Planung und Neuerrichtung einer Vierfeldsporthalle auf dem Gelände des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen soll beschließen, die Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH mit der Planung für den Rückbau eines Bestandsgebäudes sowie die Neuerrichtung einer Vierfeldsporthalle auf dem Gelände des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums zu beauftragen. Das Projekt sieht eine teileingegrabene Halle mit einer Nutzfläche von rund 2.810 m² vor. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 26,5 Mio. €, wobei 15 Mio. € durch Zuschüsse Dritter gedeckt werden sollen und ein Eigenfinanzierungsanteil von rund 11,5 Mio. € verbleibt. Die jährlichen Nettofolgekosten werden mit 908.446,71 € angegeben.
Der zeitliche Rahmen für Planung und Bau wird auf 36 bis 46 Monate veranschlagt. Eine Inbetriebnahme ist für Ende 2029 oder Anfang 2030 vorgesehen, sofern die Beauftragung bis zum 31.10.2026 erfolgt. Die Beratung der Vorlage ist für die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 10.09.2026 sowie für die Ausschüsse für Bau und Liegenschaften und Bildung vorgesehen, bevor die Entscheidung im Rat am 08.10.2026 ansteht.
Die Kreditfinanzierung führt laut Vorlage zu einem Anstieg der Investitionskredite, der liquiden Mittel sowie der Bilanzsumme. Die Sporthalle weist zum 01.01.2026 einen Restbuchwert von 145.828,04 € im städtischen Anlagevermögen auf. Bei der geplanten Niederlegung des Gebäudes soll der Anlagenabgang in Höhe des zum Zeitpunkt der Maßnahme bestehenden Restbuchwertes gegen die allgemeine Rücklage verrechnet werden. Die Errichtung der Sporthalle soll in Holz-Hybridbauweise erfolgen, um eine Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zu erreichen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 08.10.2026einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026einstimmig zugestimmt
- 10.09.2026einstimmig zugestimmt
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