Anfrage der Stadtverordneten Frau Peipe - Folgen der geplanten Pflegereform für Pflegebedürftige, Angehörige und die kommunalen Haushalte -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverordnete hat im Rahmen einer Anfrage die Auswirkungen der geplanten Pflegereform auf Pflegebedürftige, Angehörige und die kommunalen Haushalte in Gelsenkirchen thematisiert. Die Anfrage bezog sich auf den Referentenentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vom 5. Juni 2026.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die im Entwurf vorgesehene Verschiebung der prozentualen Leistungszuschüsse an die Verweildauer im Pflegeheim von 12 auf 18 Monate die Entlastungswirkung einschränken könnte. Da die höchste Entlastungsstufe erst nach mehr als 54 Monaten statt nach 36 Monaten erreicht werden könnte, sei eine zeitliche Verzögerung der Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils mit einer Steigerung der Hilfe zur Pflege verbunden. Dies bedeute eine Verlagerung von Kosten der Pflegeversicherung auf die Kommunen.
Hinsichtlich der Kosten für Pflegeheimbewohnende in Gelsenkirchen gab die Verwaltung an, dass der durchschnittliche pflegebedingte Eigenanteil monatlich bei rund 1.714 Euro liegt. Unter Berücksichtigung von Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten beläuft sich die durchschnittliche Eigenbeteiligung auf etwa 3.800 Euro (Stand 01/2026). Eine Zunahme von Personen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, wird aufgrund der Kostenverlagerung als wahrscheinlich angesehen, wobei konkrete finanzielle Folgen aufgrund der Unklarheiten im Gesetzesentwurf noch nicht prognostiziert werden können.
Bezüglich der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger sieht der Entwurf eine Senkung der Rentenversicherungsbeiträge auf 70 % der bisherigen Höhe vor. Die Verwaltung merkt an, dass geringere Rentenansprüche eine Gefahr für die häusliche Pflege darstellen könnten, was zu einem Anstieg der stationären Pflegebedürftigkeit führen könnte.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026zur Kenntnis genommen
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