Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung
- 2.1Evaluierung durchgeführte Straßensanierungsmaßnahmen der Straße "Im Busche" - Antrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01618 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag gestellt, die Evaluierung der durchgeführten Straßensanierungsmaßnahmen in der Straße „Im Busche“ zu behandeln. Ziel des Antrags ist es, den entsprechenden Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung im öffentlichen Teil zu setzen.
Die Fraktion bittet darum, auf Grundlage eines vollumfänglichen Sachstandsberichts durch die Verwaltung eine Diskussion im Ausschuss zu ermöglichen. Hintergrund der Anfrage ist, dass die Verwaltung in den vergangenen Monaten zwei unterschiedliche Verfahren zur Sanierung von Schlaglöchern in der Straße „Im Busche“ angewandt hat. Da solche Maßnahmen künftig an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet durchgeführt werden sollen, sieht die Antragstellerin die Notwendigkeit, die Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren zu betrachten, um eine Grundlage für die Beratung über die zukünftige Vorgehensweise zu schaffen. Zudem soll über weitere, noch ausstehende Testungen von Verfahren berichtet werden. Die Entscheidung über den Antrag wird im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung in der Sitzung am 17. September 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 2.2KI bei Ampeln in Gelsenkirchen - Antrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01619 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 25-30/01619 einen Antrag gestellt, das Thema „KI bei Ampeln in Gelsenkirchen“ auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung am 17. September 2026 zu setzen. Ziel des Antrags ist es, die Aufnahme des Punktes in den öffentlichen Teil der Sitzung zu erwirken, um auf Grundlage eines vollständigen Sachstandsberichts der Verwaltung eine Diskussion im Ausschuss zu ermöglichen.
Die Antragstellerin bittet in der Begründung darum, die aktuelle verkehrliche Situation an den Kreuzungen in Gelsenkirchen darzustellen, an denen bereits künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Dabei soll die zum Einsatz kommende Technik erläutert werden. Zudem wird die Verwaltung angefragt, die Möglichkeiten zum Abruf von Fördergeldern aufzuzeigen, wobei in der Vorlage ein Vergleich mit der Stadt Düsseldorf aus dem laufenden Jahr angeführt wird.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 2.3Sachstandsbericht Scanfahrzeuge zur ParkraumüberwachungZur Vorlage · 25-30/01676 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung am 17. September 2026 einen Antrag auf einen Sachstandsbericht zu Scan-Fahrzeugen zur Parkraumüberwachung gestellt. Hintergrund der Anfrage ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zum 1. Juli 2026, die Kommunen durch den Paragrafen 63g StVG erweiterte Möglichkeiten zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs mittels Video- und Kennzeichenerfassung einräumt.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft zum aktuellen Stand der Umsetzung und zum Einsatz der bereits im Mai 2026 angekündigten zwei Scan-Fahrzeuge. Dabei sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, ob die Fahrzeuge bereits im Einsatz sind, seit wann dies geschieht und in welchem Umfang die Überwachung erfolgt. Zudem werden Fragen zu noch zu klärenden rechtlichen Hürden, etwa im Bereich des Datenschutzes, sowie zu weiteren Voraussetzungen für den Betrieb gestellt.
Der Antrag umfasst zudem die Klärung, ob die Überwachung auch das Parken auf Radverkehrsflächen einschließt und ob Kooperationen mit anderen Kommunen, dem Land NRW oder Unternehmen zur Nutzung von Synergien bestehen oder geplant sind. Die Verwaltung wird ferner um Angaben zu den Anschaffungs- und Betriebskosten der beiden Fahrzeuge sowie deren Finanzierung durch Haushaltsmittel oder Bußgeldeinnahmen gebeten. Abschließend werden Informationen zur öffentlichen Kommunikation, zur Transparenz sowie zu möglichen Evaluationskriterien für den Erfolg des Einsatzes angefordert.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- –Sachstandsbericht Hitzeauswirkungen und -schutz sowie Klimaanpassungsmaßnahmen - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 25-30/01584 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Ratssitzung am 3. September 2026 einen Antrag mit dem Titel „Sachstandsbericht Hitzeauswirkungen und -schutz sowie Klimaanpassungsmaßnahmen“ gestellt. Die Vorlage fordert einen ausführlichen mündlichen Bericht sowie die Beantwortung von 21 spezifischen Fragen zu den Auswirkungen vergangener Hitzeperioden und zum aktuellen Stand der städtischen Vorsorge.
Die Antragstellerin bittet um Informationen zu den Auswirkungen der Hitze auf die Trinkwasserversorgung, die Landwirtschaft, die Wirtschaft, das öffentliche Grün sowie die Gewässer im Stadtgebiet. Zudem sollen die Anzahl der hitzebedingten Todesfälle in Gelsenkirchen, die Belastung der Rettungskräfte und mögliche Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder beim öffentlichen Personennahverkehr erfragt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Stand der städtischen Hitzeaktionsplanung und deren Fortschreibung im Vergleich zum Sachstand von Juni 2024.
Der Antrag umfasst Fragen zum Schutz vulnerabler Gruppen, zur Ausstattung von Fahrzeugen der kommunalen Verkehrsbetriebe mit Klimaanlagen sowie zu Hitzeschutzmaßnahmen in Schulen, Kitas, Seniorenheimen und Krankenhäusern. Des Weiteren werden Informationen zu baulichen Klimaanpassungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, wie Entsiegelung oder Fassadenbegrünung, zum Zeitplan für Trinkwasserbrunnen sowie zur Nutzung von Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene sowie zur Nutzung von Dachgeschosswohnungen im Bestand angefordert.
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Beratungsfolge
- 06.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · zur Kenntnis genommen
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · verwiesen
- 3Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4Steuerkabelerneuerung Overwegstraße von Gewerkenstraße bis RolandstraßeZur Vorlage · 25-30/01431 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Erneuerung des Steuerkabelnetzes in der Overwegstraße vor. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen der Gewerkenstraße und der Rolandstraße. Das bestehende Steuerkabelnetz, welches die Lichtsignalanlagen miteinander sowie mit dem Verkehrsrechner der Stadt Gelsenkirchen verbindet, ist teilweise über 50 Jahre alt.
Laut Dokument weist das Netz in dem genannten Bereich Störungen auf, wodurch die Verbindung zum Verkehrsrechner instabil ist und wiederholt abbricht. Dies verhindert die Kontrolle der Signalanlagen sowie die Steuerung der Koordinierung bzw. der grünen Welle. Die Verwaltung plant, die Maßnahme noch im laufenden Jahr auszuschreiben und zu beginnen, wobei die Bauzeit auf etwa 3 Monate angesetzt ist.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 450.000,00 €. Dieser Betrag wird vollständig durch Eigenfinanzierung gedeckt. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsplan 2026 in der Produktgruppe 5402 (Verkehrsanlagen und -einrichtungen) unter den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Vorlage führt zudem die Klimarelevanz der Maßnahme an, da die Aufrechterhaltung der Verkehrssteuerung und der grünen Welle von der stabilen Verbindung zum Verkehrsrechner abhängt. Die Vorlage ist zur Anhörung in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte und zur Entscheidung im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Umbenennung der ÖPNV-Haltestelle "Wissenschaftspark"Zur Vorlage · 25-30/01456 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Umbenennung der ÖPNV-Haltestelle „Wissenschaftspark“ der BOGESTRA AG in „Justizzentrum/Wissenschaftspark“ vor. Hintergrund ist der Umbau der Bochumer Straße im ersten Bauabschnitt, wodurch die Haltestelle in Richtung des neuen Justizzentrums Gelsenkirchen verlegt wurde. Die neuen Haltestellenpositionen sind bereits zum Fahrplanwechsel am 14. Juni 2026 in Betrieb gegangen.
Der Verwaltungsvorstand hat sich in seiner Sitzung am 23. September 2025 auf die Einführung der Doppelbezeichnung geeinigt. Die Umsetzung der Umbenennung soll nach einem positiven Votum des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung zum nächstmöglichen Fahrplanwechsel erfolgen. Laut Angaben der BOGESTRA AG ist dies voraussichtlich zum Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn AG Mitte Dezember 2026 oder alternativ zum regulären Fahrplanwechsel der BOGESTRA AG Anfang Januar 2027 möglich. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich nach Angaben der BOGESTRA AG auf voraussichtlich ca. 20.000 €. Die Finanzierung erfolgt über die Aufgabenträger-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 des ÖPNVG NRW.
Durch die neue Positionierung der Haltestelle entfällt die Haltestelle „Rheinelbestraße“ für die Straßenbahnlinie 302, da diese räumlich sehr nah an der neuen Position liegt. Die dortigen Steige sollen künftig als Bedarfshaltestellen genutzt werden. Die Buslinien 385, 389 und NE12 der BOGESTRA AG werden die Haltestelle „Rheinelbestraße“ weiterhin bedienen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen (Bewohnerparkgebührenordnung – BewParkGebO)Zur Vorlage · 25-30/01606 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen legt mit der Vorlage 25-30/01606 eine neue Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen (BewParkGebO) vor. Ziel des Beschlussantrags ist die Einführung einer eigenständigen Gebührenordnung, da Kommunen durch Änderungen im Straßenverkehrsgesetz sowie in der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung nun befugt sind, die Gebühren für Bewohnerparkausweise selbstbestimmt festzulegen.
Bisher orientierte sich die Gebührenerhebung an der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), wobei die Gebühren derzeit 30,00 € pro Jahr je Ausweis und 60,00 € für zwei Jahre betragen. Für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen liegt der aktuelle Satz bei 10,20 € pro Jahr. Die Verwaltung führt aus, dass die letzte Anpassung im Jahr 2011 erfolgte. Eine Anpassung der Gebühren als Inflationsausgleich unter Berücksichtigung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Jahresdurchschnittsraten der Bundesrepublik würde eine Gebühr von 42,00 € pro Jahr je Ausweis zur Folge haben.
Die neue Gebührenordnung soll eine einheitliche und rechtssichere Grundlage für die Erhebung der Gebühren schaffen, auch über den bisherigen Rahmen der GebOSt hinaus. Eine Privilegierung für Elektrofahrzeuge ist laut der Vorlage derzeit nicht zulässig, da die Ermächtigungsgrundlage im Elektromobilitätsgesetz nicht die Bewohnerparkgebührenordnung umfasst. Ebenso sind Ermäßigungen aus sozialen Gründen nicht vorgesehen. Die Vorlage durchläuft die Vorberatung in den Ausschüssen für Verkehr und Mobilitätsentwicklung sowie für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Hauptdokument|Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Gelsenkirchen
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · mehrheitlich zugestimmt
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 7Mitteilungen und Anfragen
- 7.1Mitteilungen
- 7.1.1Anfrage des Sachkundigen Einwohners Herrn Stein - Kreuzung Darler Heide/Heistraße/Wilhelmstraße in Erle -Zur Vorlage · 25-30/01412 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines sachkundigen Einwohners zur Kreuzung Darler Heide, Heistraße und Wilhelmstraße im Stadtteil Erle reagiert. Der Fragesteller hatte im Juni 2026 die Frage aufgeworfen, ob Planungen für einen barrierefreien Ausbau der Kreuzung vorliegen, der Leitlinien für sehbehinderte und blinde Personen sowie gegebenenfalls eine Ampelanlage umfasst.
Nach Angaben der Verwaltung befindet sich der Knotenpunkt aus straßenbautechnischer Sicht derzeit in einem verkehrssicheren Zustand. Eine sichere Querungsstelle mit einem Fußgängerüberweg, einer Mittelinsel und taktilen Bodenelementen sei auf der Darler Heide bereits vorhanden. Zudem seien die Bordsteine im gesamten Kreuzungsbereich für den querenden Fußverkehr abgesenkt. Durch das Verkehrszeichen 206 StVO (Halt! Vorfahrt gewähren) seien die Heistraße und die Wilhelmstraße gegenüber der Darler Heide untergeordnet, was zu einer reduzierten Geschwindigkeit und einer erleichterten Fahrbahnquerung beitrage.
Gemäß dem aktuellen Straßen- und Wegekonzept der Stadt Gelsenkirchen ist eine Überplanung der Darler Heide im Abschnitt zwischen Adenauerallee und Cranger Straße voraussichtlich ab dem Jahr 2029 vorgesehen. In diesem Prozess sollen mögliche barrierefreie Lösungen, wie etwa taktile Leitelemente oder die Prüfung geeigneter Querungsmöglichkeiten, berücksichtigt werden. Die Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit einer Lichtsignalanlage an diesem Knotenpunkt soll im Zuge der weiteren Planungen geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 7.1.2Anfrage der Stadtverordneten Frau Rosen - Parksituation Gesamtschule Buer-Mitte -Zur Vorlage · 25-30/01427 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage die Parksituation im Umfeld der Gesamtschule Buer-Mitte thematisiert. Ein Stadtverordneter bzw. eine Stadtverordnete wies darauf hin, dass die Parkplatzsituation während der Schulzeit für Anwohner und Lehrkräfte sowie durch unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler beeinträchtige. Es wurde gefragt, ob der Verwaltung diese Situation bekannt sei und welche Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrslage beabsichtigt oder denkbar seien.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und bestätigt, dass die Parksituation im Umfeld der Schule bekannt ist. Die Parkraumnachfrage wird primär durch Bewohner und Lehrkräfte verursacht. Während die Schule außerhalb des Bewohnerparkgebietes C liegt, gehört die angrenzende Straße „Am Spritzenhaus“ zu diesem Gebiet. Dort stehen Bewohnerparkplätze zu festgelegten Zeiten zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten sowie in den umliegenden Straßen können öffentliche Parkmöglichkeiten im Rahmen der Straßenverkehrsordnung genutzt werden. Für Lehrkräfte stehen zudem Parkplätze auf dem Schulgelände bereit.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist insgesamt ein ausreichendes Parkraumangebot vorhanden, ergänzt durch private Stellplätze in den umliegenden Wohngebäuden. Zudem wird auf die gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie die Erreichbarkeit zu Fuß und mit dem Fahrrad verwiesen. Zeitweise erhöhte Parkraumnachfragen oder Parkverstöße, insbesondere zu Unterrichtsbeginn und -ende, werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrolliert und geahndet. Die Verwaltung sieht derzeit keine Veranlassung für weitergehende verkehrsrechtliche Maßnahmen, wird die Situation jedoch weiterhin beobachten und bei Bedarf Maßnahmen prüfen.
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- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 7.1.3Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Rudde - Beantragte Fördermittel Radverkehr 2025 -Zur Vorlage · 25-30/01432 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung wird auf eine Anfrage eines sachkundigen Bürgers vom 18. Juni 2025 geantwortet. Gegenstand der Anfrage sind die beantragten und erhaltenen Fördermittel für den Radverkehr im Jahr 2025 sowie Informationen über etwaige Ablehnungen von Fördergeldern.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass das Anmelde- und Antragsverfahren für Förderzugänge mehrstufig verläuft, wesigkeitgemäß eine strikte Jahresabgrenzung schwierig sei. Die Stadt Gelsenkirchen beantrage regelmäßig Mittel, wobei die Bewilligung in der Regel als Anteilsfinanzierung erfolgt. Für das Jahr 2025 können der Verwaltung folgende Maßnahmen zugeordnet werden: Für die Protected Bike Lane in der Hiberniastraße wurden im Rahmen des Bundesprogramms „Stadt und Land“ 1.470.000 € bewilligt; die Umsetzung erfolgt in den Jahren 2026 und 2027. Für die Radwege der Emscherpromenade (Ost-West-Verbindung) sind 1.746.800 € eingeplant. Für den barrierefreien Umbau der Lichtsignalanlage Kurt-Schumacher-Straße/Scherner Weg wurden 325.000 € beantragt. Für die Anlage „DeinRadschloss HBF Nord“ sind 105.000 € eingeplant, wobei alle DeinRadschloss-Anlagen in Gelsenkirchen anteilig gefördert wurden.
Hinsichtlich der Frage nach Ablehnungen gibt die Verwaltung an, dass bisher keine beantragten Fördergelder für Radverkehrsmaßnahmen abgelehnt wurden.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 7.1.4Anfrage des Beiratsmitgliedes Herrn Krauß - Radweg „Auf der Hardt / Bramkampstraße“ -Zur Vorlage · 25-30/01452 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 25-30/01452 befasst sich mit der Anfrage eines Beiratsmitglieds zum Stand der Radwegmaßnahmen auf der Strecke „Auf der Hardt / Bramkampstraße“. In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung am 18. Juni 2026 wurde thematisiert, dass bereits im Juli 2019 ein Antrag auf Vorrang für den Radverkehr an den Querungen Trinenkamp, Marschallstraße und Theodorstraße gestellt wurde. Ein entsprechender Beschluss der Bezirksvertretung Mitte vom 27. Januar 2021 zur Umsetzung liegt vor. Zudem wurde auf den Maßnahmesteckbrief des Zukunftsprogramms Radverkehr für den Zeitraum 2026/2027 verwiesen, der eine Prüfung der baulichen Bevorrechtigung vorsieht und den Bau für das erste bis vierte Quartal 2026 angibt.
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen des Beiratsmitglieds Stellung. Bezüglich des Beginns der Sanierung des Asphaltbelags der Bramkampstraße zwischen Theodorstraße und Trinenkamp ist der Auftrag bereits erteilt. Das beauftragte Unternehmen stimmt sich aktuell mit der Abteilung Straßenbau über die Details der Verkehrssicherung ab. Der Baubeginn erfolgt nach Anordnung der erforderlichen Maßnahmen. Zur Frage der baulichen Bevorrechtigung führt die Verwaltung aus, dass die Informationen im Zukunftsprogramm Radverkehr missverständlich formuliert seien. Es sei nicht zu prüfen, ob eine Bevorrechtigung möglich ist, sondern wie diese umgesetzt werden kann. Die Planung und Herstellung der Querungen erfolgt gemäß dem Leitfaden der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS) unter dem Titel „Querungen für die Nahmobilität“.
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- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 7.1.5Anfrage der Stadtverordneten Frau Rosen - Parksituation an der Gesamtschule Buer Mitte -Zur Vorlage · 25-30/01598 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Parksituation an der Gesamtschule Buer Mitte Informationen über die Verkehrslage im Umfeld der Schule angefordert. In der Anfrage wurde darauf hingewiesen, dass die Parksituation während der Schulzeit Auswirkungen auf Anwohner sowie Lehrkräfte habe und durch unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler beeinträchtige. Die Fraktion stellte die Frage, ob der Verwaltung die Situation bekannt sei und welche Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrslage beabsichtigt werden oder denkbar seien.
Die Verwaltung teilte in der Mitteilungsvorlage mit, dass ihr Auffälligkeiten hinsichtlich der Parksituation, insbesondere eine über das übliche Maß hinausgehende Häufung von Verkehrsverstößen, nicht bekannt seien. Die Verkehrsüberwachung werde das Umfeld der Gesamtschule Buer Mitte im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs weiterhin berücksichtigen. Festgestellte Verstöße, insbesondere behinderndes oder gefährdendes Halten und Parken sowie Verstöße im Bereich von Geh- und Rettungswegen, werden konsequent geahndet. Sollte sich aus konkreten Bürgerhinweisen, Mitteilungen der Schule oder der Anwohner oder aus eigenen Feststellungen eine erhöhte Problemlage ergeben, wird die Situation erneut bewertet. Bei Bedarf wird eine zeitlich begrenzte Schwerpunktüberwachung durchgeführt.
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- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 7.1.6Berichte zum Stichtag 30.06.2026 (Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung/VB 6)Zur Vorlage · 25-30/01459 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung hat eine Mitteilungsvorlage vorgelegt, die den Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung über den Stand der Haushaltsentwicklung zum Stichtag 30.06.2026 informiert. Der Bericht dient der Darstellung wesentlicher Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie zu den Chancen und Risiken innerhalb des Aufgabenbereichs des Ausschusses.
Als Kriterien für eine Berichtspflicht sind in der Vorlage definiert, wenn Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden, wenn Prognosen im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweichen oder wenn Produktkennzahlen eine Abweichung von mindestens 10 % zum Planwert aufweisen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
Die vorliegende Mitteilung erläutert die Abweichungen in den Produktgruppen 5402 (Verkehrsanlagen und -einrichtungen) sowie 5403 (ÖPNV – VRR-Umlage für Inanspruchnahme). Zusätzlich enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, jedoch noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung in der Sitzung am 17.09.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Bericht zum NKF-Haushalt zum Stichtag 30.06.2026|Anlage 2 Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 7.1.7Mitteilung über Aktivitäten im Bereich der SchulwegsicherungZur Vorlage · 25-30/01543 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01543 über aktuelle Aktivitäten im Bereich der Schulwegsicherung. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Pilotprojekt Elternhaltestellen, das zunächst an der GGS Albert-Schweitzer-Straße und der GGS an der Gräfte startet. Begleitet wird die Einführung durch die Öffentlichkeitsarbeit mittels Plakaten, Presseinformationen, Flyern und Social-Media-Kanälen sowie durch die Präsenz des Verkehrsüberwachungsdienstes und der Polizei. Weitere Standorte für Elternhaltestellen sind die GGS Glückaufschule Ückendorf an der Parkstraße und die GGS Mährfeldschule vorgesehen, wobei an der Mährfeldschule Anpassungen am Gehweg, an Parkflächen sowie eine neue Einbahnstraßenregelung geplant sind. Zudem soll eine weitere Elternhaltestelle im Bezirk Mitte eingerichtet werden, sodass in jedem Bezirk eine Schule am Pilotprojekt teilnimmt. Nach der Umsetzung folgt eine Evaluation der Erfahrungen.
Im Bereich der Schulbushaltestellen wurde bereits eine Haltestelle für die GGS Haverkamp in der Grünstraße umgesetzt; ein weiterer Standort befindet sich in der Breite Straße im Bereich der Grundschule An der Gräfte. Zur Information der Eltern und Anwohnenden soll ein Informationsflyer erstellt werden.
Für das Jahr 2027 ist zudem ein zeitlich befristeter Verkehrsversuch zur Einrichtung einer Schulstraße an einer Grundschule im Bezirk Süd geplant. Ziel ist die Untersuchung der verkehrlichen, sicherheitsrelevanten und sozialen Auswirkungen durch die temporäre Abbindung des motorisierten Verkehrs. Zur fachlichen, organisatorischen und wissenschaftlichen Begleitung sowie zur Durchführung von Verkehrserhebungen soll ein externes Büro beauftragt werden.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- –Anfrage des Stadtverordneten Herrn Schneider - Erhöhung der Verkehrssicherheit am Scheideweg (Höhe Lidl) in Gelsenkirchen-Scholven/Gladbeck-Zweckel -Zur Vorlage · 25-30/01607 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01607 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Stadtverordneten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am Scheideweg auf Höhe des Lidl-Marktes im Bereich Gelsenkirchen-Scholven und Gladbeck-Zweckel. Die Anfrage basierte auf dem Anliegen der SPD-Ratsfraktionen aus Gelsenkirchen und Gladbeck, die auf die schwierige Querungssituation für Fußgänger, insbesondere für Kinder und ältere Menschen, hingewiesen hatten.
Die Verwaltung teilt mit, dass im Bereich der Hausnummer 65 die Einrichtung einer Querungshilfe vorgesehen ist. Nach Abstimmungen zwischen der Stadt Gladbeck und der Stadt Gelsenkirchen soll eine baulich hergestellte Mittelinsel errichtet werden. Diese Maßnahme wird barrierefrei gestaltet und mit taktilen Elementen ausgestattet, um das Überqueren der Straße zu erleichtern.
Im Zuge der Planung wurde die Situation des Baumbestands mit Gelsendienste geprüft; der betroffene Baum genießt Bestandsschutz und bleibt erhalten. Die im Bereich der geplanten Querungsstelle befindlichen Glascontainer werden an einen neuen Standort verlegt. Da der Bereich hälftig im Eigentum der Städte Gelsenkirchen und Gladbeck steht, erfolgt die Umsetzung in enger Abstimmung. Die Stadt Gladbeck übernimmt die Ausbauplanung, die Ausschreibung sowie die Bauleitung und prüft zudem mögliche Fördermöglichkeiten für das Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 7.1.9Sachstandsbericht Lärmkartierung 2027 (Fünfte Runde)Zur Vorlage · 25-30/01447 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage zum Sachstandsbericht der fünften Runde der Lärmkartierung vor. Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der 34. Bundes-Immissionsschutzverordnung ist die Stadt Gelsenkirchen dazu verpflichtet, im Rahmen einer strategischen Lärmminderungsplanung im fünfjährigen Rhythmus Lärmkarten und darauf aufbauende Lärmaktionspläne zu erstellen. Die letzte Lärmkartierung wurde im Jahr 2023 abgeschlossen.
Für die anstehende fünfte Runde der Lärmminderungsplanung ist die Erstellung der Lärmkarten bis zum 30. Juni 2027 vorgesehen. Da die Datengewinnung und -aufbereitung einen hohen Arbeits- und Zeitaufwand erfordert, wurde der Prozess unter Einbeziehung der beteiligten Dienststellen bereits im Februar 2025 eingeleitet. Ein Großteil der benötigten Geodaten liegt der Verwaltung bereits vor.
Die Berechnung der Lärmkarten wird erneut an ein externes Gutachterbüro vergeben. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wurde im Mai 2026 die Lärmkontor GmbH aus Hamburg mit der Durchführung beauftragt. Derzeit erfolgt die Bereitstellung der Daten an das beauftragte Büro sowie die Vorbereitung der Berechnungen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Lärmkarten bei zeitnaher Lieferung der noch ausstehenden Daten fristgerecht bis zum 30. Juni 2027 vorliegen werden. Die Vorlage wird im September 2026 im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · zur Kenntnis genommen
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 7.2Anfragen