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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 2.1Antrag der DIE LINKE-Fraktion: „Sachstandsbericht zur individuellen Integrationshilfe im schulischen Kontext, hier konkret zum Pilotprojekt KASI (Stadt Essen) und Möglichkeiten der Übertragung auf Gelsenkirchen“Zur Vorlage · 25-30/01293 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die LINKE-Fraktion hat mit Schreiben vom 3. Juni 2026 beantragt, einen Sachstandsbericht zur individuellen Integrationshilfe im schulischen Kontext als Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Ausschusses für Bildung am 25. Juni 2026 aufzunehmen. Gegenstand des Antrags ist die Untersuchung des Pilotprojekts „KASI“ (Klassenassistenzen für schulische Inklusion) der Stadt Essen sowie die Prüfung von Möglichkeiten, dieses Modell auf Gelsenkirchen zu übertragen.
Der Antrag bezieht sich auf den Bedarf an Unterstützung für Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in Grundschulen. Das in Essen seit 2017 erprobte Projekt sieht vor, dass Klassenassistenzen antragsunabhängig und zeitlich flexibel Schülerinnen und Schüler im Klassenverband oder in Lerngruppen unterstützen. Die Fraktion bittet die Verwaltung um einen mündlichen und schriftlichen Bericht, der unter anderem die Übertragbarkeit der Essener Erkenntnisse auf Gelsenkirchen unter Anknüpfung an den Gelsenkirchener Partizipationsindex 2024 untersucht.
Zudem fordert die Fraktion erste Schätzungen zu bedarfsgerechten Personalressourcen mit Blick auf die „Auffälligkeiten in SOPESS-Entwicklungsbereichen“. Des Weiteren wird die Verwaltung angefragt, ob Erkenntnisse darüber vorliegen, wie sich die Anzahl der bewilligten Individualassistenzen in Essen nach der Einführung der Klassenassistenzen im Vergleich zur Zeit vor der Einführung verändert hat.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien und des Ausschusses für Bildung - Teil A · zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 2.2Sachstandsbericht zur aktuellen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz (OGS) für Kinder in der PrimarstufeZur Vorlage · 25-30/01306 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 09.06.2026 einen Antrag gestellt, einen Sachstandsbericht zur aktuellen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz (OGS) für Kinder in der Primarstufe in die Tagesordnung aufzunehmen. Der Antrag bezieht sich auf den ab 01.08.2026 schrittweise geltenden gesetzlichen Rechtsanspruch sowie den möglichen Wegfall des Betreuungsmodells „Verlässliche Schule“.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Informationen zum aktuellen Umsetzungsstand und zur Beantwortung spezifischer Fragen. Dazu gehört die Klärung, an wie vielen und welchen Grundschulen das Modell „Verlässliche Schule“ zum Schuljahr 2026/27 planmäßig eingestellt, eingeschränkt oder durch OGS-Kapazitäten ersetzt wird. Zudem wird nach Möglichkeiten zur rechtssicheren Verankerung flexibler Abholzeiten im Rahmen kommunaler Satzungskompetenzen oder im Dialog mit Trägern gefragt.
Die Verwaltung soll zudem darlegen, wie viele zusätzliche OGS-Betreuungsplätze für das Schuljahr 2026/27 zur Erreichung einer Bedarfsdeckungsquote von 100 % für das erste Grundschuljahr geschaffen werden müssen und an welchen Standorten die bauliche Infrastruktur unzureichend ist. Weitere Fragen betreffen die Kosten für eine mögliche Finanzierung der „Verlässlichen Schule“, die Einhaltung der Fachkraft-Kind-Quote, Krisenkonzepte bei Personalmangel sowie die Höhe des jährlichen strukturellen Defizits im städtischen Haushalt durch den OGS-Ausbau. Abschließend wird die Frage nach einer möglichen Erhöhung der OGS-Elternbeiträge oder Verpflegungskostenpauschalen gestellt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien und des Ausschusses für Bildung - Teil A · zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 2.3Antrag der CDU-Fraktion: "Vorgezogenes Anmeldeverfahren Gesamtschulen"Zur Vorlage · 25-30/01308 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage 25-30/01308 einen Antrag gestellt, um ein neues Thema auf die Tagesordnung des Ausschusses für Bildung zu setzen. Der Antrag mit dem Titel „Vorgezogenes Anmeldeverfahren Gesamtschulen“ fordert die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes für die kommende Sitzung des Ausschusses am 25. Juni 2026.
Die CDU-Fraktion bezieht sich in ihrem Schreiben vom 9. Juni 2026 auf die geplante Beratung. Eine schriftliche Begründung für das Anliegen liegt dem Dokument nicht bei, da die Begründung laut Vorgabe mündlich erfolgt. Für den genannten Termin im Ausschuss für Bildung ist eine Entscheidung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung
- 2.4Antrag der AfD-Ratsfraktion: "Sachstandsbericht zu Freistellungen zum islamischen Opferfest"Zur Vorlage · 25-30/01309 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 25-30/01309 einen Antrag gestellt, einen Sachstandsbericht zu Freistellungen zum islamischen Opferfest in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Bildung am 25. Juni 2026 aufzunehmen.
Hintergrund des Antrags ist die Frage nach der Umsetzung von Beurlaubungen aus religiösen Gründen an Schulen, die gemäß § 43 SchulG NRW und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften durch die Schulleitungen unter Berücksichtigung der Glaubensausrichtung entschieden werden können. Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung um einen Bericht darüber, ob und in welcher Form Gelsenkirchener Schulen im Zusammenhang mit dem diesjährigen Opferfest auf diese Freistellungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht haben und welche Kommunikationswege dabei genutzt wurden.
Der Antrag umfasst spezifische Fragestellungen zur Identifikation öffentlicher Schulen, die Informationen zu Freistellungen kommuniziert haben, sowie zur Art der verwendeten Kanäle wie Elternbriefen, Schulplattformen oder sozialen Medien. Zudem soll geklärt werden, ob Schulleitungen oder andere Funktionsträger aktiv auf diese Möglichkeiten hingewiesen oder diese beworben haben und welche Vorgaben die Schulaufsicht oder der Schulträger zur Kommunikation solcher Informationen erteilt haben. Abschließend wird die Verwaltung gebeten, die Vereinbarkeit der Information über Freistellungsmöglichkeiten mit dem Neutralitätsgebot öffentlicher Schulen sowie die Abgrenzung zwischen sachlicher Information und aktiver Bewerbung zu bewerten.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · abgesetzt
Ergebnis: abgesetzt - 3Entscheidung zur weiteren baulichen und organisatorischen Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und Königstraße sowie Entwicklung einer städtebaulichen Perspektive für das Grundstück am GoldbergZur Vorlage · 25-30/00887 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/00887 befasst sich mit der baulichen und organisatorischen Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und an der Königstraße sowie der städtebaulichen Perspektive für das Grundstück am Goldberg. Der Rat der Stadt soll beschließen, die Berufskollegs am Standort Königstraße durch einen kombinierten Neubau im Rahmen des Bildungs- und Innovationscampus (BIC) zusammenzuführen. Das Bestandsgebäude des Berufskollegs für Technik und Gestaltung soll nach dessen Umzug als Interimsnutzung für das Berufskolleg Königstraße dienen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planungsbeschluss für den III. Bauabschnitt sowie ein Nachnutzungskonzept für das Areal am Goldberg zu erarbeiten. Dabei sollen die Ansiedlung einer Landesbehörde, der Westfälischen Hochschule oder eine Wohnbebauung vorrangig geprüft werden. Ein Struktur- und Nutzungskonzept inklusive Zeitplan ist bis zum ersten Sitzungszyklus 2027 vorzulegen. Zudem wird die Verwaltung mit der Entwicklung von Flächen für die Volkshochschule und die Stadtbibliothek betraut.
Im Rahmen einer Potenzialbewertung wurden drei Szenarien untersucht. Szenario 1 sieht den Ersatz von Bestandsgebäuden durch Neubauten mit einer Dauer von ca. neun Jahren und Kosten von ca. 315.550.000 € vor. Szenario 2 umfasst eine schrittweise Erneuerung über ca. vierzehn Jahre bei geschätzten Kosten von ca. 275.832.000 €. Szenario 3 verfolgt einen kombinierten Neubau mit einer Dauer von ca. zwölf Jahren und Kosten von ca. 269.656.000 €. Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung von Szenario 3 als kostengünstigste Variante, wobei die baulichen Kosten mit ca. 270 Mio. € geschätzt werden. Der Haushaltsplanentwurf 2026 ff. sieht bis 2030 Mittel in Höhe von 298.699.572 € vor.
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Hauptdokument|Anlage 1 Ergebnisbericht Bildungs- und Innovationscampus Gelsenkirchen - Potentialbewertung 25.03.26|Anlage 2 - Ergebnis der Schulkonferenz des Berufskollegs am Goldberg vom 10.02.2026
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · abgelehnt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- –Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Ratsgruppe der FDP: „Entscheidung zur weiteren baulichen und organisatorischen Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und Königstraße sowie Entwicklung einer städtebaulichen Perspektive für das Grundstück am Goldberg“Zur Vorlage · 25-30/01377 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Ratsgruppe der FDP haben mit dem Antrag 25-30/01377 eine textliche Änderung des Beschlusstextes zum Tagesordnungspunkt 3 ö.T. (Vorlagennummer 25-30/00887) beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Entscheidung zur weiteren baulichen und organisatorischen Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und in der Königstraße sowie die Entwicklung einer städtebaulichen Perspektive für das Grundstück am Goldberg.
Die Antragsteller schlagen vor, die ursprüngliche Priorisierung der Nutzungen für das Grundstück am Goldberg durch eine neue Formulierung zu ersetzen. Während die ursprüngliche Fassung eine feste Reihenfolge der Prüfung vorsah – beginnend mit der Ansiedlung einer Landesbehörde, einer Außenstelle der Westfälischen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung, gefolgt von hochwertiger Wohnbebauung mit Eigentumsanteilen und schließlich der Errichtung einer Realschule –, sieht der Änderungsantrag ein anderes Ziel vor.
Nach dem neuen Entwurf sollen zeitnah die stadtplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden, um einen Mix aus Bildung, Service, hochwertigem Wohnraum und begrünten Plätzen zu erreichen. In diesem Zusammenhang soll die Ansiedlung einer Landesbehörde oder einer Außenstelle der Westfälischen Hochschule geprüft werden. Sollte diese Ansiedlung nicht realisierbar sein, wird die Schaffung einer neuen Realschule am Standort geprüft.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - –Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke: "Für eine zukunftsweisende bauliche und bildungsrelevante Entwicklung der berufsbildenden Schulen „Berufskolleg am Goldberg“ und „Berufskolleg Königstraße“Zur Vorlage · 25-30/01378 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat mit Schreiben vom 25. Juni 2026 einen Änderungsantrag zur Vorlage 25-30/00887 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die bauliche und bildungsrelevante Entwicklung der Berufskollegs „am Goldberg“ und „Königstraße“.
Der Antrag sieht vor, dass die Berufskollegs am Goldberg und Königstraße am Standort Königstraße einen kombinierten Neubau erhalten, wobei der Fokus auf dem Campusgedanken des Bildungs- und Innovationscampus (BIC) liegen soll. Das Bestandsgebäude des Berufskollegs für Technik und Gestaltung (btg) soll nach dessen Umzug in den II. Bauabschnitt des BIC für eine Interimsnutzung durch das Berufskolleg Königstraße hergerichtet werden. Die Verwaltung soll mit der Erarbeitung eines Planungsbeschlusses für den neuen gemeinsamen Standort am Königstraße als III. Bauabschnitt beauftragt werden.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, nach dem Auszug des Berufskollegs am Goldberg einen Entwicklungsprozess für das Areal einzuleiten und dem Rat ein Nachnutzungskonzept vorzulegen. Hierbei sollen vorrangig die Ansiedlung einer Landesbehörde, einer Außenstelle der Westfälischen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung, eine Realschule oder alternativ eine Wohnbebauung mit mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau geprüft werden. Die Verwaltung soll bis zum ersten Sitzungszyklus 2027 ein Struktur- und Nutzungskonzept inklusive Zeitplan vorlegen.
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- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - –Änderungsantrag der AfD-Fraktion: „Entscheidung zur weiteren baulichen und organisatorischen Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und Königstraße sowie Entwicklung einer städtebaulichen Perspektive für das Grundstück am Goldberg“Zur Vorlage · 25-30/01383 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 25-30/01383 einen Änderungsantrag zur Drucksache 25-30/00887 gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Entscheidung zur weiteren baulichen und organisatorischen Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und in der Königstraße sowie die Entwicklung einer städtebaulichen Perspektive für das Grundstück am Goldberg.
Die AfD-Fraktion beantragt eine textliche Änderung des Beschlusstextes bezüglich der zu prüfenden Nutzungen. Während die ursprüngliche Formulierung eine Rangfolge der Nutzungen vorsah, sieht der Antrag vor, dass die Ansiedlung einer Landesbehörde, einer Außenstelle der Westfälischen Hochschule oder einer vergleichbaren öffentlichen bzw. wissenschaftlichen Einrichtung, eine hochwertige Wohnbebauung mit Eigentumsanteilen, Frei- und Grünflächen sowie Gewerbeflächen oder die Errichtung einer Realschule bzw. einer vergleichbaren schulischen Einrichtung gleichwertig zu prüfen sind.
Zudem fordert die Fraktion, dass Anwohnerinnen und Anwohner sowie weitere betroffene Akteure vor einer abschließenden planerischen Vorbereitung und Festlegung der Nutzung frühzeitig einzubeziehen sind. Die Ergebnisse dieser Beteiligung sollen in die weitere Entscheidungsfindung einfließen und bei der planerischen Ausgestaltung der Nutzungsoptionen berücksichtigt werden. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen anschließend den beteiligten Ausschüssen zur Beratung und Entscheidung über das weitere Vorgehen vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - 4Beteiligung der Stadt Gelsenkirchen an der Auslobung zur Ausrichtung der eREGIONALE 2033Zur Vorlage · 25-30/01091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt einen Beschluss vor, die Beteiligung Gelsenkirchens an der Bewerbung für die Ausrichtung der „eREGIONALE 2033“ zu ermöglichen. Die Bewerbung erfolgt als interkommunaler Zusammenschluss mit den Städten Bottrop und Herne, dem Kreis Recklinghausen sowie den Stadtbezirken V und VI der Stadt Essen und der Stadt Oberhausen. Ziel ist die Einreichung der Unterlagen im Online-Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen bis spätestens 20. Juli 2026.
Der von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ausgeschriebene Wettbewerb richtet sich an Regionen, die vor Herausforderungen wie Bevölkerungsrückgang oder stagnierender Wirtschaftsleistung stehen. Das Konzept der „eREGIONALE 2033“ sieht die Schaffung von Experimentierräumen vor, um neue Lösungsansätze in den Bereichen Infrastruktur, Städtebau, Mobilität, Bildung, Energie und Innovation zu testen. Dabei sollen Leerstände in Zukunftsflächen umgewandelt und sektorübergreifende Prozesse entwickelt werden.
Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die gemeinsame Bewerbung vorantreibt. Die Vorbereitung erfolgt durch ein Kernteam der beteiligten Städte unter Leitung eines Lenkungskreises der Hauptverwaltungsbeamten, wobei verschiedene Stakeholder wie Industrie- und Handelskammern, Gewerkschaften und Hochschulen einbezogen werden sollen. Im Falle eines Zuschlags soll der Zugang zu Fördertöpfen erleichtert werden, um Projekte in der Region bis zum Abschlussjahr 2033 umzusetzen. Für die Maßnahme sind im Haushaltsplan 2026 Eigenfinanzierungskosten in Höhe von 25.000 Euro sowie Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 869.150 Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 30.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen
- 5.1Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen: Schulorganisatorische Einrichtung eines temporären Teilstandortes der GGS Dörmannsweg - am Standort Plutostraße 91 für die Schuljahre 2026/2027 bis einschließlich 2029/2030Zur Vorlage · 25-30/01101 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Grundschule Dörmannsweg am Standort Plutostraße 91 vor. Die Maßnahme ist für den Zeitraum von fünf Schuljahren, beginnend mit dem Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich 2029/2030, geplant.
Hintergrund der Vorlage ist ein erhöhter Bedarf an Grundschulplätzen im Stadtbezirk Mitte. Während die Neuerrichtung einer 5-zügigen Grundschule am Wildenbruchplatz bereits beschlossen wurde, verzögert sich deren Fertigstellung von ursprünglich geplant 2026/2027 auf das Schuljahr 2028/2029. Um diesen Fehlbedarf zu decken, sollen an der Plutostraße 91 Modulbauten genutzt werden, in denen drei Schulzüge untergebracht werden sollen. Für die offene Ganztagsbetreuung (OGS) ist eine Zusammenarbeit mit dem Jugendzentrum Tossehof vorgesehen, wo auch die Mittagsverpflegung stattfinden soll.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung. Dies wird damit begründet, dass die Stadt Gelsenkirchen zur Gewährleistung eines geordneten Schulbetriebs verpflichtet ist und eine mögliche aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln den Schulbetrieb gefährden könnte.
Für die Umsetzung der Maßnahme sind personelle Folgekosten veranschlagt. Im Jahr 2026 belaufen sich die Nettofolgekosten auf 14.914,15 Euro, während die Nettofolgekosten ab dem Jahr 2027 bei 35.793,96 Euro liegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für den Schul- und OGS-Betrieb zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5.2Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen: Schulorganisatorische Einrichtung eines temporären Teilstandortes der städtischen Förderschule Albert-Schweitzer-Schule am Standort Horster Straße 221 für die Schuljahre 2026/2027 bis einschließlich 2030/2031Zur Vorlage · 25-30/01098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Albert-Schweitzer-Schule vor. Der neue Standort soll sich in der Horster Straße 221 befinden und für den Zeitraum vom Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich 2030/2031 genutzt werden.
Hintergrund der Maßnahme ist eine gestiegene Schülerzahl an der Förderschule, was zu einer angespannten räumlichen Situation geführt hat. Da das Gebäude an der Europastraße ab dem Schuljahr 2026/2027 aufgrund des Starts einer neuen Gesamtschule nicht mehr zur Verfügung steht und am bestehenden Schulstandort keine weiteren Flächen vorhanden sind, soll das Gebäude in der Horster Straße für schulische Zwecke ertüchtigt werden. Da die Maßnahme eine Änderung der Schule im Sinne des Schulgesetzes NRW darstellt, ist neben einem Ratsbeschluss auch eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster erforderlich.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses, um den geordneten Schulbetrieb sicherzustellen. Für das Jahr 202rachten sich Nettofolgekosten in Höhe von 14.914,15 Euro, während die Nettofolgekosten ab dem Jahr 2027 bei 35.793,96 Euro liegen. Diese Kosten setzen sich unter anderem aus den Aufwendungen für eine Schulsekretärin bzw. einen Schulsekretär sowie für einen Hauswart bzw. eine Hauswartin zusammen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5.3Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen; Schulorganisatorische Maßnahmen für die GGS Marschallstraße und die Mulvany-RealschuleZur Vorlage · 25-30/01097 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht weitreichende schulorganisatorische Änderungen für die Grundschule Marschallstraße sowie die Mulvany-Realschule vor. Hintergrund ist die Sperrung des Schulgebäudes an der Marschallstraße, nachdem bei einer Messung in den Herbstferien 2024 in vier Räumen überhöhte Asbestwerte festgestellt wurden. Da die Ursache und Verteilung der Schadstoffe unklar sind und zudem ein Sanierungsbedarf besteht, werden Optionen für einen Neubau geprüft.
Der Rat der Stadt soll beschließen, den bisherigen Beschluss zur Einrichtung eines Teilstandortes der Mulvany-Realschule an der Bickernstraße 98 aufzuheben. Stattdessen soll ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Teilstandort der GGS Marschallstraße an der Bickernstraße 98 eingerichtet werden. Zudem ist die Einrichtung eines temporären Teilstandortes der GGS Marschallstraße am Standort GGS An der Gräfte für zwei Schuljahre ab dem Schuljahr 2026/2027 vorgesehen. Damit wird das Raumprogramm für eine fünfzügige Grundschule auf drei Standorte verteilt, wobei die Nutzung der Lenaustraße, der GGS An der Gräfte sowie der Räumlichkeiten an der Bickernstraße erfolgt.
Zusätzlich wird die sofortige Vollziehung des Beschlusses gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung beantragt. Die Verwaltung begründet dies mit dem öffentlichen Interesse an der Gewährleistung eines geordneten Schulbetriebs, um Verzögerungen durch mögliche Rechtsmittel zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Startchancen-Programm
- 6.1Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms in Gelsenkirchen hier: GGS an der GeorgstraßeZur Vorlage · 25-30/01203 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen der Säule I des Startchancen-Programms bei der Bezirksregierung Münster beantragt. Konkret geht es um den Austausch des Klassenmobiliars an der GGS Georgstraße. Ziel der Maßnahme ist die Weiterentwicklung der Raumkonzepte, um den Anforderungen einer offenen Ganztagsschule sowie flexiblen Lernsettings gerecht zu werden. Das geplante neue Konzept umfasst unter anderem Einzelarbeitsplätze, Bereiche für Kleingruppenarbeit, Polstersitzgelegenheiten sowie bewegungsfördernde Sitzmöglichkeiten.
Das Startchancen-Programm dient der Verbesserung der Lernumgebung an Schulen in sozial herausfordernden Lagen und wird von Bund und Ländern zwischen 2024 und 2034 finanziert. Für Gelsenkirchen beläuft sich die mögliche Gesamtinvestitionssumme aus der Säule I auf 76.182.072,99 €, bestehend aus einer Fördersumme von 53.327.451,09 € und einem kommunalen Eigenanteil von 30 %.
Die Gesamtkosten für den Austausch des Mobiliars an der GGS Georgstraße werden mit 175.000 € veranschlagt. Davon sind 122.500 € als Zuschüsse Dritter vorgesehen, während der Eigenfinanzierungsanteil 52.500 € beträgt. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2026 unter der Produktgruppe 2101 vorgesehen. Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte zur Entscheidung und dem Ausschuss für Bildung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.2Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms in Gelsenkirchen hier: Gertrud-Bäumer-RealschuleZur Vorlage · 25-30/01202 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, die Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms an der Gertrud-Bäumer-Realschule in Gelsenkirchen voranzutreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, spezifische Maßnahmen im Rahmen dieses Programms bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen und – vorbehaltlich der Bewilligung – durchzuführen.
Im Zentrum der geplanten Maßnahmen steht die funktionale Aufwertung bestehender Räumlichkeiten, um moderne Unterrichtsformen und individuelle Förderung zu unterstützen. Konkret ist die Neuausstattung der sogenannten „Alten Mensa“ sowie des Raumes 107 vorgesehen. Ziel ist die Schaffung von Selbstlernzentren, sogenannten Study Halls, durch den Einsatz von flexiblem Mobiliar sowie Schall- und Sichtschutzwänden. Zudem soll ein ehemaliger Informatikraum als multifunktional nutzbarer Medienraum möbliert werden. Dieser Raum soll unter anderem die Nutzung von 3D-Druckern, Plottern und Foliendruckern ermöglichen und Bereiche für Podcastaufnahmen sowie die Videobearbeitung bereitstellen.
Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 140.000 €. Davon sind 98.000 € als Zuschüsse Dritter vorgesehen, während ein Eigenfinanzierungsanteil aus der Bildungspauschale in Höhe von 42.000 € anfällt. Die Finanzierung der Investitionskosten ist im Haushaltsplan 2026 vorgesehen. Das Startchancen-Programm, das von 2024 bis 2034 läuft, sieht für Gelsenkirchen eine mögliche Gesamtinvestitionssumme von 76.182.072,99 € für 40 teilnehmende Schulen vor.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.3Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms in Gelsenkirchen hier: Hauptschule am DahlbuschZur Vorlage · 25-30/01201 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, im Rahmen der Säule I des Startchancen-Programms eine Maßnahme an der Hauptschule am Dahlbusch, Standort Steeler Straße, zu beantragen. Ziel der Maßnahme ist der Austausch von Mobiliar in den Klassen- und Differenzierungsräumen, um die Ausstattung an die pädagogischen Konzepte anzupassen. Geplant ist die Neumöblierung mit flexiblem und beweglichem Mobiliar, das Einzelarbeitsplätze, Kleingruppenarbeit, Steharbeitsplätze sowie Rückzugsmöglichkeiten ermöglichen soll. Zudem sind offene Regalsysteme und moderne Präsentationstafeln vorgesehen. Nach einer Erprobungsphase an der Nebenstelle soll das Raumkonzept perspektivisch auf den Hauptstandort übertragen werden.
Das Startchancen-Programm der Länder und des Bundes läuft von 2024 bis 2034 und dient der Verbesserung der Lernumgebung an Schulen in sozial herausfordernden Lagen. Für Gelsenkirchen umfasst das Investitionsbudget der Säule I eine mögliche Gesamtinvestitionssumme von 76.182.072,99 €, bestehend aus einer Fördersumme von 53.327.451,09 € und einem kommunalen Eigenanteil von 30 % für insgesamt 40 teilnehmende Schulen.
Die Gesamtkosten der geplanten Maßnahme belaufen sich auf 209.000 €. Davon sind 146.300 € als Zuschüsse Dritter vorgesehen, während der Eigenfinanzierungsanteil aus der Bildungspauschale 62.700 € beträgt. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2026 unter der Produktgruppe 2101 vorgesehen. Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd zur Entscheidung und dem Ausschuss für Bildung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7Einführung von ABC-Klassen
- 8Aufhebung des Haushaltsbeschlusses - Erste Hilfe an Schulen - zum Haushalt 2025Zur Vorlage · 25-30/00865 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Aufhebung des Haushaltsbeschlusses „Erste Hilfe an Schulen“ (Drucksachennummer 20-25/7422 ID 317) für den Haushalt 2025 vor. Der Ausschuss für Bildung soll über diesen Antrag entscheiden.
Hintergrund der Vorlage ist die ursprüngliche Planung eines Pilotprojektes, für das im Haushalt 2025 ein Betrag von 10.000 Euro eingestellt worden war. Ziel dieses Projektes war der Einsatz von Ehrenamtlichen, um Schülerinnen und Schüler in Maßnahmen der Ersten Hilfe zu schulen.
Durch einen Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW ist die Durchführung einer Ausbildung in Laienreanimation im Schulunterricht ab dem Schuljahr 2026/2027 nun gesetzlich verankert. Da die Qualifizierung und Ausbildung damit als verpflichtender Bestandteil des Unterrichts festgeschrieben ist, wird die Angelegenheit als schulinterne Aufgabe eingestuft. In der Folge entfällt die Notwendigkeit einer Umsetzung durch die Verwaltung, weshalb die Aufhebung des ursprünglichen Haushaltsbeschlusses beantragt wird.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 30.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · vertagt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 9Mitteilungen und Anfragen
- 9.1Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Ausschuss für Bildung /VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01206 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gelsenkirchen in seiner Sitzung am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2025 vorgelegt. Dieser Entwurf wurde mit der Empfehlung versehen, ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar und dient als Grundlage für die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Die Struktur des Jahresabschlusses orientiert sich weitgehend an der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert, sofern Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden. Eine Berichtspflicht besteht zudem, wenn die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder um 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen erläutert, wenn diese mindestens 10 % vom Planwert betragen.
Die Erläuterungen zu den Abweichungen beziehen sich auf die Produktgruppen zur Bereitstellung von schulischen Einrichtungen, zentrale Leistungen für Schüler und am Schulleben Beteiligte, zentrale schulbezogene Leistungen, Weiterbildungsangebote, die Stadtbibliothek sowie die kommunale Integration. Dem Entwurf sind zudem die Abweichungserläuterungen sowie ein Bericht zur Ausführung von Beschlüssen beigefügt.
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Hauptdokument|Anlage 1: Abweichungserläuterungen|Anlage 2: Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
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- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Stadtverordneten Herrn Dorka - Ausgabe von halal-zertifizierten Speisen an städtischen Schulen in Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01321 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat im Rahmen einer Anfrage zur Ausgabe von halal-zertifizierten Speisen an städtischen Schulen in Gelsenkirchen Informationen zum aktuellen Sachstand angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf einen Vorgang aus dem Jahr 2025, der die Umstellung des Schulessens an der Gesamtschule Erle auf ausschließlich halal-zertifizierte Speisen betraf. Die Fraktion erkundigte sich nach der Anzahl der Schulen, die solche Speisen anbieten, nach der konkreten Verteilung der Speiseangebote sowie nach den Grundlagen für Anpassungen der Speisepläne und den Maßnahmen zur Wahrung der staatlichen Neutralität.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass an den Schulen neutrale Speisepläne eingesetzt werden, die verschiedene Gerichte zur Auswahl stellen. In den Leistungsbeschreibungen der Ausschreibungen wurden keine halal-orientierten Speisen eingefordert. Die Aufnahme von Speisen aus verschiedenen Ländern diene der Abbildung von Vielfalt. Für Lehrkräfte, Eltern, Schüler und Schulträger besteht die Möglichkeit, Anregungen oder Wünsche zu den Speiseplänen einzubringen. Die Absprachen mit den Caterern erfolgen individuell und basieren auf keiner einheitlichen Grundlage.
Hinsichtlich der Qualitätsstandards verwies die Verwaltung auf die Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die Bestandteil der Leistungsbeschreibungen sind. Diese regeln die Qualität, die Gesundheitsförderung sowie die Nachhaltigkeit der Verpflegung, lassen religiöse Aspekte jedoch unberücksichtigt. An allen weiterführenden Schulen stehen täglich mindestens zwei Gerichte zur Auswahl, wobei ein Gericht stets vegetarisch ist, um die Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
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- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Anschaffung mobiler Spielgeräte für Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule -Zur Vorlage · 25-30/01322 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01322 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zur Anschaffung und Nutzung mobiler Spielgeräte für die Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule. Die Anfrage bezog sich auf den Sachverhalt, dass die Schule aktuell am Standort der Gesamtschule Europastraße beschult wird und die Verfügbarkeit der bereits in der vergangenen Wahlperiode angeschafften Geräte unklar war.
Die Verwaltung gibt an, dass mit dem Einzug der Albert-Schweitzer-Schule in das Gebäude an der Europastraße mobile Spielgeräte vom Hauptstandort mitgebracht wurden, darunter unter anderem Air Hockey und Kicker. Zudem wurden zwei Nestschaukeln neu angeschafft. Es wurde mit der Schulleitung vereinbart, bei Bedarf weitere mobile Spielgeräte in Eigenleistung über das zur Verfügung gestellte Schulbudget zu erwerben.
Hinsichtlich des Verbleibs der Geräte im Zeitraum zwischen September 2025 und April 2026 teilte die Verwaltung mit, dass sich die genannten Spielgeräte am Außenstandort Europastraße befanden. Die Geräte stehen den Schülerinnen und Schülern im pädagogischen Kontext und in Absprache mit dem Lehrpersonal jederzeit zur Verfügung. Für die kommenden Jahre ist vorgesehen, die Spielgeräte mit dem Umzug in die neue Außenstelle an der Horster Straße zu verlegen, wo sie den Schülerinnen und Schülern der Albert-Schweitzer-Schule weiterhin zur Verfügung stehen sollen.
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- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Aktuelle Situation von Schulabsentismus -Zur Vorlage · 25-30/01337 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage eines Ratsmitglieds hat die Verwaltung eine Mitteilungsvorlage zur aktuellen Situation von Schulabsentismus vorgelegt. Zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die durch wiederholte oder längere Abwesenheiten auffallen, konnten die Bezirksregierung Münster als obere Schulaufsichtsbehörde sowie die Schulaufsicht der Stadt Gelsenkirchen als untere Schulaufsichtsbehörde keine Angaben machen.
Als häufige Ursachen für Schulabsentismus identifiziert die Verwaltung Faktoren wie familiäre Belastungslagen, negativen Einfluss der Peergroup, psychische Beeinträchtigungen der Schüler sowie psychische Erkrankungen oder Belastungen der Eltern.
Zur Prävention setzt der Sozialdienst Schule (SDS) seit 2012 Maßnahmen um, die auf individuellen Bildungs- und Entwicklungsplänen basieren. Diese umfassen materielle Unterstützung, die Förderung kultureller und sozialer Teilhabe, soziale Stabilisierung sowie gesundheitliche Unterstützung. Die Zusammenarbeit zwischen dem Sozialdienst Schule, der regionalen Schulberatungsstelle und den Schulen ist dabei fachlich abgestimmt. Für die Zukunft erachtet die Verwaltung die weitere Vernetzung, den Ausbau der personellen Ausstattung sowie die systematische Erfassung von Fehlzeiten als sinnvoll.
Hinsichtlich der Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 126 SchulG liegen für die Schuljahre 2021 bis 2025 folgende Zahlen für Grund-, Haupt- und Förderschulen vor: 376, 186, 454, 412 und 155 Verfahren. Für weiterführende Schulen sowie Förderschulen mit den Schwerpunkten Höhe, Kommunikation und Sehen wurden 197, 361, 493, 603 und 865 Verfahren verzeichnet.
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- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen