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Beschlussvorlage

Entwurf des Jahresabschlusses 2025

25-30/01241

🟢 Beschlossen 16.06.2026 · Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat in seiner Sitzung am 21.05.2026 beschlossen, den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt zum 31.12.2025 sowie den dazugehörigen Lagebericht an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Auf dieser Grundlage liegt nun eine Beschlussvorlage vor, mit der der Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Rechnungsprüfung mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 und des Lageberichtes beauftragt.

Die Durchführung der Prüfung erfolgt gemäß § 59 Abs. 3 in Verbindung mit § 102 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW. Das Referat Rechnungsprüfung ist für die Durchführung dieser Prüfung zuständig. Der Entwurf des gesamten Jahresabschlusses 2025 wird aufgrund des hohen Seitenumfangs nach der Beschlussfassung in digitaler Form auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen zur Verfügung gestellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 110 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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