Sachstandsbericht zu Taxis/Uber und Bolt in Gelsenkirchen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilungsvorlage zum Sachstand der Personenbeförderung in Gelsenkirchen vorgelegt. Zum 22. Mai 2026 waren in der Stadt insgesamt 103 Taxis im Sinne des § 47 Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für 45 Unternehmer sowie 259 Kraftfahrzeuge als Mietwagen im Sinne des § 49 Abs. 4 PBefG für 37 Unternehmer zugelassen. Die Zahl der Mietwagen setzt sich aus 52 Fahrzeugen im unqualifizierten Krankentransport, 57 Mietwagen für sonstige Beförderungen wie Flughafenzubringer oder Junggesellenabschiede sowie 150 Mietwagen zusammen, die über die Plattformen von Uber bzw. Bolt eingesetzt werden.
Im Genehmigungsverfahren werden bei Mietwagenunternehmern die Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft. Zudem wird die Möglichkeit zur Abstellung der genehmigten Fahrzeuge auf Betriebsgrundstücken oder in unmittelbarer Nähe sowie die Einhaltung der Fahrerlaubnis, des Mindestlohns und der Sozialversicherung überprüft. Die bisherigen Prüfungen ergaben keine Auffälligkeiten. Auch dem Finanzamt Gelsenkirchen sowie dem Hauptzollamt Dortmund sind keine Delikte wie Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder die Zahlung von Dumpinglöhnen bekannt.
Im Rahmen anlassfreier Überprüfungen der über Uber und Bolt tätigen Unternehmen wurden Geschäftsunterlagen, Personalunterlagen, betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie Fahrtenprotokolle kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass die Meldungen zur Sozialversicherung erfolgt sind und Mindestlöhne sowie teilweise Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit gezahlt wurden. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Missachtung der Rückkehrpflicht.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026zur Kenntnis genommen
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