Unwirksamkeit des Regionalplans Ruhr durch das Urteil des OVG Münster – Feststellung der unmittelbaren Auswirkungen auf die Stadtplanung in Gelsenkirchen - Dringlichkeitsantrag der CDU-Ratsfraktion -
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Die CDU-Ratsfraktion hat einen Dringlichkeitsantrag gestellt, um die Auswirkungen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster auf die Stadtplanung in Gelsenkirchen zu thematisieren. Das Urteil vom Juni 2026 hat den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt. Die Fraktion beantragte, diesen Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am 17.06.2026 zu setzen.
Mit dem Antrag wird ein Beschluss vorgeschlagen, wonach die Verwaltung beauftragt wird, dem Ausschuss bis zur nächsten Sitzung einen umfassenden Bericht vorzulegen. Dieser Bericht soll die konkreten Folgen der Gerichtsentscheidung für das Stadtgebiet untersuchen. Die Schwerpunkte der Untersuchung sollen der Wohnungsbau und das Gewerbe sein, insbesondere im Hinblick auf gefährdete oder blockierte Projekte. Zudem soll die Verwaltung die Konsequenzen für die Energiewende, den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den Schutz von Grünflächen und Frischluftschneisen darlegen. Ein weiterer Fokus des Berichts soll die Sicherstellung der Planungssicherheit durch baurechtliche Übergangslösungen liegen, um einen planlosen Zustand zu vermeiden.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass durch den Wegfall der regionalplanerischen Grundlagen die Basis für die kommunale Bau- und Entwicklungsplanung entfallen sei. Es bestehe die Notwendigkeit, Klarheit über die Fortführung von Projekten zu schaffen, um Rechtsunsicherheit und Investitionsstopps zu verhindern.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
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