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Beschlussvorlage

Anregungen und Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), hier: Eingabe des Herrn Sombetzki vom 16.12.2025 – Durchsetzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung beim unerlaubten Betteln

25-30/00942

🟢 Beschlossen 28.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die sich mit einer Anregung und Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen befasst. Gegenstand der Eingabe vom 16. Dezember 2025 ist die Durchsetzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung im Bereich des unerlaubten Bettelns.

Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, der Anregung nicht zu folgen. Als Begründung führt die Verwaltung an, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen vom 1. März 2022 bereits ausreichende Grundlagen zur Ahndung von unzulässigem Betteln im Bereich von Parkscheinautomaten oder Sammelplätzen von Einkaufswagen sowie von aggressivem Betteln enthält. Die Überwachung und Durchsetzung dieser Vorschriften erfolge bereits im Rahmen der laufenden ordnungsbehördlichen Tätigkeit.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Betreiber von Lebensmittelmärkten die Möglichkeit haben, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Hausverbote oder Betretungsverbote für ihre Grundstücke und Geschäfte auszusprechen. Ein entsprechender Hinweis an die Leitungen der im Rahmen der Eingabe genannten Geschäfte an der Grothusstraße sei bereits erfolgt. Die Vorlage liegt dem Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz zur Entscheidung vor.

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