Maßnahmen der Schuldenprävention – Jahresbericht 2025 -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01217 informiert über den Jahresbericht 2025 zu den Maßnahmen der Schuldenprävention in Gelsenkirchen. Seit dem 1. August 2013 führt die Beratungsstelle Gelsenkirchen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. Projekte durch, die auf die Stärkung der Finanzkompetenz junger Menschen in der Stadt abzielen. Die Ergebnisse und Entwicklungen dieser Arbeit werden den zuständigen Ausschüssen regelmäßig durch die Vorlage des entsprechenden Jahresberichts zur Kenntnis gebracht.
Die Fortführung der Schuldenprävention in Gelsenkirchen ist durch eine schriftliche Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. geregelt. Diese Vereinbarung sieht eine Finanzierung einer Vollzeitstelle inklusive der anfallenden Sach- und Gemeinkosten vor. Die aktuelle Finanzierung ist bis zum 31. Juli 2028 gesichert. Detaillierte Informationen zu den durchgeführten Tätigkeiten des Jahres 2025 sind dem beigefügten Sachbericht zu entnehmen. Die Vorlage wird im September 2026 in den Ausschüssen für Soziales und Arbeit, Bildung sowie Kinder, Jugend und Familien zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1507006
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Sachbericht 2025 final
Beratungsfolge
- 29.09.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 16.09.2026zur Kenntnis genommen
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