Neufassung der Satzung der Stadt Gelsenkirchen über das Verfahren zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Neufassung der Satzung der Stadt Gelsenkirchen über das Verfahren zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden vor. Ziel der Neufassung ist es, die bestehenden Regelwerke zusammenzuführen und die Satzung an die aktuellen rechtlichen Anforderungen anzupassen.
Die bisherige Satzung aus dem Jahr 2005 enthielt unter anderem keine Bestimmungen für die Durchführung von Ratsbürgerentscheiden oder für reine Briefabstimmungen. Zudem entsprach eine Regelung zum Ausschluss vom Abstimmungsrecht nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Durch den neuen Entwurf soll die Rechtssicherheit, beispielsweise bei der Frage der Abstimmungsberechtigung, wiederhergestellt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Einführung der ausschließlichen Abstimmung per Brief ohne vorherige Antragstellung als Regelfall. Dieses Verfahren wurde bereits bei einem Ratsbürgerentscheid im April 2026 angewandt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch den Wegfall des Antragsverfahrens für die Briefabstimmung sowie den Verzicht auf die Organisation einer Urnenabstimmung der Personalaufwand verringert und Kosten eingespart werden können. Dennoch sieht der Entwurf vor, dass eine Urnenabstimmung weiterhin möglich bleibt, sofern ein Bürgerentscheid zeitlich mit einer Wahl zusammenfällt, um bestehende Strukturen zu nutzen.
Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss vorberaten und dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1513376
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden Ratsbürgerentscheiden vom 9.7.
Beratungsfolge
- 09.07.2026mehrheitlich zugestimmt
- 02.07.2026einstimmig zugestimmt
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