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Mitteilungsvorlage

Anfrage der Bezirksverordneten Frau Hansen - Garagenhöfe in Gelsenkirchen-Hassel -

25-30/01118

ℹ Zur Kenntnis genommen 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung wird auf eine Anfrage eines Mitglieds der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord aus der Sitzung vom 16. April 2026 geantwortet. Die Anfrage bezog sich auf die Sicherstellung der Kernanforderungen der Entwässerungspflicht bei Garagenhöfen in Gelsenkirchen-Hassel sowie auf den Anteil der Anlagen, die der Anschluss- und Benutzungspflicht der kommunalen Satzung unterliegen.

Die Verwaltung erläutert hierzu die geltenden Regelungen der Entwässerungssatzung der Stadt Gelsenkirchen. Sofern eine Versickerung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück möglich ist, kann Gelsenkanal die Grundstückseigentümer vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien. Ist eine solche Versickerung nicht möglich, besteht gemäß den Paragrafen 5 und 6 der Entwässerungssatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang für alle bebauten und befestigten Flächen.

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