Projektmittel 2026 für die Durchführung von Sozialintegrativen Projekten der Jugendarbeit in Stadtteilen mit besonderem Bedarf
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/00996 sieht die Gewährung von Fördermitteln für sozialintegrative Projekte der Jugendarbeit in Stadtteilen mit besonderem Bedarf für das Jahr 2026 vor. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien soll beschließen, den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe in Gelsenkirchen Mittel in Höhe von insgesamt 50.000 € zuzuweisen. Die Förderhöchstsumme pro Projekt ist auf 5.000 € begrenzt.
Die Mittelvergabe basiert auf elf eingegangenen Förderanträgen von Organisationen wie dem Verein zur Förderung der Jugendarbeit in der DGB-Region Emscher-Lippe e.V., der Kath. Jugendsozialarbeit Gelsenkirchen gGmbH, dem Bauverein Falkenjugend Gelsenkirchen e.V., dem DRK-Kreisverband Gelsenkirchen, der THW-Jugend Gelsenkirchen, der SJD Die Falken (OV Rotthausen und OV Ückendorf) sowie der Amigonianer Soziale werke gGmbH. Die Projekte umfassen unter anderem Ferienbetreuung, Demokratieerziehung, Sprachförderung sowie handwerkliche und kulturelle Angebote.
Die kumulierten Projektkosten der Anträge belaufen sich auf 71.981 €, wobei die Förderquote zwischen 85 % und 90 % liegt. Da die erforderliche Fördersumme bei 54.833 € liegt, die verfügbaren Mittel jedoch auf 50.000 € festgesetzt sind, soll die Verteilung aufgrund der Deckungslücke von 4.833 € nach dem Prinzip der Mangelverteilung erfolgen. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan 2026 (Produktgruppe 3602) im Bereich der Transferaufwendungen mit einem Budget von 4.120.093 € vorgesehen. Eine Entscheidung im Ausschuss ist für den 05.05.2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2026einstimmig zugestimmt
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