Einführung einer Richtlinie für die kommunalen Jugendeinrichtungen und Bauspielplätze
✦ KI-Zusammenfassung
Das Referat Kinder, Jugend und Familien legt eine Mitteilungsvorlage zur Einführung einer neuen Richtlinie für die kommunalen Jugendeinrichtungen und Bauspielplätze vor. Diese Richtlinie tritt mit Wirkung zum 29. September 2026 in Kraft.
Die Vorlage beschreibt die Bedingungen für die Nutzung der Einrichtungen sowie die Benennung einer Ansprechperson. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuerung ist die Erprobung einer Raumvergabe während der regulären Öffnungszeiten in zwei spezifischen Einrichtungen, namentlich dem Jugendzentrum Nottkampstraße und dem Jugendzentrum Frankampstraße. Dabei soll geprüft werden, ob eine Vergabe unter Einhaltung des bestehenden Schutzkonzeptes möglich ist.
Hintergrund der Richtlinie sind veränderte gesetzliche Grundlagen, die gemäß § 8 und § 11 SGB VIII die Erstellung von Schutzkonzepten für jede Einrichtung vorschreiben. Ziel ist es, die Sicherheit der jungen Menschen in den Einrichtungen zu gewährleisten. Darüber hinaus regelt die Vorlage, dass eine Raumvergabe zu nichtkommerziellen Zwecken außerhalb der Öffnungszeiten grundsätzlich möglich ist, sofern eine Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtungsleitung erfolgt. Die Mitteilung dient dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien zur Kenntnisnahme.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ NEU Richtlinie Nutzung JZ
Beratungsfolge
- 29.09.2026kein Ergebnis hinterlegt
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