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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung
- 3Schuldnerberatung in Gelsenkirchen – Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 25-30/01216 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01216 zum Jahresbericht 2025 der Schuldnerberatung in Gelsenkirchen informiert über die Fortführung der Beratungsleistungen im vergangenen Jahr. Die Schuldnerberatung wird als kommunale Pflichtaufgabe gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs II und XII geführt.
Die Umsetzung der Beratungsangebote erfolgte über bestehende Kooperationen mit dem Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V., der Verbraucherzentrale NRW e.V. – Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Gelsenkirchen sowie der GAFÖG – Gelsenkirchener Arbeitsförderungsgesellschaft – gemeinnützige GmbH. Diese Zusammenarbeit besteht seit dem Jahr 2005.
Durch die Gewährung von Zuwendungen konnten die Personalkosten sowie die Gemein- und Sachkosten der genannten Beratungsstellen im Jahr 2025 gedeckt werden. Damit wurde die notwendige Beratung im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sichergestellt. Der vorliegende Bericht umfasst die Kennzahlen und die Zielerreichung des Gesamtprozesses der Schuldnerberatung. Der Ausschuss für Soziales und Arbeit wird die Vorlage im Rahmen der Kenntnisnahme in seiner Sitzung am 16. September 2026 behandeln.
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Hauptdokument|Schuldnerberatung Gelsenkirchen Jahresbericht 2025
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4Maßnahmen der Schuldenprävention – Jahresbericht 2025 -Zur Vorlage · 25-30/01217 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01217 informiert über den Jahresbericht 2025 zu den Maßnahmen der Schuldenprävention in Gelsenkirchen. Seit dem 1. August 2013 führt die Beratungsstelle Gelsenkirchen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. Projekte durch, die auf die Stärkung der Finanzkompetenz junger Menschen in der Stadt abzielen. Die Ergebnisse und Entwicklungen dieser Arbeit werden den zuständigen Ausschüssen regelmäßig durch die Vorlage des entsprechenden Jahresberichts zur Kenntnis gebracht.
Die Fortführung der Schuldenprävention in Gelsenkirchen ist durch eine schriftliche Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. geregelt. Diese Vereinbarung sieht eine Finanzierung einer Vollzeitstelle inklusive der anfallenden Sach- und Gemeinkosten vor. Die aktuelle Finanzierung ist bis zum 31. Juli 2028 gesichert. Detaillierte Informationen zu den durchgeführten Tätigkeiten des Jahres 2025 sind dem beigefügten Sachbericht zu entnehmen. Die Vorlage wird im September 2026 in den Ausschüssen für Soziales und Arbeit, Bildung sowie Kinder, Jugend und Familien zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 6Mitteilungen und Anfragen
- 6.1Mitteilungen
- 6.1.1Anfrage der Stadtverordneten Frau Peipe - Umgang des Jobcenters Gelsenkirchen mit den wiedereingeführten 100-Prozent-Sanktionen -Zur Vorlage · 25-30/01540 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage vom 17. Juni 2026 Informationen zum Umgang des Jobcenters Gelsenkirchen mit den durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz wieder eingeführten 100-Prozent-Sanktionen angefordert. Die Anfrage thematisiert die Möglichkeit der vollständigen Streichung existenzsichernder Leistungen und die damit verbundenen potenziellen Folgen für Betroffene sowie die kommunalen Hilfesysteme.
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage mit der Auskunft, dass das Jobcenter Gelsenkirchen seit der Verkündung der Änderungen im April 2026 noch keine derartigen Sanktionen veranlasst hat. Der Schwerpunkt der Arbeit soll weiterhin auf der Beratung und Unterstützung sowie der konstruktiven Zusammenarbeit mit den Kunden liegen. Sanktionen seien nur für Fälle vorgesehen, die rechtlich nicht anders handhabbar sind.
Hinsichtlich der Sicherstellung gegen existenzielle Notlagen erläuterte die Verwaltung den Prozess bei Meldeversäumnissen. Nach drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen gelten erwerbsfähige Leistungsberechtigte als nicht erreichbar. Bei jedem Meldeversäumnis findet eine Prüfung statt, ob eine außergewöhnliche Härte vorliegt, die einer Leistungsminderung entgegensteht. Im Falle von drei aufeinanderfolgenden Versäumnissen entfällt der Regelsatz, während die Kosten der Unterkunft für einen Monat weiter gezahlt werden. In diesem Zeitraum wird der betroffenen Person die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache im Jobcenter eingeräumt, um die Erreichbarkeit wiederherzustellen. Nach Ablauf dieses Monats kann der Leistungsanspruch aufgrund von Nichterreichbarkeit vollständig entfallen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.1.2Anfrage der Stadtverordneten Frau Peipe - Folgen der geplanten Pflegereform für Pflegebedürftige, Angehörige und die kommunalen Haushalte -Zur Vorlage · 25-30/01545 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverordnete hat im Rahmen einer Anfrage die Auswirkungen der geplanten Pflegereform auf Pflegebedürftige, Angehörige und die kommunalen Haushalte in Gelsenkirchen thematisiert. Die Anfrage bezog sich auf den Referentenentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vom 5. Juni 2026.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die im Entwurf vorgesehene Verschiebung der prozentualen Leistungszuschüsse an die Verweildauer im Pflegeheim von 12 auf 18 Monate die Entlastungswirkung einschränken könnte. Da die höchste Entlastungsstufe erst nach mehr als 54 Monaten statt nach 36 Monaten erreicht werden könnte, sei eine zeitliche Verzögerung der Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils mit einer Steigerung der Hilfe zur Pflege verbunden. Dies bedeute eine Verlagerung von Kosten der Pflegeversicherung auf die Kommunen.
Hinsichtlich der Kosten für Pflegeheimbewohnende in Gelsenkirchen gab die Verwaltung an, dass der durchschnittliche pflegebedingte Eigenanteil monatlich bei rund 1.714 Euro liegt. Unter Berücksichtigung von Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten beläuft sich die durchschnittliche Eigenbeteiligung auf etwa 3.800 Euro (Stand 01/2026). Eine Zunahme von Personen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, wird aufgrund der Kostenverlagerung als wahrscheinlich angesehen, wobei konkrete finanzielle Folgen aufgrund der Unklarheiten im Gesetzesentwurf noch nicht prognostiziert werden können.
Bezüglich der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger sieht der Entwurf eine Senkung der Rentenversicherungsbeiträge auf 70 % der bisherigen Höhe vor. Die Verwaltung merkt an, dass geringere Rentenansprüche eine Gefahr für die häusliche Pflege darstellen könnten, was zu einem Anstieg der stationären Pflegebedürftigkeit führen könnte.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.1.3Bericht zum Stichtag 30.06.2026 (Ausschuss für Soziales und Arbeit /VB 5)Zur Vorlage · 25-30/01608 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01608 des Büros Vorstand für Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz informiert den Ausschuss für Soziales und Arbeit über den Stand der Haushaltsplanung zum Stichtag 30.06.2026. Der Bericht legt wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie zu den Chancen und Risiken im Aufgabenbereich des Ausschusses dar.
Als wesentliche Abweichungen werden im Dokument definiert, wenn definierte Ziele oder Maßnahmen im Planjahr voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem gilt eine Abweichung als wesentlich, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen erfasst, sofern die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht.
Die Erläuterungen zu diesen Abweichungen beziehen sich konkret auf die Produktgruppen 3101, Hilfen zur Gesundheit, bei Behinderung und bei Pflegebedürftigkeit, sowie 3102, Hilfen bei Einkommensdefiziten und Unterstützungsleistungen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Soziales und Arbeit in der Sitzung am 16.09.2026.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.2Anfragen