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Mitteilungsvorlage

Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz / VB 5)

25-30/01187

ℹ Zur Kenntnis genommen 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gelsenkirchen in der Sitzung am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Dieser Entwurf wurde mit der Empfehlung versehen, ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar und dient als Grundlage für die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.

Die Struktur des Jahresabschlusses 2025 orientiert sich weitgehend an der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen von den vereinbarten Planwerten werden hinter den jeweiligen Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn definierte Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder wenn die Prognose bei den Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweicht. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig. Im vorliegenden Entwurf werden Abweichungen in der Produktgruppe 1205 – Verbraucherschutz erläutert. Die Vorlage ist für den Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz zur Kenntnisnahme für die Sitzung am 23. Juni 2026 vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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