Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 1.1Vorwürfe gegen eine Gelsenkirchener Kindertageseinrichtung - Sachstand und Maßnahmen zum Schutz der Kinder -Zur Vorlage · 25-30/01686 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 1. September 2026 einen Antrag gestellt, den Sachstand sowie die Maßnahmen zum Schutz von Kindern in einer Gelsenkirchener Kindertageseinrichtung als Tagesordnungspunkt in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien aufzunehmen. Hintergrund des Antrags sind Berichte der WAZ-Presse über Vorwürfe von Eltern gegenüber einer Einrichtung.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um umfassende Informationen zum aktuellen Sachstand, gegebenenfalls unter Einbeziehung des betreffenden Trägers. Im Zentrum der Anfrage steht die Klärung, ob der Verwaltung die Vorwürfe bekannt sind und um welche Einrichtung sowie welchen Stadtteil es sich handelt. Zudem wird nach der Identität des Trägers und der Verantwortlichkeit für den ordnungsgemäßen Betrieb gefragt.
Die Anfrage umfasst spezifische Fragen zu etwaigen Hinweisen oder Beschwerden hinsichtlich körperlicher Übergriffe oder anderer Gefährdungen von Kindern. Die Verwaltung soll Auskunft über eingeleitete Schutzmaßnahmen, durchgeführte Gefährdungseinschätzungen sowie die aktuelle Personalsituation und die Einhaltung des Betreuungsschlüssels geben. Des Weiteren werden Informationen zu Gesprächen mit dem Träger, der Einrichtungsleitung und dem Elternrat sowie zu Erkenntnissen über Prüfungen durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) oder Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft erbeten. Abschließend wird die Verwaltung um eine Bewertung der bisherigen Reaktion des Trägers sowie um eine Darstellung geplanter kurz- und langfristiger Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls gebeten. Fragen, die im öffentlichen Teil nicht beantwortet werden können, sollen im nichtöffentlichen Teil behandelt werden.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 1.2Sachstandsbericht zu den Vorwürfen gegen eine Gelsenkirchener KindertagesbetreuungZur Vorlage · 25-30/01729 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 4. September 2026 einen Antrag gestellt, einen Sachstandsbericht zu Vorwürfen gegen eine Gelsenkirchener Kindertageseinrichtung in die Tagesordnung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien für die Sitzung am 29. September 2026 aufzunehmen. Hintergrund des Antrags sind Medienberichte vom 29. August 2026, wonach Eltern Vorwürfe bezüglich körperlicher Übergriffe eines Kindes auf andere Kinder, Bedrohungen mit Gegenständen sowie eines Vorfalls mit einem Waschbecken vorgebracht haben. Zudem werden Personalprobleme sowie Fragen zur Aufsichtspflicht thematisiert. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe prüft die Vorgänge, und die Kriminalpolizei ist aufgrund eines Anfangsverdachts involviert.
Die Fraktion bittet im Rahmen des Berichts um Auskunft darüber, wann das Jugendamt oder andere städtische Stellen Kenntnis von den Vorfällen erlangten und welche Maßnahmen daraufhin veranlasst wurden. Zudem wird nach Erkenntnissen zu den Ursachen der Verhaltensauffälligkeiten des betreffenden Kindes sowie nach der Prüfung eines Hilfe- oder Schutzbedarfs für das Kind oder dessen Familie gefragt. Die Verwaltung soll rückblickend bewerten, ob zum Schutz der übrigen Kinder rechtzeitig ausreichende Maßnahmen getroffen wurden. Des Weiteren wird angefragt, ob der Verwaltung vergleichbare Fälle in anderen Gelsenkirchener Kindertageseinrichtungen bekannt sind, in denen Kinder andere Kinder gefährdet haben, und wie in diesen Fällen innerhalb der letzten drei Jahre reagiert wurde. Zudem wird ein Rederecht für teilnehmende Eltern beantragt.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 1.3Sachstandsbericht zur aktuellen Entwicklung der Jugendkriminalität aus den Erkenntnissen der Jugendgerichtshilfe der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01731 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 11. September 2026 einen Antrag gestellt, einen Sachstandsbericht zur aktuellen Entwicklung der Jugendkriminalität auf die Tagesordnung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien für die Sitzung am 29. September 2026 zu setzen. Grundlage des Antrags sind die Erkenntnisse der Jugendgerichtshilfe der Stadt Gelsenkirchen sowie die im September 2026 veröffentlichten Zahlen des Innenministeriums zum Thema Kinder- und Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen zur statistischen Entwicklung der Jugendgerichtshilfe für die Jahre 2024, 2025 und das erste Halbjahr 2026. Dabei sollen die Entwicklung der Straftaten im Bereich der 14- bis 18-Jährigen sowie Veränderungen in Deliktsbereichen wie Gewalt-, Eigentums- und Betäubungsmitteldelikte untersucht werden. Zudem wird nach Abweichungen der Entwicklungsraten in der lokalen Jugendgerichtshilfe im Vergleich zum Gesamttrend der LKA-Statistik des Landes NRW gefragt.
Darüber hinaus fordert der Antrag eine sozialräumliche Analyse hinsichtlich statistischer Schwerpunkte in den Gelsenkirchener Stadtteilen sowie eine Bewertung des landesweiten Präventionsprogramms „Kurve kriegen“ am Standort Gelsenkirchen, einschließlich der Anzahl der erreichten Kinder und Familien in den letzten zwei Jahren. Abschließend werden Informationen zur Wirksamkeit weiterer Angebote der Jugendhilfe sowie zum aktuellen Stand bei der Einrichtung eines digitalen Hauses des Jugendrechts angefordert.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 1.4Sachstandsbericht Hitzeauswirkungen und -schutz sowie Klimaanpassungsmaßnahmen - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 25-30/01584 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Ratssitzung am 3. September 2026 einen Antrag mit dem Titel „Sachstandsbericht Hitzeauswirkungen und -schutz sowie Klimaanpassungsmaßnahmen“ gestellt. Die Vorlage fordert einen ausführlichen mündlichen Bericht sowie die Beantwortung von 21 spezifischen Fragen zu den Auswirkungen vergangener Hitzeperioden und zum aktuellen Stand der städtischen Vorsorge.
Die Antragstellerin bittet um Informationen zu den Auswirkungen der Hitze auf die Trinkwasserversorgung, die Landwirtschaft, die Wirtschaft, das öffentliche Grün sowie die Gewässer im Stadtgebiet. Zudem sollen die Anzahl der hitzebedingten Todesfälle in Gelsenkirchen, die Belastung der Rettungskräfte und mögliche Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder beim öffentlichen Personennahverkehr erfragt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Stand der städtischen Hitzeaktionsplanung und deren Fortschreibung im Vergleich zum Sachstand von Juni 2024.
Der Antrag umfasst Fragen zum Schutz vulnerabler Gruppen, zur Ausstattung von Fahrzeugen der kommunalen Verkehrsbetriebe mit Klimaanlagen sowie zu Hitzeschutzmaßnahmen in Schulen, Kitas, Seniorenheimen und Krankenhäusern. Des Weiteren werden Informationen zu baulichen Klimaanpassungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, wie Entsiegelung oder Fassadenbegrünung, zum Zeitplan für Trinkwasserbrunnen sowie zur Nutzung von Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene sowie zur Nutzung von Dachgeschosswohnungen im Bestand angefordert.
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Beratungsfolge
- 06.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · zur Kenntnis genommen
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · verwiesen
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 2Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: "Kooperationsvereinbarung für ein "Haus des Jugendrechts" in Gelsenkirchen"Zur Vorlage · 25-30/01650 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01650 befasst sich mit einer Anregung und Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Anlass ist eine Eingabe eines Bürgers zum Thema einer Kooperationsvereinbarung für ein „Haus des Jugendrechts“ in Gelsenkirchen.
In der Eingabe wird auf eine Rede des Polizeipräsidenten in einer Sondersitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien sowie des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz vom 17. April 2026 Bezug genommen. Der Anregende führt aus, dass der Eindruck entstanden sei, ein solches „Haus des Öffentlichkeitsrecht“ existiere bereits in Gelsenkirchen. Da aus räumlicher Sicht kein entsprechendes Gebäude vorhanden sei, wird die Frage nach der Existenz eines „virtuellen Hauses des Jugendrechts“ aufgeworfen. Ein solches Modell ziele auf eine enge Kooperation zwischen beteiligten Institutionen durch einen Kooperationsvertrag ab, um Zielvereinbarungen wie die Verfahrensbeschleunigung, die Förderung der behördlichen Zusammenarbeit, Kriminalprävention sowie Maßnahmen gegen Schulabsentismus oder Drogeninterventionsprojekte festzuschreiben.
Der Anregende bittet darum, die Frage den zuständigen Ausschüssen und dem Polizeibeirat vorzulegen, ob eine der beiden Varianten – eine physische oder eine virtuelle Kooperation – bereits existiert oder ob die Vereinbarung einer solchen Kooperation zwischen den Partnern sinnvoll ist. Die Vorlage ist dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien zur Kenntnisnahme für die Sitzung am 29. September 2026 zugeführt.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien
- 3Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: "Kooperationsvereinbarung für ein "Haus des Jugendrechts" in Gelsenkirchen"Zur Vorlage · 25-30/01688 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01688 befasst sich mit einer Anregung und Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die die Einrichtung eines „Hauses des Jugendrechts“ in Gelsenkirchen sowie die Schaffung eines „virtuellen“ Hauses des Jugendrechts fordert. Die Verwaltung erklärt die Anregung als bereits durch eine vorgesehene Maßnahme erledigt.
Nach Angaben des Referats Kinder, Jugend und Familien besteht zwischen den beteiligten Institutionen Einigkeit darüber, dass die Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts zielführend ist. Eine Umsetzung steht jedoch noch aus, da die erforderliche Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Essen noch nicht erfolgt ist. Es werden alternative, niedrigschwelligere Varianten wie eine Dependance in Betracht gezogen, um die Realisierbarkeit für die Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Der Vorschlag eines virtuellen Formats der Beteiligung wird im Rahmen dieser Alternativen bereits mitberücksichtigt.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendamt hält die Verwaltung fest, dass die im Antrag beschriebene Kooperation bereits durchgeführt bzw. entwickelt wird. Im Rahmen der „SoKo Jugend“ findet bereits eine verbindliche Zusammenarbeit zu Themen der Jugendkriminalität und Kriminalitätsprävention statt. Zudem existiert eine durch das Jugendamt koordinierte Verantwortungsgemeinschaft zum Thema Schulabsentismus. Die Polizei und das Jugendamt arbeiten derzeit an einem Kooperationsvertrag, der die vorhandenen Schnittstellen umfasst.
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- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4Benennung und Verpflichtung von in § 5 Ab. 1 Nr. 1 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes genannten beratenden MitgliedernZur Vorlage · 25-30/01646 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Referat Kinder, Jugend und Familien legt eine Mitteilungsvorlage zur Benennung und Verpflichtung von beratenden Mitgliedern im Jugendhilfeausschuss vor. Grundlage der Vorlage ist das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Nordrhein-Westfalen, welches vorsieht, dass dem Jugendhilfeausschuss eine Vertretung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratendes Mitglied angehört. Zudem ist für jedes beratende Mitglied eine Stellvertretung zu benennen.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens für eine muslimische Vertretung im Jugendhilfeausschuss wurden die Vertreter der Moscheegemeinden in Gelsenkirchen angeschrieben. Die Wahl fand am 15.07.2026 statt. Als beratendes Mitglied wurde ein Vertreter der DITIB Moscheegemeinde Hassel gewählt, als stellvertretendes beratendes Mitglied ein Vertreter der DITIB Moscheegemeinde Erle.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die aufgrund gesetzlicher Vorgaben bestellten beratenden Mitglieder zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung der beiden Vertreter erfolgt im Rahmen ihrer ersten Sitzungsteilnahme. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien
- 5Abschlussbericht "Zukunft früh sichern in der Grundschule" - Mündlicher Bericht -
- 6Antrag zur Aufnahme der Katholischen Jugendsozialarbeit Gelsenkirchen gGmbH in die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII) - "AG I - Offene Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit"Zur Vorlage · 25-30/01651 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Referats Kinder, Jugend und Familien sieht die Aufnahme der Katholischen Jugendsozialarbeit Gelsenkirchen gGmbH in die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „AG I – Offene Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit“ vor. Der Antrag auf Aufnahme wurde von der Katholischen Jugendsozialarbeit Gelsenkirchen gGmbH gestellt.
Gemäß der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft können neue anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder weitere Träger geförderter Maßnahmen nach einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Arbeitsgemeinschaft beitreten. Die Katholische Jugendsozialarbeit Gelsenkirchen gGmbH betreibt zwei eigene Jugendeinrichtungen, die Villa 45 in Schalke-Nord sowie das Ücky in Ückendorf. Zudem werden im Philipp-Neri-Zentrum in der Neustadt Öffnungsstunden angeboten sowie mobile Jugendarbeit an den Standorten Neustadt, Bismarck und Ückendorf durchgeführt. Das Angebot des Trägers umfasst im Rahmen des Förderkorb-Systems unter anderem betreutes Wohnen, Berufsvorbereitungskurse, das Nachholen von Schulabschlüssen sowie Notschlafplätze.
In der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „AG I – Offene Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit“ am 23.06.2026 sprachen sich alle Mitglieder für die Aufnahme aus. Die Vorlage liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien zur Entscheidung vor. Finanzielle Belastungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 8Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE)Zur Vorlage · 25-30/01548 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE) vorgelegt. Ziel der Anpassung ist es, auf praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Regelwerk sowie auf veränderte Verhaltensweisen zu reagieren. Im Vorfeld wurden hierzu die Vorstandsbereiche sowie die Polizeibehörde zu Anpassungsbedarfen befragt.
Die Neufassung enthält neben sprachlichen und redaktionellen Änderungen verschiedene neue Regelungen. Dazu gehören das Verbot des Bettelns in einem Umkreis von zehn Metern um gastronomische Außeneinrichtungen sowie im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Veranstaltungen. Zudem wurden Verbote für anstößige Handlungen wie das Ausspucken, die zweckentfremdete Nutzung von Brunnen, Wasserbecken und Wasserspielen sowie das Abstellen nicht fahrbereiter Fahrräder aufgenommen. Des Weiteren wird das Mitführen von Hundekotbeuteln vorgeschrieben und Regelungen zur Beschriftung von Namensschildern an Gebäudeeingängen, Wohnungstüren und Briefkästen ergänzt.
Die Regelungen des § 12 wurden um Flächen erweitert, die als Freizeitsportanlagen oder Spielpunkte bezeichnet werden. Zudem wurde § 19 um einen Verweis auf die städtische Internetseite sowie die Seite des Deutschen Wetterdienstes ergänzt, um die aktuellen Gefahrenindizes für Grill- und Feuerwerksverbote transparent bereitzustellen. Bestehende Vorschriften der aktuellen ObVO GE bleiben unverändert bestehen. Eine Überarbeitung der Richtwerte für Verwarnungsgelder und Geldbußen wird nach der Beschlussfassung vorbereitet.
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Hauptdokument|Anlage 1 ObVO Gegenüberstellung|Anlage 2 ObVO Reinschrift zur Beschlussfassung
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 9Erweiterung der Kindertageseinrichtung Buddestraße 24 in der Trägerschaft der Kindergartengemeinschaft des Evangelischen Kirchenkreises Gelsenkirchen und WattenscheidZur Vorlage · 25-30/01328 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung sieht eine Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Arche Noah“ in der Buddestraße 24 im Stadtteil Gelsenkirschen Scholven vor. Die Einrichtung, die in der Trägerschaft der Kindergartengemeinschaft des Evangelischen Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid steht, soll durch einen Neubau auf dem bestehenden Grundstück um zwei zusätzliche Gruppen erweitert werden.
Derzeit umfasst die Einrichtung 40 Plätze, verteilt auf eine Gruppe des Typs I und eine Gruppe des Typs III, wobei letztere aus räumlichen Gründen nur 20 statt der vorgesehenen 25 Kinder aufnehmen kann. Durch die Erweiterung sollen künftig zwei Gruppen des Typs I, eine Gruppe des Typs II sowie eine Gruppe des Typs III angeboten werden. Dies führt zu einer Erhöhung der Kapazität auf insgesamt 75 Betreuungsplätze, bestehend aus 22 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 53 Plätzen für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung.
Die Maßnahme begründet sich laut Vorlage mit einem Bedarf an wohnbereichsbezogenen Angeboten in Scholven, da die Versorgungsquoten zum 31.12.2025 bei 19 Prozent für Kinder unter drei Jahren und 76 Prozent für Kinder von drei bis sechs Jahren lagen. Die Kosten für den Betrieb der zwei zusätzlichen Gruppen belaufen sich für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026 voraussichtlich auf 105.844 Euro und ab dem Jahr 2027 voraussichtlich auf jährlich 254.026 Euro.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 10Maßnahmen der Schuldenprävention – Jahresbericht 2025 -Zur Vorlage · 25-30/01217 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01217 informiert über den Jahresbericht 2025 zu den Maßnahmen der Schuldenprävention in Gelsenkirchen. Seit dem 1. August 2013 führt die Beratungsstelle Gelsenkirchen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. Projekte durch, die auf die Stärkung der Finanzkompetenz junger Menschen in der Stadt abzielen. Die Ergebnisse und Entwicklungen dieser Arbeit werden den zuständigen Ausschüssen regelmäßig durch die Vorlage des entsprechenden Jahresberichts zur Kenntnis gebracht.
Die Fortführung der Schuldenprävention in Gelsenkirchen ist durch eine schriftliche Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. geregelt. Diese Vereinbarung sieht eine Finanzierung einer Vollzeitstelle inklusive der anfallenden Sach- und Gemeinkosten vor. Die aktuelle Finanzierung ist bis zum 31. Juli 2028 gesichert. Detaillierte Informationen zu den durchgeführten Tätigkeiten des Jahres 2025 sind dem beigefügten Sachbericht zu entnehmen. Die Vorlage wird im September 2026 in den Ausschüssen für Soziales und Arbeit, Bildung sowie Kinder, Jugend und Familien zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
- –Einführung einer Richtlinie für die kommunalen Jugendeinrichtungen und BauspielplätzeZur Vorlage · 25-30/01755 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Referat Kinder, Jugend und Familien legt eine Mitteilungsvorlage zur Einführung einer neuen Richtlinie für die kommunalen Jugendeinrichtungen und Bauspielplätze vor. Diese Richtlinie tritt mit Wirkung zum 29. September 2026 in Kraft.
Die Vorlage beschreibt die Bedingungen für die Nutzung der Einrichtungen sowie die Benennung einer Ansprechperson. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuerung ist die Erprobung einer Raumvergabe während der regulären Öffnungszeiten in zwei spezifischen Einrichtungen, namentlich dem Jugendzentrum Nottkampstraße und dem Jugendzentrum Frankampstraße. Dabei soll geprüft werden, ob eine Vergabe unter Einhaltung des bestehenden Schutzkonzeptes möglich ist.
Hintergrund der Richtlinie sind veränderte gesetzliche Grundlagen, die gemäß § 8 und § 11 SGB VIII die Erstellung von Schutzkonzepten für jede Einrichtung vorschreiben. Ziel ist es, die Sicherheit der jungen Menschen in den Einrichtungen zu gewährleisten. Darüber hinaus regelt die Vorlage, dass eine Raumvergabe zu nichtkommerziellen Zwecken außerhalb der Öffnungszeiten grundsätzlich möglich ist, sofern eine Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtungsleitung erfolgt. Die Mitteilung dient dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien
- 12Aktuelle Situation Allgemeiner Städtischer Sozialdienst - Mündlicher Bericht -
- 13Mitteilungen und Anfragen
- 13.1Berichte zum Stichtag 30.06.2026 (Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien/VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01645 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien eine Mitteilungsvorlage mit dem Stand der Berichte zum Stichtag 30.06.2026 vor. Der Bericht dient der Information über wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über bestehende Chancen und Risiken innerhalb des Aufgabenbereichs des Ausschusses.
Als wesentliche Abweichungen werden in der Vorlage Fälle definiert, in denen die geplanten Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem gilt eine Abweichung als berichtspflichtig, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder um 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, sofern die Differenz nicht unter einem Betrag von 10.000 € liegt. Ebenso sind Abweichungen bei den Produktkennzahlen von mindestens 10 % zum Planwert Gegenstand der Erläuterung.
Die inhaltliche Ausarbeitung der Abweichungen konzentriert sich auf die Produktgruppen 3601 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung), 3602 (Kinder- und Jugendarbeit) sowie 3603 (Hilfe für junge Menschen und ihre Familien). Ergänzend enthält die Vorlage Informationen über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien in der Sitzung am 29.09.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Bericht NKF Haushalt|Anlage 2 - Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien
- 13.2Anfrage der sachkundigen Bürgerin Frau Meininghaus - Demokratieförderung, politische Bildung und PräventionsarbeitZur Vorlage · 25-30/01720 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in einer Mitteilungsvorlage die Anfrage einer sachkundigen Bürgerin zu den Themen Demokratieförderung, politische Bildung und Präventionsarbeit. Im Zentrum der Anfrage standen Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, die Prävention von Online-Radikalisierung, die Rolle der historischen Verantwortung sowie die Wirksamkeit und Mittelverwendung von Förderprogrammen.
Die Fachstelle demokratie.bewegen verfolgt einen phänomenübergreifenden Ansatz, wobei Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und rechte Gewalt Bestandteil der Strategie sind. Die Ausrichtung orientiert sich an städtischen Handlungskonzepten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Präventionsangebote für Jugendliche werden durch die Fachstelle, Kooperationspartner sowie die Programme „Demokratie leben!“ und „NRWeltoffen“ umgesetzt. Ein Workshop thematisiert beispielsweise digitale Manipulationsstrategien und rechtsextreme Taktiken im Netz. Die historische Bildungsarbeit des Instituts für Stadtgeschichte, etwa durch die Dokumentationsstätte „Gelsenkirchen im Nationalsozialismus“, verbindet die Aufarbeitung der NS-Zeit mit aktuellen Fragestellungen.
Die Fachstelle arbeitet mit Beratungsstellen, zivilgesellschaftlichen Initiativen und Sicherheitsbehörden zusammen, verfügt jedoch über keine eigenen Interventions- oder Frühwarnmechanismen. Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen wird auf die Polizei bzw. den Staatsschutz verwiesen. Die Wirksamkeit geförderter Projekte wird durch Sachberichte und Verwendungsnachweise begleitet; eine systematische Erhebung langfristiger Wirkungen findet nicht statt. Eine gesonderte Erfassung der Mittelanteile für spezifische Themenbereiche oder Zielgruppen erfolgt nicht. Eine generelle Ausweitung oder stärkere Priorisierung jugendorientierter Präventionsarbeit ist derzeit nicht vorgesehen, die Angebote werden jedoch bedarfsorientiert weiterentwickelt.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien
- –Anfrage des Mitglieds Herrn Kolkau - Erfahrungen mit flexiblen Schulbeginnzeiten an Gelsenkirchener Schulen -Zur Vorlage · 25-30/01726 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied hat im Rahmen einer Anfrage der Vertretung der SJD - Die Falken Informationen zu den Erfahrungen mit flexiblen Schulbeginnzeiten an Gelsenkirchener Schulen sowie zu den kommunalen Handlungsspielräumen angefordert. Im Zentrum der Anfrage stehen die Auswirkungen solcher Modelle auf den Schulalltag, die Konzentration und die soziale Lage von Kindern und Jugendlichen.
Die Stellungnahme der unteren Schulaufsicht führt aus, dass das Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen keine schulspezifischen Daten zum Unterrichtsbeginn oder zur Gestaltung der Zeit vor Unterrichtsbeginn erhebt. Es wird zwischen einem grundsätzlichen Modell späterer Unterrichtsbeginnzeiten und Maßnahmen wie einem „Offenen Anfang“ unterschieden. Ein pädagogisch strukturierter „Offener Anfang“ kann laut Schulaufsicht dazu beitragen, morgendliche Stresssituationen zu reduzieren und einen ruhigeren Übergang in den Schulalltag zu ermöglichen. Mögliche positive Effekte auf Aufmerksamkeit und Wohlbefinden hängen dabei von der Altersgruppe, der Schulform und den örtlichen Bedingungen ab.
Hinsichtlich der sozialen Lage wird festgehalten, dass verlässliche Ankommenszeiten insbesondere für Schülerinnen und Schüler in belasteten Lebenslagen eine Unterstützung darstellen können. Die Stadt kann Schulen als Schulträger durch Beratung, Koordination und die Prüfung organisatorischer Voraussetzungen unterstützen. Die Entscheidung über pädagogische Konzepte und die Unterrichtsorganisation liegt jedoch bei den Schulen und deren Gremien.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen