Anfrage der stellv. Bezirksbürgermeisterin Frau Baschek - Brandschutzkontrollen in Restaurants und Gaststätten -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord geantwortet. Die Anfrage bezog sich auf die Intervalle, in denen Restaurants, Gaststätten und Clubs in Gelsenkirchen auf Brandgefahren überprüft werden.
Nach Angaben der Feuerwehr unterliegen besondere Objekte, die ein erhöhtes Brand- oder Explosionsrisiko aufweisen oder in denen eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet sein können, gemäß § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen der Pflicht zur Durchführung einer Brandverhütungsschau. Die Überprüfung muss je nach Gefährdungsgrad in Abständen von längstens sechs Jahren erfolgen. Die Brandschutzdienststelle der Stadt Gelsenkirchen nutzt hierbei die Fristenhinweise der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen vom 17.04.2016. Diese empfehlen für Versammlungsstätten mit mehr als 200 Personen sowie für nicht ebenerdige Veranstaltungs- und Gasträume mit mehr als 49 Personen eine maximale Frist von drei Jahren.
Objekte unterhalb dieser Schwellenwerte, wie kleine Gaststätten, unterliegen nicht der Brandverhütungsschaupflicht. Die wiederkehrende Prüfung von Versammlungsstätten erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Prüfverordnung Nordrhein-Westfalen in einem Turnus von drei Jahren. Diese Prüfungen werden stichprobenartig und in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr durchgeführt. Kleinere gastronomische Betriebe, die nicht als Versammlungsstätten eingestuft sind, unterliegen nicht dieser turnusmäßigen Prüfung.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026zur Kenntnis genommen
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