Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen (Bewohnerparkgebührenordnung – BewParkGebO)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen legt mit der Vorlage 25-30/01606 eine neue Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen (BewParkGebO) vor. Ziel des Beschlussantrags ist die Einführung einer eigenständigen Gebührenordnung, da Kommunen durch Änderungen im Straßenverkehrsgesetz sowie in der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung nun befugt sind, die Gebühren für Bewohnerparkausweise selbstbestimmt festzulegen.
Bisher orientierte sich die Gebührenerhebung an der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), wobei die Gebühren derzeit 30,00 € pro Jahr je Ausweis und 60,00 € für zwei Jahre betragen. Für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen liegt der aktuelle Satz bei 10,20 € pro Jahr. Die Verwaltung führt aus, dass die letzte Anpassung im Jahr 2011 erfolgte. Eine Anpassung der Gebühren als Inflationsausgleich unter Berücksichtigung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Jahresdurchschnittsraten der Bundesrepublik würde eine Gebühr von 42,00 € pro Jahr je Ausweis zur Folge haben.
Die neue Gebührenordnung soll eine einheitliche und rechtssichere Grundlage für die Erhebung der Gebühren schaffen, auch über den bisherigen Rahmen der GebOSt hinaus. Eine Privilegierung für Elektrofahrzeuge ist laut der Vorlage derzeit nicht zulässig, da die Ermächtigungsgrundlage im Elektromobilitätsgesetz nicht die Bewohnerparkgebührenordnung umfasst. Ebenso sind Ermäßigungen aus sozialen Gründen nicht vorgesehen. Die Vorlage durchläuft die Vorberatung in den Ausschüssen für Verkehr und Mobilitätsentwicklung sowie für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1523014
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Gelsenkirchen
Beratungsfolge
- 08.10.2026mehrheitlich zugestimmt
- 22.09.2026mehrheitlich zugestimmt
- 17.09.2026mehrheitlich zugestimmt
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