Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen: Schulorganisatorische Einrichtung eines temporären Teilstandortes der GGS Dörmannsweg - am Standort Plutostraße 91 für die Schuljahre 2026/2027 bis einschließlich 2029/2030
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Grundschule Dörmannsweg am Standort Plutostraße 91 vor. Die Maßnahme ist für den Zeitraum von fünf Schuljahren, beginnend mit dem Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich 2029/2030, geplant.
Hintergrund der Vorlage ist ein erhöhter Bedarf an Grundschulplätzen im Stadtbezirk Mitte. Während die Neuerrichtung einer 5-zügigen Grundschule am Wildenbruchplatz bereits beschlossen wurde, verzögert sich deren Fertigstellung von ursprünglich geplant 2026/2027 auf das Schuljahr 2028/2029. Um diesen Fehlbedarf zu decken, sollen an der Plutostraße 91 Modulbauten genutzt werden, in denen drei Schulzüge untergebracht werden sollen. Für die offene Ganztagsbetreuung (OGS) ist eine Zusammenarbeit mit dem Jugendzentrum Tossehof vorgesehen, wo auch die Mittagsverpflegung stattfinden soll.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung. Dies wird damit begründet, dass die Stadt Gelsenkirchen zur Gewährleistung eines geordneten Schulbetriebs verpflichtet ist und eine mögliche aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln den Schulbetrieb gefährden könnte.
Für die Umsetzung der Maßnahme sind personelle Folgekosten veranschlagt. Im Jahr 2026 belaufen sich die Nettofolgekosten auf 14.914,15 Euro, während die Nettofolgekosten ab dem Jahr 2027 bei 35.793,96 Euro liegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für den Schul- und OGS-Betrieb zu schaffen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.07.2026einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026einstimmig zugestimmt
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