Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans zu Art. 8 der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage informiert über den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO). Der Entwurf des NWP wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Bundesamt für Naturschutz erarbeitet. Ziel der Verordnung ist der langfristige Schutz und die Verbesserung geschädigter Ökosysteme.
Ein zentraler Aspekt für die Stadtentwicklung ist Artikel 8 der Verordnung, der die Wiederherstellung städtischer Ökosysteme regelt. Dabei stehen der städtische Grünflächenanteil sowie die städtische Baumüberschirmung als Indikatoren im Fokus. Für Städte, deren Grünflächenanteil mindestens 45 % und deren Baumüberschirmung mindestens 10 % beträgt, gilt bis Ende 2030 eine Ausnahmeregelung, nach der sich diese Werte nicht zwingend halten müssen. Ab 2031 ist eine Steigerung beider Werte gegenüber dem Referenzzustand vom August 2024 vorgeschrieben.
Die Stadt Gelsenkirchen weist einen städtischen Grünflächenanteil von 47,3 % und eine Baumüberschirmung von 22,6 % auf und fällt somit unter diese Ausnahmeregelung. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Ausgangswerte bis Ende 2030 nicht verschlechtert werden sollten, um Handlungsbedarfe ab 2031 zu begrenzen. Der NWP umfasst Maßnahmen in den Bereichen Netzwerkbildung, die Ausweitung von Förderprogrammen sowie rechtliche Anpassungen, wie etwa die Nutzung von Baumschutzsatzungen oder die Novellierung des Baugesetzbuches.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026zur Kenntnis genommen
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