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Mitteilungsvorlage

Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hier: Eingabe von Frau Ingrid Beckmann „Einrichtung einer Schulstraße in der Sperlingsgasse vor der GGS Haidekamp in Gelsenkirchen-Ückendorf“

25-30/01741

ℹ Zur Kenntnis genommen 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01741 liegt eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor, die die Einrichtung einer Schulstraße in der Sperlingsgasse vor der Grundschule Haidekamp in Gelsenkirchen-Ückendorf anregt. Die Antragstellerin führt an, dass die aktuelle Verkehrssituation in der Sperlingsgasse zu den Bring- und Abholzeiten durch den Kraftfahrzeugverkehr sowie durch haltende und wendende Fahrzeuge Risiken für Schülerinnen und Schüler darstellt, die die Schule zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Tretroller besuchen.

Der Vorschlag sieht eine zeitweise Sperrung der Sperlingsgasse für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr während der maßgeblichen Stoßzeiten vor Schulbeginn und nach Schulschluss vor. Dabei wird angeregt, Anwohnerinnen und Anwohnern über entsprechende Ausnahmegenehmigungen weiterhin die Zufahrt zu ermöglichen.

Zusätzlich wird die Prüfung und Einrichtung geeigneter Elternhaltestellen im Umfeld der Schule vorgeschlagen. Als mögliche Standorte werden Bereiche am Haidekamp sowie am Luftschacht genannt, um den Ausstieg der Kinder sicher zu gestalten und die Verkehrsdichte unmittelbar vor dem Schulgelände zu reduzieren. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 159 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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