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Beschlussvorlage

Änderung der Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung vom 31.10.2019

25-30/01072

🟢 Beschlossen 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen in ihrer Trägerschaft vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für das Verbundessen in den städtischen Tageseinrichtungen zum 1. August 2026.

Nach Angaben der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung führt eine Neuausschreibung der Mittagsverpflegung zum 1. August 2026 zu einer Kostensteigerung von 232.000 Euro pro Haushaltsjahr, was einem Anstieg von 11,17 % entspricht. Die Kosten für die Mittagsverpflegung steigen damit von 2.077.000 Euro im Zeitraum bis Juli 2026 auf 2.309.000 Euro ab August 2026. Da das bisherige Entgelt seit dem 1. Januar 2013 nicht angepasst wurde, ist eine Erhöhung zur Sicherstellung der Kostendeckung vorgesehen.

Das monatliche Entgelt für die Mittagsverpflegung soll von bisher 45 Euro auf 50 Euro angehoben werden. Für Kinder, die aufgrund einer verbindlichen Vereinbarung regelmäßig nicht öfter als zweimal wöchentlich teilnehmen, erhöht sich der Betrag von 22,50 Euro auf 25 Euro. Die Entgeltzahlung erfolgt weiterhin für die Monate August bis Juni; für den Monat Juli wird kein Entgelt erhoben. Personen, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen, bleiben von der Verpflichtung zur Entgeltzahlung befreit. Die Neufassung der Entgeltordnung soll mit Beginn des Kindergartenjahres 2026/2027 in Kraft treten.

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