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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hier: Eingabe von Frau Ingrid Beckmann „Einrichtung einer Schulstraße in der Sperlingsgasse vor der GGS Haidekamp in Gelsenkirchen-Ückendorf“Zur Vorlage · 25-30/01741 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01741 liegt eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor, die die Einrichtung einer Schulstraße in der Sperlingsgasse vor der Grundschule Haidekamp in Gelsenkirchen-Ückendorf anregt. Die Antragstellerin führt an, dass die aktuelle Verkehrssituation in der Sperlingsgasse zu den Bring- und Abholzeiten durch den Kraftfahrzeugverkehr sowie durch haltende und wendende Fahrzeuge Risiken für Schülerinnen und Schüler darstellt, die die Schule zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Tretroller besuchen.
Der Vorschlag sieht eine zeitweise Sperrung der Sperlingsgasse für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr während der maßgeblichen Stoßzeiten vor Schulbeginn und nach Schulschluss vor. Dabei wird angeregt, Anwohnerinnen und Anwohnern über entsprechende Ausnahmegenehmigungen weiterhin die Zufahrt zu ermöglichen.
Zusätzlich wird die Prüfung und Einrichtung geeigneter Elternhaltestellen im Umfeld der Schule vorgeschlagen. Als mögliche Standorte werden Bereiche am Haidekamp sowie am Luftschacht genannt, um den Ausstieg der Kinder sicher zu gestalten und die Verkehrsdichte unmittelbar vor dem Schulgelände zu reduzieren. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Eingabe von Frau Ingrid Beckmann „Einrichtung einer Schulstraße in der Sperlingsgasse vor der GGS Haidekamp in Gelsenkirchen-Ückendorf“Zur Vorlage · 25-30/01744 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 25-30/01744 befasst sich die zuständige Fachabteilung mit der Anregung, in der Sperlingsgasse vor der Grundschule Haidekamp eine Schulstraße einzurichten. Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen.
Nach Angaben der Verwaltung sollen Schulstraßen gemäß geltendem Erlass als letztes Mittel eingesetzt werden, um den Hol- und Bringverkehr zu regulieren. Eine solche Maßnahme untersagt die Einfahrt für Fahrzeuge in definierten Zeitfenstern, wobei Busse und Radverkehr durch Zusatzzeichen zugelassen werden können. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Schulstraße keine Garantie gegen das sogenannte Elterntaxi-Phänomen bietet und keine Verkehrsverlagerungen oder Gefahren an anderen Stellen verursachen darf.
Als alternative Maßnahmen zur Schulwegsicherung werden Haltverbote, verbesserte Querungsmöglichkeiten oder Geschwindigkeitsreduzierungen angeführt. Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden bereits an zwei Grundschulen im Stadtgebiet Elternhaltestellen eingerichtet. Die Einrichtung solcher Haltebereiche im Bereich der Grundschule Haidekamp wird derzeit geprüft.
Hinsichtlich der Einrichtung von Schulstraßen finden aktuell verwaltungsinterne Abstimmungsgespräche statt. Geplant ist ein Verkehrsversuch an einer noch festzulegenden Grundschule, der durch ein externes Ingenieurbüro evaluiert werden soll. Aufgrund dieser laufenden Prozesse kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Entscheidung darüber getroffen werden, ob die Grundschule Haidekamp für eine solche Maßnahme in Betracht kommt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 1.2Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Eingabe des Herrn Joscha Jesse vom 20.07.2026 „Ausweitung bzw. Einrichtung einer Tempo 30 Zone auf der Mechtenbergstraße“Zur Vorlage · 25-30/01759 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde ein Antrag auf die Ausweitung bzw. Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Mechtenbergstraße in Gelsenkirchen-Rotthausen eingereicht. Der Antragsteller bittet darum, die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung so anzupassen, dass auf der gesamten Mechtenbergstraße dauerhaft eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt.
Zur Begründung des Anliegens wird auf die Nutzung der Straße durch verschiedene Verkehrsteilnehmer, darunter Fußgänger, Kinder und Radfahrer, sowie auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Verkehrssicherheit verwiesen. Es wird angeführt, dass die aktuelle Regelung, die eine Tempo-50-Zone sowie eine zeitlich begrenzte Beschränkung auf 30 km/h im Bereich einer Schule vorsieht, dem Schutzbedürfnis der Anwohner nicht vollumfänglich gerecht werde. Zudem wird auf die Lärmbelastung und Vibrationen durch den Lkw-Verkehr sowie auf eine Nutzung der Straße als Beschleunigungszone im Bereich der Brücke „Am Dahlbusch“ nach 21 Uhr hingewiesen.
Dem Antrag liegt eine Unterschriftenliste beigefügt, die von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet wurde. Der Antragsteller fordert eine Prüfung des Anliegens durch die zuständigen politischen Gremien sowie eine schriftliche Information über den weiteren Verfahrensablauf und die abschließende Entscheidung. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 1.2Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Eingabe des Herrn Joscha Jesse vom 20.07.2026 „Ausweitung bzw. Einrichtung einer Tempo 30 Zone auf der Mechtenbergstraße“Zur Vorlage · 25-30/01761 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 25-30/01761 wird die Entscheidung behandelt, einer Anregung zur Einrichtung bzw. Ausweitung einer Tempo-30-Zone in der Mechtenbergstraße nicht zu folgen. Die Grundlage für diesen Vorschlag ist eine Eingabe vom 20. Juli 2026.
Die Verwaltung begründet die Ablehnung damit, dass die Mechtenbergstraße Teil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Gelsenkirchen ist. Dieses Netz dient der Sicherstellung eines leistungsfähigen Verkehrsnetzes für den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Wirtschaftsverkehr, weshalb dort keine Tempo-30-Zonen angeordnet werden dürfen. Zur Sicherung der Schulwege zwischen Am Graffweg und Am Dahlbusch besteht bereits ein zeitlich beschränktes Streckenvorbot von 30 km/h, welches durch den Verkehrsüberwachungsdienst kontrolliert wird. Zudem wurden im Bereich der Schulen absolute Haltverbote sowie Parkverbote vor Bushaltestellen und privaten Stellplätzen festgesetzt, um die Sichtverhältnisse zu gewährleisten. Eine Abfrage bei der zuständigen Polizeibehörde ergab keine Unfalllage in diesem Bereich.
Hinsichtlich der Lärmsituation wurde festgestellt, dass die erforderlichen Schwellenwerte für eine dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung nicht durchgehend überschritten werden. Auch für die Einrichtung einer Messstelle zur Überwachung des fließenden Verkehrs fehlt die Voraussetzung einer Gefahrenstelle. Eine durchgeführte Verkehrsdatenerfassung auf der Straße Am Dahlbusch zeigte keine überdurchschnittlich häufigen Geschwindigkeitsverstöße auf, die eine Einstufung als Gefahrenstelle rechtfertigen würden. Aus diesen Gründen können derzeit keine weiteren Maßnahmen veranlasst werden.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung i. V. mit § 9 der Bezirkssatzung
- 3.1Sachstandsbericht zum Scheitern des Bauvorhabens „L1 Zentrum Ruhr" - Antrag der AfD-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01732 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion der AfD beantragt für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd am 3. November 2026 die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zum Sachstandsbericht bezüglich des Bauvorhabens „L1 Zentrum Ruhr“. Hintergrund des Antrags sind Informationen über das Ausbleiben der geplanten Finanzierung sowie die Insolvenzanmeldung der UHB-Projekt-GmbH, die für die Finanzierung des etwa 15 Millionen Euro teuren Projekts vorgesehen war. Zudem wird auf den Rückzug der Finanzierungszusage der H+T Konzeptbau für einen geplanten Gesundheitscampus verwiesen.
Da die Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt, das rund 20.000 m² große Gelände von NRW.Urban zu erwerben, um es ergebnisoffen zu vermarkten, fordert die Bezirksfraktion Klärung zu verschiedenen Aspekten. Die Anfrage umfasst die Prüfung bestehender rechtlicher Verpflichtungen oder Förderungen der Stadt sowie die Ermittlung bereits entstandener Kosten. Des Weiteren werden Informationen zu den finanziellen Risiken und Kosten des Grundstückserwerbs, einschließlich Erwerbs-, Erschließungs- und Vermarktungskosten sowie der geplanten Finanzierungsmittel angefordert.
Zudem bittet die Bezirksfraktion um Auskunft über die Auswirkungen des Projektausfalls auf die städtebauliche Entwicklungsplanung und die medizinische Versorgung im Bezirk Süd. Abschließend werden Informationen zu vergleichbaren Projekten der Stadt mit ergebnisoffener Vermarktung seit dem Jahr 2015 sowie deren Erfolg in Bezug auf Arbeitsplätze, Einnahmen und Gewerbesteuererträge erbeten.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.2Sachstandsbericht zu Ruhestörung, Sicherheit und Sauberkeit in den GE Süd Parkanlagen mit dem Schwerpunkt "von Wedelstaedt Park" - Antrag der CDU-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01813 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Süd hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd am 3. November 2026 einen Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes gestellt. Gegenstand des Antrags ist ein Sachstandsbericht zu den Themen Ruhestörung, Sicherheit und Sauberkeit in den Süd-Parkanlagen, wobei der Fokus auf dem von Wedelstaedt Park liegen soll.
Die Fraktion begründet das Ersuchen mit Hinweisen auf Ruhestörungen und Geruchsbelästigungen durch Grillfeste in den Abend- und Nachtstunden sowie mit der Entsorgung von Müll auf den Grünflächen. Zudem wird auf ein verändertes Sicherheitsgefühl der Anwohner im Parkbereich verwiesen. Im Rahmen der Beratung bittet die Fraktion zudem um das Rederecht für bis zu zwei Bürgerinnen und Bürger, um persönliche Erfahrungen und Anliegen zu schildern.
Der beantragte Sachstandsbericht soll zudem konkrete Fragen zur Einhaltung der Parkregeln, zur Existenz eines Sicherheitskonzepts sowie zur Bekämpfung der Brandgefahr durch Grillfeste in den Sommermonaten beantworten. Des Weiteren wird nach der Durchführung und den Ergebnissen regelmäßiger Bestreifungen der Parkanlagen gefragt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.3Sachstandsbericht zur Sicherheitslage im Bereich der Almastraße und der Siedlung An der Luthenburg - Antrag der CDU-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01873 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Süd hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd am 3. November 2026 einen Antrag auf einen Sachstandsbericht zur Sicherheitslage im Bereich der Almastraße, der Alma-Trasse und der Siedlung An der Luthenburg gestellt. Grundlage des Antrags ist eine Reihe von Ereignissen, die sich zwischen März und Oktober 2026 in einem Umkreis von etwa einem Kilometer ereignet haben.
Zu den im Antrag angeführten Vorfällen zählen Übergriffe auf Kinder, ein mutmaßlicher Brand an einem denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude sowie ein Brand in einem Wohngebäude, der die Evakuierung von 17 Personen und deren Unterbringung in einer Notunterkunft erforderte. Zudem wird auf die Entwendung von Kabeln entlang der Bahngleise verwiesen, was zu Störungen im Bahnverkehr führte, sowie auf Beobachtungen von Personen, die nach unverschlossenen Fahrzeugen suchten.
Die Bezirksfraktion bittet die Verwaltung, die aktuelle Sicherheitslage unter Berücksichtigung dieser Vorfälle zu beurteilen und zu prüfen, ob sich die Zahl der gemeldeten Straftaten in den vergangenen zwölf Monaten verändert hat. Des Weiteren wird nach dem Umfang und den Einsatzzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes in diesem Bereich gefragt. Abschließend sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Präsenz von Polizei und Ordnungsdienst zu den Zeiten zu erhöhen, in denen Anwohner und Kinder öffentliche Wege und Plätze nutzen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.4Sachstandsbericht zur teilweise gesperrten Treppe in der Wiehagenschule - Antrag der AfD-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01903 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Bezirksfraktion Süd hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd am 3. November 2026 einen Tagesordnungspunkt zur Vorlage 25-30/01903 beantragt. Gegenstand des Antrags ist ein Sachstandsbericht zur teilweise gesperrten Treppe in der Wiehagenschule, die bereits seit etwa drei Jahren nicht vollumfänglich genutzt werden kann.
Die Fraktion thematisiert die anhaltende Durchfeuchtung der Wand im Bereich der Treppe. Laut Antrag fließt bei Regen Wasser über die Dachrinne bzw. an der Fassade entlang und sammelt sich an den Wandsimsen, wodurch Feuchtigkeit in das Mauerwerk eindringen könne. Es wird die Ansicht vertreten, dass bisher lediglich der beschädigte Wandputz entfernt wurde, ohne die Ursache der Durchfeuchtung zu beheben.
Die Antragsteller bitten die Verwaltung um die Beantwortung mehrerer Fragen. Erfragt werden sollen die bisher durchgeführten Maßnahmen zur Problemlösung, die Gründe für das bisherige Vorgehen sowie die Prüfung der Dimensionierung der vorhandenen Dachrinne und Abflussrohre. Zudem wird nach den bisher entstandenen Kosten für Untersuchungen, Absperrungen und Putzarbeiten sowie nach einem konkreten Zeitplan für die Ursachenbeseitigung und die Wiederfreigabe der Treppe gefragt. Die Fraktion fordert eine Darstellung der vorgesehenen Maßnahmen zur dauerhaften Behebung des Schadens.
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Hauptdokument|Anlage zum TOP „Sachstandsbericht zur teilweise gesperrten Treppe in der Wiehagenschule“ - Antrag der AfD-Bezirksfraktion
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.5Sachstandsbericht zur Entwicklung des Geländes des ehem. Sportplatzes an der Dessauer Straße - Antrag der SPD-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01905 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Süd hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd am 3. November 2026 einen Tagesordnungspunkt zur Entwicklung des Geländes des ehemaligen Sportplatzes an der Dessauer Straße beantragt. Hintergrund des Antrags ist die Beobachtung von Bautätigkeiten auf dem Areal sowie Informationen aus der Nachbarschaft über die geplante Errichtung von großflächigen Garagenanlagen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht und die Beantwortung spezifischer Fragen zum aktuellen Planungsstand. Hierbei geht es um die Klärung, ob Bauanträge für die genannten Garagen vorliegen, bereits genehmigt wurden oder auf welcher rechtlichen Grundlage die Prüfung erfolgt. Zudem wird die Verwaltung um eine Stellungnahme zu den verkehrlichen Auswirkungen sowie zur Einordnung in das städtebauliche Bild gebeten.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Bewertung alternativer, umweltfreundlicherer Entwicklungen des Areals, die eine Aufwertung des Stadtteils ermöglichen könnten. Die Fraktion fragt zudem nach möglichen Nachteilen für den örtlichen Reitverein. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, weshalb das Projekt der Bezirksvertretung bisher nicht zur Beratung vorgelegt wurde.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4Haushaltsberatungsverfahren 2027
- 4.1Entwurf der Haushaltssatzung 2027Zur Vorlage · 25-30/01662 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat die Beschlussvorlage 25-30/01662 vorgelegt, die den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 zum Gegenstand hat. Der Entwurf wurde vom Stadtdirektor und Stadtkämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf inklusive der erforderlichen Anlagen dem Rat der Stadt zugeleitet.
Der Haushaltsplanentwurf ist strukturell in einen Vorbericht sowie einen Haushaltsplan mit Anlagen unterteilt. Die eigentliche Satzung ist im zweiten Teil auf den Seiten 5 bis 10 enthalten. Der Haushaltsplan 2027 wird elektronisch über das Ratsinformationssystem oder ab dem 04.09.2026 über die städtische Internetseite bereitgestellt. Eine separate Ratsvorlage befasst sich mit der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht für den Rat der Stadt eine Anhörung am 03.09.2026 sowie eine Entscheidung am 10.12.2026 vor. Vor der abschließenden Entscheidung im Rat findet eine Reihe von Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen statt, darunter der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss, der als federführend für die Vorberatung gelistet ist. Zudem sind Anhörungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord sowie Vorberatungen in zahlreichen Fachausschüssen, wie etwa dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften oder dem Ausschuss für Wirtschaft und Innovation, vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Vorbericht 2027 ENTWURF|Anlage 2 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 1|Anlage 3 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 2
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4.2Entwurf der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027Zur Vorlage · 25-30/01648 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei und Finanzen legen einen Entwurf für die Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027 vor. Die Vorlage dient der Erleichterung der Steuerungs- und Kontrollfunktion des Rates, da für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 die Erwartung besteht, einen durch die Bezirksregierung Münster genehmigungspflichtigen Haushalt ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aufstellen zu können.
Der Kreditbedarf für investive Maßnahmen beläuft sich auf 279.771.835 €. Dieser setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen, darunter laufende Maßnahmen in Höhe von 108.086.321 €, neue Maßnahmen mit 44.785.014 €, Schulbau- und Infrastrukturmaßnahmen über 79.500.000 € sowie Ausleihungen an eigenbetriebsähnliche Einrichtungen in Höhe von 61.400.000 €. Hinzu kommen 2.322.500 € für Gebührenhaushalte/rentierliche Maßnahmen und 930.000 € für das Startchancen-Programm, abzüglich allgemeiner Deckungsmittel von 17.252.000 €. Die geplanten Auszahlungen steigen von 316,6 Mio. € im Jahr 2026 auf 365.130.908 € im Jahr 2027, während die Einzahlungen von 64,4 Mio. € auf 85.359.073 € ansteigen.
Zu den genannten Großprojekten gehören die Errichtung der Kulturschule, die Gesamtschule Hängebank Consolidation, der Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz sowie die Sanierung der Gemeinschafts Grundschule Glückaufschule. Weitere Maßnahmen umfassen den Neubau des Zentralbads, die Erneuerung des Volkshauses Rotthausen, die Feuerwache Wildenbruchstraße sowie die Umsetzung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Für die Vergabe von Aufträgen mit Kassenwirksamkeit in den Jahren 2028 und folgende sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 441,4 Mio. EUR geplant.
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Hauptdokument|Anlage 1 Investitionsliste 2027 KV Einbringung Entwurf|Anlage 2 Investitionmaßnahmen EB Einbringung Entwurf
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine auf der Grundlage des Sportförderungsplanes der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01725 · Beschlussvorlage
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Die Stabsstelle Sportangelegenheiten hat eine Beschlussvorlage zur Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine auf Grundlage des Sportförderungsplans der Stadt Gelsenkirchen vorgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Dokument aufgeführten Zuschüsse in den angegebenen Höhen auszuzahlen. Die Entscheidung über die Verteilung der Unterhaltungskostenzuschüsse liegt jeweils bei den zuständigen Bezirksvertretungen, die eigenständig über die Verwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel entscheiden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 172.800,00 €. Die Verteilung der Mittel gliedert sich nach Bezirken und dem Ausschuss für Sportentwicklung. In der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West ist ein Budget von 9.752,00 € vorgesehen, unter anderem für den Bogensport-Club Gelsenkirchen e.V. (3.502,00 €) und den SV Horst-Emscher 08 e.V. (1.250,00 €). Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd verfügt über ein Budget von 26.014,00 €, wobei der Reitverein ETuS Gelsenkirchen 1996 e.V. 10.564,00 € erhält. Für die Bezirksvertretung Gelsächinken-Mitte ist ein Budget von 18.586,00 € vorgesehen, darunter 6.000,00 € für den Ruderverein Gelsenkirchen e.V. Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost sieht ein Budget von 27.592,00 € vor, mit 13.092,00 € für den Erler Spielverein 08 e.V. Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord hat ein Budget von 44.300,00 €, unter anderem für den Ländl. Reit- und Fahrverein Gelsenkirchen-Buer e.V. (9.980,00 €).
Im Ausschuss für Sportentwicklung sind 46.556,00 € verteilt, wobei 18.600,00 € für die Nutzung des Sportparadieses durch den Eishockey-Club Gelsenkirchen 2000 e.V. vorgesehen sind. Die Förderfähigkeit setzt unter anderem den Sitz in Gelsenkirchen, die Zugehörigkeit zu Gelsensport e.V. und dem Landessportbund NRW sowie die Gemeinnützigkeit voraus. Die Vereine sind verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel bis zum 31.03. des Folgejahres nachzuweisen.
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Hauptdokument|03 Anlage 1 und 2 -Zuschüsse 2026 Vereine Sportförderung
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Sanierung des Kunstrasengroßspielfeldes und LED-Umrüstung auf der Bezirkssportanlage „Auf der Reihe“Zur Vorlage · 25-30/01902 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01902 sieht die Sanierung des Kunstrasengroßspielfeldes auf der Bezirkssportanlage „Auf der Reihe“ sowie die Umrüstung der Flutlichtanlage vor. Die Maßnahme umfasst den Austausch des bestehenden Kunstrasenbelages gegen einen neuen, sandgefüllten Belag sowie die fachgerechte Entsorgung des Altmaterials. Zudem ist die Umstellung der Beleuchtungsanlage auf eine energieeffiziente LED-Technik geplant.
Der Hintergrund der geplanten Arbeiten ist die intensive Nutzung des Spielfeldes durch 28 Mannschaften der Vereine DJK TuS Rotthausen e.V. und SSV FCA Rotthausen 2000 e.V. über einen Zeitraum von 14 Jahren. Laut Vorlage sind für die Sanierung des Belages Kosten in Höhe von etwa 250.000 Euro brutto veranschlagt. Die Kosten für die Umrüstung der Beleuchtungsanlage belaufen sich auf circa 50.000 Euro brutto, womit sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 300.000 Euro summieren.
Die Finanzierung der gesamten Investition erfolgt vollständig über Mittel der Sportpauschale, sodass keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Maßnahme nicht von der haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß der Kommunalen Haushaltsverordnung NRW betroffen ist, da die entsprechenden Auszahlungen für Baumaßnahmen durch die Sportpauschale refinanziert werden. Die Vorlage wird im Ausschuss für Sportentwicklung vorberaten und der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01849 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01849 befasst sich mit der Erstellung und Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Gelsenkirchen. Ziel der Planung ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Der Rat der Stadt soll die Wärmeplanung beschließen und die Verwaltung damit beauftragen, eine erste Aktualisierung des Plans im Jahr 2027 vorzunehmen. Dabei sollen die Vorgaben des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes berücksichtigt werden.
Für die Erstaufstellung des Wärmeplans steht der Stadt ein Belastungsausgleich in Höhe von insgesamt 526.603,59 Euro zur Verfügung, der in drei Tranchen zu je 175.534,53 Euro ausgezahlt wird. Die gesetzliche Frist für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern zur Erstellung eines solchen Plans war der 30. Juni 2026. Der Beratungsprozess sieht Vorberatungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, -Süd, -Mitte, -Ost und -Nord sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz vor, bevor eine Entscheidung im Rat für den 10. Dezember 2026 vorgesehen ist.
Nach dem Beschluss müssen die Ergebnisse des Wärmeplans veröffentlicht und die entsprechenden Daten elektronisch an das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima übermittelt werden. Die Verwaltung wird die Gebiete für die Wärmeversorgung 2045 in Form einer interaktiven Online-Karte bereitstellen und die Umsetzung der Maßnahmen einleiten. Eine regelmäßige Aktualisierung des Wärmeplans ist mindestens alle fünf Jahre vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht der Stellungnahmen|Anlage 2 Endbericht kommunale Wärmeplanung
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · abgelehnt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 8Stadterneuerung Rotthausen: Gestaltungsvarianten im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung des Platzensembles Rotthauser Markt / Ernst-Käsemann-Platz inkl. Spielplatzfläche - mündlicher Sachstandsbericht -Ergebnis: ohne Abstimmung
- –Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds für die Programmgebiete der Stadterneuerung in der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01803 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01803 sieht eine Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds in den Stadterneuerungsgebieten Gelsenkirchens vor. Geplant ist eine Aufgliederung der bisherigen Regelungen in eine förderrechtliche Richtlinie sowie eine Geschäftsordnung. Zudem soll eine stadtweite Gültigkeit der Regelungen eingeführt werden.
Im Rahmen der Neuregelung wird die Mitgliederzahl der Gebietsbeiräte auf 16 stimmberechtigte Personen sowie deren Stellvertretungen reduziert. Die politische Vertretung in diesen Gremien soll durch die Bezirksvertretungen, den Rat der Stadt und den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration erfolgen. Dabei wird die Anzahl der Mitglieder aus der Bezirksvertretung und aus dem Rat der Stadt von jeweils drei auf zwei Personen verringert. Der Wahlturnus für Bürger und Akteure soll von zwei auf drei Jahre verlängert werden, wobei das Zufallsprinzip zur Besetzung von zwei Sitzen eingeführt wird. Eine vollständige Neubesetzung der Gremien nach diesen neuen Richtlinien ist erst nach der Kommunalwahl im Jahr 2030 vorgesehen.
Die maximale Fördersumme pro Projekt wird einheitlich auf 5.000 Euro festgelegt, was mit der Erhöhung der jährlichen Mittel auf 10 Euro pro Einwohner einhergeht. Eine Entscheidung über die Vorlage ist im Rat der Stadt für den 10.12.2026 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine finanziellen Belastungen oder Klimarelevanz entstehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Richtlinie|Anlage 2 - Geschäftsordnung
Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 10Mitteilungen und Anfragen
- 10.1Mitteilungen
- –Monitoringbericht Einzelhandel Bestandsanalyse und Entwicklung 2026Zur Vorlage · 25-30/01920 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wirtschaftsförderung hat eine Mitteilungsvorlage zum Monitoringbericht Einzelhandel vorgelegt, der die Bestandsanalyse und Entwicklung für das Jahr 2026 umfasst. Die Berichterstattung basiert auf einem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses aus dem Jahr 2024, der die Verwaltung mit einer jährlichen Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen des Einzelhandelskonzepts beauftragt hat. Der vorliegende Bericht bildet den Auftakt dieser jährlichen Reihe.
Untersucht wurden für den ersten Bericht die Hauptzentren City und Buer. In der City ist die gesamte Verkaufsfläche seit 2022 zurückgegangen, was unter anderem auf die Schließung von Galeria Kaufhof und Primark sowie eine Flächenreduzierung von C&A um rund 27 % zurückzuführen ist. Die Leerstandsquote in der City liegt bei etwa 12 %. In Buer wird eine Leerstandsquote von rund 19 % ausgewiesen, wobei Schwerpunkte unter anderem die Hochstraße 26-30, die ehemalige Sinn&Leffers Filiale, der Goldbergplatz und die Marientorpassage sind. Gegenläufige Entwicklungen in Buer zeigen sich durch den geplanten Einsatz eines Edeka-Citykonzepts in der Buerschen Markthalle sowie Standortbekenntnisse von Fielmann, Engbers, Woolworth und Tchibo.
Das Monitoring soll zukünftig auf alle zentralen Versorgungsbereiche ausgeweitet werden. Die Verwaltung nutzt die Daten, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Als Herausforderung werden komplexe Eigentümerstrukturen und veränderte Anforderungen an großflächige Einzelhandelsflächen genannt.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.2Anfrage der Bezirksverordneten Frau Richter - Baum-App und Baumscheibenpatenschaften im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Süd -Zur Vorlage · 25-30/01752 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd wurden Informationen zum aktuellen Stand und zur Funktionalität der Baum-App sowie zu den Möglichkeiten von Baumscheibenpatenschaften angefordert. Die Anfrage bezog sich auf die Aktualität der App-Daten, die Erfassung verschiedener Baumprogramme, die Vollständigkeit der Baumkennzeichnungen sowie die Möglichkeit zur unkomplizierten Übernahme von Patenschaften und zur Meldung von Bewässerungsbedarf.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Baum-App durch einen automatisierten Prozess täglich auf Basis des Baumkatasters der GELSENDIENSTE aktualisiert wird. Das im Impressum angegebene Datum beziehe sich lediglich auf den technischen Stand der Anwendung. In der App werden alle Bäume dargestellt, die in der Zuständigkeit der GELSENDIENSTE liegen; Waldbäume sind nicht enthalten. Die App enthält Angaben zum Standort und zur Baumart sowie Pflege- und Gießhinweise.
Die Übernahme einer Gießpatenschaft sei jederzeit und ohne die Nutzung der App möglich. Bäume mit einem erhöhten Gießbedarf, die sich in einem Pflanzalter von 15 Jahren oder weniger befinden, sind in der App mit einem Tropfensymbol gekennzeichnet. Eine Meldung von akutem Bewässerungsbedarf über die App ist nicht vorgesehen. Die Verwaltung wies zudem darauf hin, dass die Kapazitäten der GELSENDIENSTE für zusätzliche Bewässerungsarbeiten begrenzt sind.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.3Anfrage der Bezirksverordneten Frau Richter - Brandereignis in der Almastr. 102 am 13. August 2026 - baulicher Zustand, Nachbargebäude und Brandursache -Zur Vorlage · 25-30/01765 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage der Bezirksverordneten in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd vom 8. September 2026 wurden Informationen zum Brandereignis in der Almastraße 102 am 13. August 2026 erbeten. Die Anfrage bezog sich auf den bautechnischen Zustand des Gebäudes, mögliche Schäden an angrenzenden Nachbargebäuden sowie die Ermittlung der Brandursache.
Die Bauordnung und Bauverwaltung teilte hierzu mit, dass der Unteren Bauaufsichtsbehörde derzeit keine aktuelle bautechnische oder sicherheitsrechtliche Einschätzung zum Zustand des Gebäudes vorliegt. Das Objekt ist aktuell vermutlich polizeilich versiegelt und kann nicht betreten werden. Die Eigentümerin hat zudem den entlangführenden Gehweg abgesperrt und bemüht sich um die ordnungsgemäße Herrichtung des Gebäudes.
Hinsichtlich der Nachbargebäude sind keine Schäden erkennbar, insbesondere nicht im Bereich einer möglichen gemeinsamen Dachkonstruktion oder Dachdeckung. Die Eigentümerin nimmt die gesetzlich vorgesehenen sicherheitsrelevanten Maßnahmen selbstständig und proaktiv vor.
Zu der Brandursache liegen der Verwaltung keine gesicherten Erkenntnisse vor, da die Feststellung der Ursache in die Zuständigkeit der Polizei fällt.
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Hauptdokument|Anlage zur Anfrage Frau Richter Almastraße-Brand
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.4Anfrage der Bezirksverordneten Frau Richter - Anfrage zur erneuten Prüfung und Mängelbeseitigung GE App Vorgangsnummer 2728255 -Zur Vorlage · 25-30/01781 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 25-30/01781 geht es um die Anfrage eines Bezirksverordneten der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd bezüglich der Reinigung von beschädigten Schildern im Bereich des Bolzplatzes an der Almastraße. Die Anfrage bezog sich auf eine im Mai 2026 über die GE-App eingereichte Meldung über drei mit dunkler Farbe besprühte Schilder. Die Anfragestellerin merkte an, dass der Vorgang bereits im Juni 2026 als abgeschlossen gemeldet worden war, bei einer Kontrolle im September jedoch feststellte, dass die Verunreinigungen weiterhin bestanden und ein weiteres Schild ebenfalls betroffen war. Es wurde um eine erneute Prüfung sowie um eine Erläuterung zum Abschluss des ursprünglichen Vorgangs gebeten.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Reinigung der Beschilderung am Bolzplatz in der 38. Kalenderwoche durchgeführt wurde. Zudem wurde die Ortsbeschreibung auf den Schildern erneuert und wieder angebracht. Zur Begründung des vorangegangenen Vorgangsschlusses erklärte die Verwaltung, dass Schmierereien auf Hinweisschildern nicht grundsätzlich entfernt werden, sofern keine verfassungsfeindlichen oder rassistischen Inhalte vorliegen. Da im vorliegenden Fall keine derartigen Inhalte vorhanden waren und die Orientierung durch eine Beschilderung auf der gegenüberliegenden Seite der Anlage weiterhin gewährleistet war, wurde der Vorgang als erledigt betrachtet. Ein Hinweis auf diesen Sachverhalt erfolgte zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht, was die Verwaltung künftig vermeiden möchte.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.5Anfrage der Bezirksverordneten Frau Cornelia Richter – Wiederholte Ablagerungen von Gartengeräten u. Ä. am Spielplatz „An der Luthenburg“ – Klärung Eigentum/Nutzung der angrenzenden Parzellenfläche (Hohenfriedberger Str. 63–65 / Alma-Str. 54–58) und dauerhafte Sicherungsmaßnahmen (Bezug: Mängelmelder Anliegen-Nr. 2618283) –Zur Vorlage · 25-30/01848 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage zur Vorlagennummer 25-30/01848 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Mitglieds der Bezirksverordnetenversammlung Gelsenkirchen-Süd. Hintergrund sind Meldungen über das Vorhandensein von Gartengeräten wie Spaten auf dem Spielplatz „An der Luthenburg“, die über den städtischen Mängelmelder dokumentiert wurden. Es bestand die Frage nach der Klärung der Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Parzellenflächen sowie nach Maßnahmen zur dauerhaften Gefahrenabwehr.
Die Verwaltung stellt klar, dass die unmittelbar an den Spielplatz angrenzende Fläche sowie die weiter westlich gelegenen, als Garten- oder Grabeland genutzten Flächen in Privateigentum stehen und nicht der Stadt Gelsenkirchen gehören. Über die genaue Art der Nutzung, etwaige Miet- oder Pachtverhältnisse sowie die zuständigen Vertragspartner liegen der Stadt keine Informationen vor. Für die Verkehrssicherung, Sauberkeit und Entsorgung auf den angrenzenden Privatgrundstücken sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich.
Die Verwaltung der Spielplatzflächen erfolgt durch das Referat 51 – Kinder, Jugend und Familien, während die Grün- und Grauflächenpflege sowie die Verkehrssicherung durch GELSENDIENSTE übernommen werden. Letztere kontrolliert die Spielgeräte regelmäßig und entfernt spielplatzfremde Gegenstände. Eine erhöhte Gefährdung durch die angrenzenden Flächen wird fachlich nicht eingeschätzt, da der Spielplatz durch Vegetation und eine Wallanlage abgegrenzt ist. Zusätzliche Abgrenzungsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.6Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Schmitt - Trinkhallen im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Süd: Verkehrssicherheit, Ordnung und Stadtbild gewährleisten -Zur Vorlage · 25-30/01860 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Bezirksverordneten zur Situation von Trinkhallen und Kiosken im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Süd hat die Verwaltung Informationen zur Verkehrssicherheit, Ordnung und zum Stadtbild vorgelegt. Die Verwaltung beziffert die Anzahl der Betriebe im Stadtbezirk auf etwa 9 in Rotthausen, 24 in der Neustadt und 9 in Ückendorf, wobei keine Entwicklung der Bestandszahlen über die letzten fünf Jahre feststellbar ist.
Bezüglich der Verkehrsbehinderung durch Personenansammlungen liegen der Verwaltung keine Standorte bekannt, an denen regelmäßig Gehweg- oder Fahrbahnbehinderungen auftreten. Bei Störungen der Nachtruhe werden Betreiber auf die geltenden Vorschriften hingewiesen oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wobei vereinzelt Kioske an der Bochumer Straße aufgefallen sind. Der Kommunale Ordnungsdienst kann Personengruppen auflösen und bei dauerhafter Blockierung des öffentlichen Straßenraums weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten. Bei Beschwerdelagen werden Intervallaufträge zur Kontrolle eingerichtet.
Hinsichtlich der Lichtwerbung verweist die Verwaltung auf die Landesbauordnung sowie das Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetz. Bei Überschreitung genehmigter Lichtwerte können Gespräche oder Ordnungsverfügungen erfolgen. Im Rahmen des Konzepts „Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit“ führt die Stadt regelmäßige, behördenübergreifende Kontrollen durch, an denen auch die Polizei, der Zoll und das Finanzamt beteiligt sind. Allein in diesem Jahr wurden 32 Gewerbeobjekte aus diesem Bereich überprüft.
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- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.7Mündliche Mitteilungen
- 10.2Anfragen