Schuldnerberatung in Gelsenkirchen – Jahresbericht 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01216 zum Jahresbericht 2025 der Schuldnerberatung in Gelsenkirchen informiert über die Fortführung der Beratungsleistungen im vergangenen Jahr. Die Schuldnerberatung wird als kommunale Pflichtaufgabe gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs II und XII geführt.
Die Umsetzung der Beratungsangebote erfolgte über bestehende Kooperationen mit dem Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V., der Verbraucherzentrale NRW e.V. – Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Gelsenkirchen sowie der GAFÖG – Gelsenkirchener Arbeitsförderungsgesellschaft – gemeinnützige GmbH. Diese Zusammenarbeit besteht seit dem Jahr 2005.
Durch die Gewährung von Zuwendungen konnten die Personalkosten sowie die Gemein- und Sachkosten der genannten Beratungsstellen im Jahr 2025 gedeckt werden. Damit wurde die notwendige Beratung im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sichergestellt. Der vorliegende Bericht umfasst die Kennzahlen und die Zielerreichung des Gesamtprozesses der Schuldnerberatung. Der Ausschuss für Soziales und Arbeit wird die Vorlage im Rahmen der Kenntnisnahme in seiner Sitzung am 16. September 2026 behandeln.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Schuldnerberatung Gelsenkirchen Jahresbericht 2025
Beratungsfolge
- 16.09.2026zur Kenntnis genommen
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