hochwasserrisiko-Management-Planung 3. Zyklus Hier: Maßnahmenplanung der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01113 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Maßnahmenplanung im Rahmen des dritten Zyklus des Hochwasserrisikomanagements vor. Die Vorlage basiert auf der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz, welche die Erstellung von Risikomanagementplänen in sechsjährigen Turnussen vorschreiben. Ziel der Planung ist die Verringerung nachteiliger Folgen von Hochwasser für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten.
Der aktuelle Maßnahmenplan umfasst insgesamt 65 Maßnahmen. Davon befinden sich 39 Maßnahmen im laufenden Prozess, sieben wurden bereits abgeschlossen, darunter die Entflechtung des Springbachs sowie der Bau des Notpumpwerks Hartmannstraße. Sechs Maßnahmen sind entfallen, während zwei Maßnahmen noch nicht begonnen wurden. Für den dritten Zyklus wurden elf neue Maßnahmen aus verschiedenen Fachabteilungen gemeldet. Diese verteilen sich auf die Kategorien Flächenvorsorge, natürlicher Wasserrückhalt, technischer Hochwasserschutz sowie Bau-, Verhaltens-, Informations- und Risikovorsorge.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der bestehenden Maßnahmenplanung weiterzuführen und die Einleitung neuer Maßnahmen zu übernehmen. Das Referat Umwelt führt ein Monitoring der Umsetzung durch. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt. Die Maßnahmen werden als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel bewertet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Hochwasserrisikomanagement - Planung Maßnahmenstand sowie neue Maßnahmen; 3. Zyklus
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Sanierung/Aufwertung eines Kinderspielplatzes im Bezirk Gelsenkirchen-Nord im Jahr 2026Zur Vorlage · 25-30/01222 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Referats Kinder, Jugend und Familien sieht die Sanierung und Aufwertung des Kinderspielplatzes Spinnstuhl im Bezirk Gelsenkirchen-Nord für das Jahr 2026 vor. Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord soll die Maßnahme mit einem Aufwand von 28.500 € beschließen.
Die Verwaltung schlägt im Rahmen des jährlichen Verfahrens zur Aufwertung von Spielanlagen drei Flächen vor. Der Fokus liegt dabei auf dem Kinderspielplatz Spinnstuhl, der laut Verwaltung aufgrund des Zustands der Geräte und der hohen Kinderzahlen in den Altersgruppen von 0 bis 14 Jahren, die sich auf insgesamt 669 Kinder belaufen, eine Neuausstattung benötigt. Bisher ist auf der Fläche von 1.448 qm lediglich eine Wippe vorhanden, da eine Kletterkombination sowie eine Doppelschaukel abgebaut werden mussten. Als weitere Optionen stehen der Kinderspielplatz Mehringstraße mit 144 Kindern und der Kinderspielplatz Löchterheide/Duvenacker mit 132 Kindern zur Auswahl.
Die Finanzierung der Maßnahme für den Spielplatz Spinnstuhl erfolgt über einen Eigenfinanzierungsanteil von 28.500 € aus dem Haushaltsplan 2026. Die jährlichen Nettofolgekosten belaufen sich auf 3.819 €, was sich aus jährlichen Kreditfinanzierungskosten von 969 € und sachlichen Folgekosten in Höhe von 2.850 € zusammensetzt. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf technischen Kontrollen, Bürgerwünschen sowie Informationen von Spielplatzpaten und unter Einbeziehung des Jugendrates.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7„Gelsenkirchen Walk of Fame“: Auswahl der Persönlichkeiten für die Jahre 2025 und 2026Zur Vorlage · 25-30/01210 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01210 befasst sich mit der Auswahl von zehn Persönlichkeiten für den „Gelsenkirchen Walk of Fame“ für das Jahr 2026. Grundlage der Auswahl sind die Kriterien aus dem Februar 2023 sowie ein Beschluss der Kommission vom 05. Mai 2026, wonach künftig nur noch verstorbene Personen geehrt werden sollen. Bis zum 15. März 2026 reichten 239 Bürgerinnen und Bürger insgesamt 113 Vorschläge ein, von denen 87 als gültig geprüft wurden. Die Auswahl berücksichtigt Kategorien wie Kunst, Kultur, Sport, Wirtschaft, Politik und Wissenschaft sowie den Ausschluss demokratiefeindlicher Hintergründe.
Der Ausschuss für Kultur und urbane Szene soll über die Auswahl entscheiden. Die Vorschläge umfassen Personen aus den Bereichen Politik, Soziales, Architektur, Stadtplanung, Kunst, Kultur, Literatur und Journalismus. Eine Anhörung durch die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord ist für den 11.06.2026 vorgesehen.
Die Vorlage enthält zudem biografische Informationen zu historischen Persönlichkeiten im Bereich Kunst und Kultur. Es wird der künstlerische Werdegang des Malers und Objektkünstlers Günter Tollmann beschrieben, dessen Schaffen unter anderem die Gruppe B1 und kinetische Kunst umfasst. Des Weiteren werden die Adligen Anna von Palandt und Rütger von der Horst thematisiert, die um 1549 heirateten und den Neubau von Schloss Horst finanzierten. Die Innenausstattung ab 1571 wurde durch Einnahmen aus einer westfriesischen Salz- und Torfkompanie sowie durch das Vermögen von Anna von Palandt ermöglicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · abgelehnt
- 24.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · vertagt
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord
- 8Entscheidung zur weiteren baulichen und organisatorischen Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und Königstraße sowie Entwicklung einer städtebaulichen Perspektive für das Grundstück am GoldbergZur Vorlage · 25-30/00887 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/00887 befasst sich mit der baulichen und organisatorischen Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und an der Königstraße sowie der städtebaulichen Perspektive für das Grundstück am Goldberg. Der Rat der Stadt soll beschließen, die Berufskollegs am Standort Königstraße durch einen kombinierten Neubau im Rahmen des Bildungs- und Innovationscampus (BIC) zusammenzuführen. Das Bestandsgebäude des Berufskollegs für Technik und Gestaltung soll nach dessen Umzug als Interimsnutzung für das Berufskolleg Königstraße dienen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planungsbeschluss für den III. Bauabschnitt sowie ein Nachnutzungskonzept für das Areal am Goldberg zu erarbeiten. Dabei sollen die Ansiedlung einer Landesbehörde, der Westfälischen Hochschule oder eine Wohnbebauung vorrangig geprüft werden. Ein Struktur- und Nutzungskonzept inklusive Zeitplan ist bis zum ersten Sitzungszyklus 2027 vorzulegen. Zudem wird die Verwaltung mit der Entwicklung von Flächen für die Volkshochschule und die Stadtbibliothek betraut.
Im Rahmen einer Potenzialbewertung wurden drei Szenarien untersucht. Szenario 1 sieht den Ersatz von Bestandsgebäuden durch Neubauten mit einer Dauer von ca. neun Jahren und Kosten von ca. 315.550.000 € vor. Szenario 2 umfasst eine schrittweise Erneuerung über ca. vierzehn Jahre bei geschätzten Kosten von ca. 275.832.000 €. Szenario 3 verfolgt einen kombinierten Neubau mit einer Dauer von ca. zwölf Jahren und Kosten von ca. 269.656.000 €. Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung von Szenario 3 als kostengünstigste Variante, wobei die baulichen Kosten mit ca. 270 Mio. € geschätzt werden. Der Haushaltsplanentwurf 2026 ff. sieht bis 2030 Mittel in Höhe von 298.699.572 € vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 Ergebnisbericht Bildungs- und Innovationscampus Gelsenkirchen - Potentialbewertung 25.03.26|Anlage 2 - Ergebnis der Schulkonferenz des Berufskollegs am Goldberg vom 10.02.2026
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · abgelehnt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: abgelehnt - 9Mitteilungen und Anfragen
- 9.1Mitteilungen
- 9.1.1Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord/VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01192 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 mit der Empfehlung vorgelegt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Die Mitteilungsvorlage dient der Information der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord und ist als Grundlage für die Beratung der Abweichungsberichte in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen vorgesehen. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar.
Die Darstellung des Jahresabschlusses orientiert sich an der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
Konkrete Erläuterungen zu Abweichungen liegen für verschiedene Produkte vor, darunter die Bereiche Bildungsmittel und Unterrichtsbetrieb Nord, Unterhaltung und Einrichtung Nord, Informationstechnologie an Schulen Nord, Benutzerdienste Stadtbibliothek Nord, öffentliche Spielanlagen Nord, Instandhaltung der Einrichtungen Nord sowie BgA Sportanlagen Nord. Zudem erfolgt ein Bericht über Beschlüsse, die seit mehr als einem halben Jahr bestehen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.2Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord/VB 6)Zur Vorlage · 25-30/01130 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilungsvorlage zum Entwurf des Jahresabschlusses 2025 für die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord vorgelegt. Dem Rat der Stadt wurde dieser Entwurf in seiner Sitzung am 21. Mai 2026 mit der Empfehlung vorgelegt, ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf wird elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite zur Verfügung gestellt und dient als Grundlage für die Beratung der Abweichungsberichte in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Der Jahresabschluss 2025 orientiert sich in seiner Erscheinungsform an der Systematik des Haushaltsplanes. Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
Konkrete Erläuterungen zu Abweichungen liegen für verschiedene Produkte vor, darunter das Hochbaumanagement für Schulen, Jugendeinrichtungen sowie Bildung und Kultur im Norden, die Verpachtung von Schulturnhallen sowie die räumliche Planung, Stadtentwicklung und -erneuerung sowie Verkehrsanlagen und -einrichtungen im Norden. Zudem wird über Beschlüsse berichtet, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage enthält zwei Anlagen mit den Abweichungserläuterungen und dem Bericht zur Ausführung von Beschlüssen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.3Fortführung der Denkmalliste: Buerscher Grüngürtel in Gelsenkirchen-Buer, bestehend aus Stadtwald, Hauptfriedhof und Berger AnlagenZur Vorlage · 25-30/00958 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/00958 befasst sich mit der Eintragung des Buerschen Grüngürtels in Gelsenkirchen-Buer als Gartendenkmal gemäß § 2 DSchG NRW in die Denkmalliste der Stadt Gelsenkirchen. Das betreffende Objekt umfasst die Teilbereiche Stadtwald, Hauptfriedhof und Berger Anlagen.
Die Vorlage basiert auf einer fachlichen Prüfung durch das Denkmalfachamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Das LWL hat die Eintragung beantragt, da das Objekt historische, wissenschaftliche und städtebauliche Bedeutung aufweist, insbesondere als Dokument der Grünflächenplanung und Siedlungsentwicklung zwischen dem ausgehenden 19. und der Mitte des 20. Jahrhunderts. Die Verwaltung schließt sich der Bewertung des LWL voll inhaltlich an und hält die Eintragung in die Denkmalliste für erforderlich, da die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Gartendenkmal vorliegen.
Die Stadt Gelsenkirchen ist als Untere Denkmalbehörde gemäß § 2 DSchG NRW zur Eintragung von Bau- oder Gartendenkmalen in die Denkmalliste verpflichtet. Zur Beurteilung der Denkmaleigenschaft ist die fachgutachterliche Bewertung der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen heranzuziehen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für die Sitzungstermine der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 11.06.2026 sowie des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am 17.06.2026 vorgesehen. Eine Kartierung des Denkmalumfangs liegt der Vorlage bei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.4Sachstand 2026 zur Umgestaltung des Dorfgrabens mit Anschluss an den PicksmühlenbachZur Vorlage · 25-30/01034 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH legt eine Mitteilungsvorlage zum Sachstand der Umgestaltung des Dorfgrabens mit Anschluss an den Picksmühlenbach vor. Nachdem in den ersten drei Bauabschnitten Mischwassersammler in der Mühlenstraße, Dillbrinkstraße und Delbrückstraße errichtet wurden, um den verrohrten Dorfgraben von Abwasserzuflüssen zu befreien, soll nun der vierte Bauabschnitt realisiert werden. Der Baubeginn ist für September 2026 geplant, wobei die Bauzeit voraussichtlich 14 Monate betragen wird.
Das Vorhaben gliedert sich in drei Baulose. Im südlichen Bereich soll ein Reinwasserzulauf vom Mischwassersystem getrennt und über einen neu zu erstellenden, offenen Graben durch das Naturschutzgebiet an den Durchlass in der Delbrückstraße angebunden werden. Im mittleren Bereich, im Bereich der Dillbrinkstraße, sind Maßnahmen zur Abwasserentflechtung sowie die Errichtung eines Kreuzungsbauwerks für den Mischwasserkanal vorgesehen. Zudem soll ein weiterer Regenwasserkanal verlegt werden, der über Entwässerungsrinnen im Straßen-Seitenstreifen zusätzliche Ableitungskapazitäten bei Starkregen bereitstellen soll.
Im nördlichen Abschnitt ist die Anbindung des Dorfgrabens an den Picksmühlenbach geplant, um die Trennung vom Mischwassersystem zu vollziehen. Da der Lippeverband zeitgleich Umbauten in diesem Bereich plant, wird zunächst eine Übergangslösung mittels einer Pumpe umgesetzt. Die endgültige, dauerhafte Anbindung ohne Pumpeneinsatz erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen des Lippeverbands. Die Maßnahme wird als klimarelevant eingestuft, da durch die Entflechtung der Gewässer der natürliche Wasserhaushalt gestärkt und das lokale Kleinklima verbessert werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
- 20.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENKANAL · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.5Ergebnisniederschrift über die Sitzung der Unfallkommission am 24.03.2026Zur Vorlage · 25-30/01172 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung zum Thema Öffentliche Sicherheit und Ordnung enthält die Ergebnisniederschrift der Sitzung der Unfallkommission vom 24. März 2026. Die Unfallkommission, die sich aus der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und der Polizeibehörde zusammensetzt, ist für die Bekämpfung von Unfallhäufungsstellen im Stadtgebiet Gelsachirchen zuständig. Eine Unfallhäufungsstelle liegt vor, wenn sich an Verkehrsknoten oder auf Streckenabschnitten Unfälle mit Personenschäden oder schwerem Sachschaden häufen.
Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums des Inneren und des Ministeriums für Verkehr zu den Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen ist im ersten Halbjahr eines jeden Jahres eine Sitzung zur Erfolgskontrolle durchzuführen. Die Sitzung am 24. März 2026 dient diesem Zweck. Die Niederschrift der Sitzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Ost, Gelsenkirchen-West, Gelsenkirchen-Mitte und Gelsenkirchen-Süd sowie im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung vorgesehen. Die Termine für die Beratung in den Gremien sind für den Zeitraum vom 9. Juni 2026 bis zum 18. Juni 2026 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.6Anfrage der Bezirksverordneten Frau Janshen - Hundekotbeutelspender im Bezirk Nord -Zur Vorlage · 25-30/01068 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage der Gelsendienste wird auf eine Anfrage eines Mitglieds der Bezirksverordnetenversammlung Gelsenkirchen-Nord vom 16. April 2026 geantwortet. Hintergrund der Anfrage waren Hinweise aus der Bürgerschaft, wonach Hundekotbeutelspender im Bezirk Nord, insbesondere im Bereich der Rungenberghalde, häufig leer seien.
Die Verwaltung erläutert, dass die im Stadtgebiet installierten Spender im Rahmen fester Touren in der Regel einmal wöchentlich befüllt werden. Eine häufigere Befüllung oder eine Ausweitung des Angebots sei aufgrund fehlender personeller und technischer Ressourcen derzeit nicht möglich. Bezüglich der Rungenberghalde wird darauf hingewiesen, dass dieser Bereich überwiegend in die Zuständigkeit des Regionalverbands Ruhr (RVR) fällt und die Anfrage entsprechend weitergeleitet wurde. Die Gelsendienste unterhalten lediglich die Treppe sowie die unmittelbar angrenzende Bepflanzung, wobei in diesem Teilbereich keine Hundekotbeutelspender installiert sind.
Die Bereitstellung der Beutel wird als freiwillige Serviceleistung der Stadt beschrieben, die keine durchgehende Versorgung sicherstellen soll. Im vergangenen Jahr wurden bei rund 14.000 gemeldeten Hunden in Gelsenkirchen etwa 3,5 Millionen Beutel verteilt, was rechnerisch etwa 250 Beuteln pro Hund und Jahr entspricht. Die Verwaltung verweist zudem auf die ordnungsbehördliche Verpflichtung der Hundehaltenden, Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Das Nichtbeseitigen von Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Geldbuße geahndet werden kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.7Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Hundertmark - Sachstand Umgestaltung/Umnutzung des ehemaligen Sportplatzes an der Honigmannstraße -Zur Vorlage · 25-30/01076 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01076 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Bezirksverordneten zum Sachstand der Umgestaltung und Umnutzung des ehemaligen Sportplatzes an der Honigmannstraße. Der Bezirksverordnete hatte darauf hingewiesen, dass die Anlage nicht mehr vom Sportverein SW Bülse genutzt werde, die Fußballtore nicht mehr vorhanden seien und die Umkleidekabinen sowie die Cafeteria weitgehend zerstört seien. Zudem wurde gefragt, wer Eigentümer des Geländes sei und welche Nutzungen für das Areal geplant seien.
Die Verwaltung führt aus, dass das Gelände auf dem Flurstück 662, Flur 121, Gemarkung Buer liegt und im Alleineigentum der Stadt Gelsenkirchen steht. Das Areal befindet sich im Aufstellungsbereich für das Bebauungsplanverfahren Nr. 452 „Quartiersentwicklung Bülse“. Der Aufstellungsbeschluss hierfür soll in der Ratssitzung am 09.07.2026 gefasst werden. Das städtebauliche Ziel ist die Mobilisierung von Baulandpotentialen für Wohnnutzungen, um ein attraktives Wohnquartier im Stadtteil Scholven zu schaffen.
Hinsichtlich der Frage nach einer Nutzung als Bauland verweist die Verwaltung auf ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren aus dem Jahr 2025. Ein städtebaulicher Entwurf des Büros bjp Planer, der vom Auswahlgremium ausgezeichnet wurde, hat gezeigt, dass eine Wohnbebauung auf der Fläche grundsätzlich möglich ist. Parallel dazu werden Gutachten eingeholt, um die Eignung des Geländes als Bauland zu beurteilen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.8Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Dr. Kirchhoff - Bauwerksbezogene Fassadenbeleuchtung des Rathausturms am Rathaus Buer -Zur Vorlage · 25-30/01089 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01089 befasst sich mit der Anfrage eines Bezirksverordneten zur bauwerksbezogenen Fassadenbeleuchtung des Rathausturms am Rathaus Buer. In der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 16.04.2026 wurde darauf hingewiesen, dass Teile der Beleuchtungsanlage, insbesondere auf der Nordseite des Turms, zum Stand vom 11.0
4.2026 nicht funktionsfähig seien. Der Bezirksverordnete bat die Verwaltung um Auskunft über den Zeitpunkt der Kenntnisnahme, die Ursachen des Defekts, bereits eingeleitete Instandsetzungsmaßnahmen sowie den Zeitplan für die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und mögliche Modernisierungen der Anlage.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass die Turmbeleuchtung im Jahr 2025 im Rahmen der Bauunterhaltung erneuert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht wurde. Der vorliegende Schaden wurde der Stadtverwaltung am 27.02.2026 gemeldet. Nach der Meldung wurde der Schaden beim Errichter im Rahmen der Gewährleistung angemeldet. Eine Verzögerung der Reparatur trat ein, da der Hersteller der Leuchten dem Errichter zunächst ein falsches Bauteil zur Verfügung gestellt hatte. Nach Informationen der Verwaltung wurde das korrekte Bauteil versendet, sodass die Arbeiten bis spätestens Mitte Mai abgeschlossen sein sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.9Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Kutzborski - Revitalisierung Marktplatz „Im Brömm“ -Zur Vorlage · 25-30/01093 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Mitteilungsvorlage Bezug auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord vom 26. Februar 2026. Gegenstand der Anfrage ist der Stand der Revitalisierung des Marktplatzes „Im Brömm“ sowie die Frage nach umgesetzten Maßnahmen, den Kosten und der Entwicklung des Marktbetriebs.
Nach Angaben der Verwaltung wurden in den Jahren 2022 und 2023 Maßnahmen zur Herstellung der Infrastruktur umgesetzt, um die Nutzung des Platzes für Markt- und Veranstaltungsformate zu ermöglichen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 20.510 Euro und überstiegen damit die im Maßnahmenplan vorgesehenen 10.000 Euro. Die Kosten setzen sich aus der Installation eines WC-Containers im Jahr 2022 in Höhe von 1.926 Euro, der Installation eines weiteren WC-Containers inklusive Tiefbauarbeiten im Jahr 2023 in Höhe von 7.584 Euro, der Herstellung eines Wasseranschlusses durch Gelsenwasser in Höhe von 2.300 Euro sowie der Anlieferung eines WC-Containers im Jahr 2023 in Höhe von 8.700 Euro zusammen.
Zur aktuellen Situation des Marktbetriebs führt die Verwaltung aus, dass seit Anfang des Jahres eine viermonatige Testphase zur Prüfung der Standortakzeptanz läuft. Mittwochs findet eine Nutzung mit einer begrenzten Anzahl an Händlern statt, unter anderem mit Angeboten von Fisch, Kartoffeln, Eiern und Erdbeeren. Eine abschließende Bewertung der weiteren Entwicklung ist nach Abschluss dieser Probephase vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.10Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Köpsell - Anbringung eines Spiegels Buddestraße -Zur Vorlage · 25-30/01061 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord vom 26. Februar 2026 geantwortet. Gegenstand der Anfrage war die Prüfung, ob die Anbringung eines Spiegels an der Buddestraße möglich sei, um die Einsicht in die Nienkampstraße beim Linksabbiegen zu verbessern.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass Verkehrsspiegel keine Verkehrszeichen oder -einrichtungen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung darstellen und keine verkehrsregelnde Funktion besitzen. Es werden keine verbindlichen Einsatzkriterien für solche Hilfsmittel genannt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass verzerrte Spiegelbilder zu Fehldeutungen führen können und durch Verschmutzung oder Beschlag die Funktionalität beeinträchtigt werden kann. Ein Einsatz von Verkehrsspiegeln auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Gelsenkirchen kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht.
Bezüglich der Unfallstatistik im Bereich der Nienkamp-/Buddestraße gibt die Verwaltung an, dass diese bisher unauffällig sei und keine Beschwerdelage vorliege. Als Maßnahme zur Optimierung des Einmündungsbereichs wurde ein Streckenverbot von 30 km/h auf der Nienkampstraße, etwa 40 m vor der Buddestraße, eingerichtet. Dies soll den Verkehr aus Richtung Gladbeck verlangsamen und die Reaktionszeit beim Ausfahren aus der Buddestraße verlängern. Die Geschwindigkeitsreduzierung gilt im weiteren Streckenverlauf auch für den Kurvenbereich und geht in ein bereits angeordnetes Streckenverbot zur Schulwegsicherung über.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.11Anfrage der Bezirksverordneten Frau Baschek - Brandschutzkontrollen in Restaurants und Gaststätten -Zur Vorlage · 25-30/01110 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord geantwortet. Die Anfrage bezog sich auf die Intervalle, in denen Restaurants, Gaststätten und Clubs in Gelsenkirchen auf Brandgefahren überprüft werden.
Nach Angaben der Feuerwehr unterliegen besondere Objekte, die ein erhöhtes Brand- oder Explosionsrisiko aufweisen oder in denen eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet sein können, gemäß § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen der Pflicht zur Durchführung einer Brandverhütungsschau. Die Überprüfung muss je nach Gefährdungsgrad in Abständen von längstens sechs Jahren erfolgen. Die Brandschutzdienststelle der Stadt Gelsenkirchen nutzt hierbei die Fristenhinweise der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen vom 17.04.2016. Diese empfehlen für Versammlungsstätten mit mehr als 200 Personen sowie für nicht ebenerdige Veranstaltungs- und Gasträume mit mehr als 49 Personen eine maximale Frist von drei Jahren.
Objekte unterhalb dieser Schwellenwerte, wie kleine Gaststätten, unterliegen nicht der Brandverhütungsschaupflicht. Die wiederkehrende Prüfung von Versammlungsstätten erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Prüfverordnung Nordrhein-Westfalen in einem Turnus von drei Jahren. Diese Prüfungen werden stichprobenartig und in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr durchgeführt. Kleinere gastronomische Betriebe, die nicht als Versammlungsstätten eingestuft sind, unterliegen nicht dieser turnusmäßigen Prüfung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.12Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Schäfers - Sanierung der Bänke am Markt -Zur Vorlage · 25-30/01116 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01116 enthält die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten zur Sanierung der Bänke am Marktplatz in Buer. Die Anfrage bezog sich auf einen Beschluss vom 26. Februar 2026 und fragte nach einer möglichen altersgerechten Erhöhung der Sitzflächen sowie nach dem geplanten Abschluss der Arbeiten.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Aufstellung von Bänken aus Stahl mit Rückenlehne in einer seniorengerechten Ausführung vorgesehen ist. Bezüglich des Zeitplans gibt die Verwaltung an, dass die Mittelfreigabe an Gelsendienste aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung Mitte April 2026 erfolgte. Unter Berücksichtigung der Lieferzeiten sowie der Disposition zur Aufstellung der Bänke durch Gelsendienste wird davon ausgegangen, dass die Sanierung bis Ende August 2026 abgeschlossen sein wird. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.13Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Schäfers - 13. Präsentation der Fa. Juut am 08.05.2025. Ausstehende Beurteilung der Verwaltung -Zur Vorlage · 25-30/01131 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bezirksverordneter stellte in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 26. Februar 2026 eine Anfrage zum Stand der Prüfung von Vorschlägen der Firma Juut. Das Unternehmen hatte am 8. Mai 2025 ein Konzept zur Attraktivitätssteigerung der Buerer Innenstadt vorgestellt, welches ein Pilotprojekt an der Rottmannsiepe vorsah. Geplant war die Einrichtung einer urbanen Ruhezone auf einer Strecke von etwa 50 Metern durch temporäre Parklets sowie die Einrichtung eines Teilstücks als Fahrradstraße.
Die Verwaltung hat die Prüfung der Vorschläge abgeschlossen und teilt dazu mit, dass die Aufstellung von Parklets am westlichen Fahrbahnrand der Rottmannsiepe nicht umsetzbar ist. Aufgrund der Vorgaben für Fußgängerüberwege im Bereich Rottmannsiepe/Ophofstraße könnten die erforderlichen Sichtweiten nicht eingehalten werden, wodurch die Sicherheit des Fußverkehrs nicht gewährleistet wäre. Zudem ist das Parken in diesem Bereich bereits durch Beschilderung untersagt.
Hinsichtlich der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Rottmannsiepe kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass dies keine zielführende Veränderung der Verkehrssituation darstellt. Da aufgrund der Anwohner, der Lieferverkehre und der Parkhäuser ein Ausschluss des motorisierten Individualverkehrs nicht möglich wäre, blieben rechtlich nur geringe Unterschiede zu einer Tempo-30-Zone. Zudem sei eine Ausweisung als Fahrradstraße nur für ein Teilstück der Straße nicht in Betracht zu ziehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.14Anfrage der Bezirksverordneten Frau Malkowski - Fahrgastunterstände der Bushaltestellen „Egonstraße“ und „Bertlicher Straße“ an der Marler Straße -Zur Vorlage · 25-30/01145 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 25-30/01145 geht es um den Zustand der Fahrgastunterstände an den Bushaltestellen „Egonstraße“ und „Bertlicher Straße“ an der Marler Straße in Gelsenkirchen-Hassel. Die Anfrage geht von einem Mitglied der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord aus, welche Informationen über den Zeitpunkt einer Erneuerung der Unterstände in Fahrtrichtung Buer-Ostring erbat. Hintergrund ist die Information, dass die Unterstände bereits seit Anfang des Jahres 2025 ohne ersichtlichen Grund entfernt wurden und die Haltestelle Egonstraße seither nur provisorisch ausgestattet ist.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass sich die Fahrgastunterstände im Eigentum der Werbefirma Ströer (Deutsche Städte Medien) GmbH befanden. Nach Rückmeldung der Werbefirma wurden die Wartehallen an der Haltestelle „Egonstraße“ im Jahr 2022 sowie an der Haltestelle „Bertlicher Straße“ in den Jahren 2022 bzw. 2024 aufgrund einer kommunalen Baumaßnahme beziehungsweise eines Verkehrsunfalls demontiert. Ein Wiederaufbau der alten Modelle sei aufgrund der Statik und des Zustands nicht möglich. Zudem sah die Werbefirma auf Basis des aktuellen Werbenutzungsvertrages mit der Stadt Gelsenkirchen keine Verpflichtung für eine Ersatzinvestition und gab an, derzeit kein Interesse an den Standorten zu haben.
Die Verwaltung hat der Werbefirma mitgeteilt, dass die Wiedererrichtung der Unterstände zum Witterungsschutz für Fahrgäste von Bedeutung ist. Eine erneute Nachfrage der Verwaltung vom 11. Mai 2026 ergab, dass eine interne Prüfung der Werbefirma noch nicht abgeschlossen ist, jedoch eine wohlwollende Prüfung zugesagt wurde. Die Verwaltung wird in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord im September oder November 2026 über den Sachstand berichten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.15Anfrage der Bezirksverordneten Frau Malkowski - Querungshilfe an der Valentinstraße auf der Höhe der Sportanlage -Zur Vorlage · 25-30/01154 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten zur Situation an der Valentinstraße auf Höhe der Sportanlage reagiert. Der Anlass der Anfrage war die Erörterung von Problemen, die bereits seit November 2024 bestehen. Dabei wurden eine eingeschränkte Straßendurchfahrt, unklare Situationen für Autofahrer durch nachträglich angebrachte Beschilderung sowie eine durch den Spielbetrieb auf dem Sportplatz verstärkte Parksituation angeführt. Zudem wurde auf Müllansammlungen an Absperrbarken sowie auf die mangelnde Praktikabilität der aktuellen Bauart für Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren hingewiesen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 26.02.2026 wurden Fragen zum Zeitpunkt der Entfernung der bestehenden Querungshilfe sowie zu den damit verbundenen Kosten und zur Planung einer neuen Überquerungsstelle gestellt. Die Verwaltung verweist zur Beantwortung dieser Fragen auf die Mitteilungsvorlage mit der Drucksache 25-30/00482. Die Kosten für den Rückbau sowie den Neubau der Überquerungsstelle belaufen sich auf 30.221 €.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.16Anfrage der Bezirksverordneten Frau Baschek - Aufstellung eines Verkehrszeichens “Seniorenheim” (VZ 1012-54) -Zur Vorlage · 25-30/01167 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01167 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Mitglieds der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord. Die Anfrage bezog sich auf das Ersuchen der Heimleitung des Seniorenheims Franziskushaus sowie des dortigen Beirats, das Verkehrszeichen „Seniorenheim“ (VZ 1012-54) in der Hagenstraße aufzustellen. Als Begründung wurden die Sicherheit der Heimbewohner beim Überqueren der Straße sowie die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeführt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Hagenstraße bereits als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist, was die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden erhöhe. Eine Beschilderung erfolge in solchen Zonen lediglich an den Zoneneingängen und werde nicht an jeder Einmündung wiederholt. Kontrollmessungen des Verkehrsüberwachungsdienstes mit einem Seitenradarmessgerät ergaben im Bereich des Seniorenheims keine Auffälligkeiten hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten. Zudem sei die Unfalllage im Bereich des Franziskushauses laut Auskunft der Polizei unauffällig.
Die Anordnung von Verkehrszeichen sei nur bei zwingender Erforderlichkeit aufgrund besonderer Umstände möglich. Da das Verkehrszeichen „Seniorenheim“ eine Kombination mit einem weiteren Zeichen erfordert, das auf ein bestimmtes Handeln hinweist, und die bestehende Tempo-30-Zone bereits wirksam sei, wird die Aufstellung nicht als notwendig erachtet. Eine Kombination mit dem Zeichen „Gefahrenstelle“ sei aufgrund der fehlenden Gefahrenlage ebenfalls nicht erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.17Anfrage der Bezirksverordneten Frau Hansen - Garagenhöfe in Gelsenkirchen-Hassel -Zur Vorlage · 25-30/01118 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung wird auf eine Anfrage eines Mitglieds der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord aus der Sitzung vom 16. April 2026 geantwortet. Die Anfrage bezog sich auf die Sicherstellung der Kernanforderungen der Entwässerungspflicht bei Garagenhöfen in Gelsenkirchen-Hassel sowie auf den Anteil der Anlagen, die der Anschluss- und Benutzungspflicht der kommunalen Satzung unterliegen.
Die Verwaltung erläutert hierzu die geltenden Regelungen der Entwässerungssatzung der Stadt Gelsenkirchen. Sofern eine Versickerung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück möglich ist, kann Gelsenkanal die Grundstückseigentümer vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien. Ist eine solche Versickerung nicht möglich, besteht gemäß den Paragrafen 5 und 6 der Entwässerungssatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang für alle bebauten und befestigten Flächen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.18Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Köpsell - Beschwerden von Anwohnern in Hassel über eine Bande Jugendlicher -Zur Vorlage · 25-30/01194 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01194 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord vom 26. Februar 2026. Der Bezirksverordnete thematisierte darin Beschwerden von Anwohnern aus dem Stadtteil Hassel, die seit Oktober 2025 vorliegen.
Dem Sachverhalt zufolge wird berichtet, dass eine Gruppe von Jugendlichen vorwiegend in den Abendstunden mit E-Scootern im Stadtteil unterwegs sei. Dabei sollen Passanten sowie offene Hauseingänge mit Feuerwerkskörpern beworfen worden sein. Im Rahmen der Anfrage wurde die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten, welche Maßnahmen die Polizeibehörde gegen diese Form der Belästigung der Anwohner plane.
Die Verwaltung nimmt hierzu Stellung und verweist bezüglich der Beantwortung dieser Anfrage auf die Zuständigkeit des Polizeibeirats.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.19Anfrage der Bezirksverordneten Frau Hansen - Parksituation in den Parallelstraßen zur Polsumer Straße im Stadtteil Gelsenkirchen-Hassel -Zur Vorlage · 25-30/01171 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01171 befasst sich mit der Parksituation in den Parallelstraßen zur Polsumer Straße im Stadtteil Gelsenkirchen-Hassel. Auslöser der Vorlage ist eine Anfrage eines Mitglieds der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord aus der Sitzung vom 16. April 2026. In dieser Anfrage wurde darauf hingewiesen, dass das Parken auf beiden Straßenseiten die Durchfahrt für den Verkehr sowie für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes erschwere. Es wurde angefragt, ob die Verwaltung die Aufstellung von Parkverbotsschildern in Durchgangsstraßen, die Bereitstellung eines Sammelparkplatzes auf freistehenden Grundstücken oder andere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in Betracht zieht.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und führt aus, dass der Bereich der Polsumer Straße sowie das umliegende Wohnumfeld bereits Bestandteil einer laufenden kommunalen Parkraummanagementstrategie sind. Im Rahmen dieser Strategie werden die vorhandenen Stellplatzkapazitäten, die Auslastung sowie mögliche Steuerungsmöglichkeiten untersucht. Konkrete Maßnahmen können derzeit noch nicht verbindlich benannt werden, da das entsprechende Gutachten sich in der Bearbeitung befindet und die Ergebnisse erst ausgewertet und politisch beraten werden müssen.
Hinsichtlich der spezifischen Fragen stellt die Verwaltung fest, dass Parkverbotsregelungen und Beschilderungen als mögliche Maßnahmen mitbetrachtet werden. Die Prüfung von Sammelparkplätzen auf freistehenden Grundstücken erfordert eine Einzelfallprüfung der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten sowie der Flächenverfügbarkeit. Weitere Optionen wie Markierungen, Regelungen zur Parkdauer oder Bewohnerparken werden ebenfalls im Rahmen der Strategie untersucht. Nach Abschluss der Strategie wird die Verwaltung über das weitere Vorgehen informieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Köpsell - „Schlössken“ am Schloss BergeZur Vorlage · 25-30/01243 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01243 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord. Der Bezirksverordnete hatte in der Sitzung am 16. April 2026 die Wiedereröffnung des Biergartens am Schloss Berge, bekannt als „Schlössken“, thematisiert und nach dem Zeitpunkt der Eröffnung sowie den Gründen für die Verzögerung gefragt. Dabei wurde auf das Interesse der SPD-Bezirksfraktion Nord sowie der Stadt Gelsenkirchen an einer fließenden Fortführung des Betriebs verwiesen.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass die Eröffnung des Biergartens „Schlössken“ bereits zum 01.05.2026 im Rahmen eines „Soft-Openings“ erfolgt ist. Als Gründe für die vorangegangene Verzögerung nannte die Verwaltung interne Abstimmungsprozesse zur Willensbildung der Stadt Gelsenkirchen sowie laufende Vertragsgespräche. Zudem wurde die notwendige Beräumung von Inventargegenständen des insolventen Vorpächters als Voraussetzung für die Realisierung der Eröffnung angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Köpsell - Aufstellung Schild „Vorsicht Kindergarten“ Mehringstraße -Zur Vorlage · 25-30/01251 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 25-30/01251 geht es um die Anfrage des Bezirksfraktionsvorsitzenden zur Aufstellung eines Schildes „Vorsicht Kindergarten“ in der Mehringstraße. Der Antrag beruht auf einer Anfrage aus der 3. Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord vom 26. Februar 2026. Der Bezirksfraktionsvorsitzende hatte darauf hingewiesen, dass vor der ehemaligen Hauptschule Mehringstraße insbesondere zu den Bring- und Abholzeiten sowie durch Lieferungen, die Müllabfuhr und den Grünschnitt-Service ein erhöhtes Verkehrsaufkommen herrscht. Zudem nutze die Kreuzung durch Spaziergänger und Besucher der Kleingartenanlage. Es wurde die Prüfung angefragt, ob ein deutlich sichtbares Warnschild die Sicherheit im Bereich erhöhen könne.
Die Verwaltung hat die Verkehrssituation geprüft und teilt mit, dass die Anordnung von Verkehrszeichen nur bei zwingender Erforderlichkeit erfolgt, um allgemeine Vorschriften zu ergänzen. Das Zeichen 136 StVO („Achtung, Kinder!“) darf laut Verwaltungsvorschrift nur dort eingesetzt werden, wo die Gefahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen. In Tempo-30-Zonen sei die Anordnung in der Regel nicht notwendig. Da in der Sackgasse Mehringstraße kein Durchgangsverkehr stattfindet, keine Wohnbebauung vorhanden ist und die Nutzung primär auf den elterlichen Bring- und Holverkehr sowie Besucher der Kleingartenanlage beschränkt bleibt, erachtet die Verwaltung die Anordnung des Zeichens in diesem Bereich nicht als zielführend.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.22Mündliche Mitteilungen
- 9.2Anfragen