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Antrag

Kein Parkgebührenerlass für E-Autos

25-30/00962

❌ Abgelehnt 28.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · abgelehnt

✦ KI-Zusammenfassung

Die AfD-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz am 28.04.2026 einen Antrag mit dem Titel „Kein Parkgebührenerlass für E-Autos“ gestellt. In der Vorlage wird die aktuelle Regelung thematisiert, nach der Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen die öffentliche Parkflächen für bis zu drei Stunden gebührenfrei nutzen können. Die Fraktion führt an, dass diese Regelung eine pauschale Begünstigung einer bestimmten Fahrzeuggruppe darstelle und keine dokumentierte ordnungspolitische oder verkehrslenkende Begründung vorliege. Zudem wird eine Ungleichbehandlung von Verkehrsteilnehmern angeführt, da Haushalte mit geringem Einkommen, die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nutzen, die Gebühren weiterhin entrichten müssen.

Der Antrag umfasst drei konkrete Forderungen an die Verwaltung. Zunächst soll die derzeitige Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum unter ordnungs-, verkehrs- und haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten überprüft werden. Dabei sollen die rechtlichen Grundlagen, wie die Parkgebührenordnung und verkehrsrechtliche Regelungen, sowie die Auswirkungen auf die Parkraumbewirtschaftung und Verkehrslenkung dargestellt werden. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss ein Konzept zur deutlichen Reduzierung sowie zur perspektivischen vollständigen Abschaffung der Gebührenbefreiung vorzulegen. Abschließend soll dem Rat der Stadt bis September 2026 eine entsprechende Änderung der Parkgebührenordnung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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