Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- –Dringlichkeitsantrag der AfD-Ratsfraktion - Sachstandsbericht: Raubüberfall auf 12-jähriges Kind auf Schulhof in BuerZur Vorlage · 25-30/01316 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat einen Dringlichkeitsantrag mit der Vorlagennummer 25-30/01316 eingebracht. Gegenstand des Antrags ist die Forderung nach einem Sachstandsbericht der Verwaltung zu einem Raubüberfall, der sich am Samstag, den 06.06.2026, gegen ein zwölfjähriges Kind auf dem Schulhof der Lindenschule in Gelsenkirchen-Buer ereignet haben soll. Dem Antrag zufolge wurden am Nachmittag gegen 15.50 Uhr fünf Jugendliche von dem Kind eine Geldbörse aus der Hosentasche entwendet, nachdem dieses festgehalten worden war. Ein Tatverdächtiger entnahm dabei fünf Euro.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung einen Bericht erstellt, wobei ein Vertreter der Polizei hinzugezogen werden soll. Der Bericht soll Auskunft über den aktuellen Kenntnisstand der Stadt und der Polizei zum Vorfall sowie zu Informationen über die Identität oder Herkunft der Tatverdächtigen geben. Zudem wird nach Informationen über mögliche ähnliche Gewaltdelikte im Umfeld der Urbanusstraße in diesem oder den vergangenen Jahren gefragt, um etwaige Muster oder Häufungen zu identifizieren.
Des Weiteren fordert die Fraktion Angaben zur Zusammenarbeit der Stadt mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft sowie zur Klärung des Tatablaufs. Der Antrag umfasst zudem die Frage nach den Schlussfolgerungen der Verwaltung für die künftige Sicherheitsstrategie und nach konkreten Maßnahmen zur Prävention oder zur Steigerung der Präsenz, um das Sicherheitsniveau zu erhöhen. Die Beratung des Antrags ist für die Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz am 23.06.2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · abgesetzt
Ergebnis: abgesetzt - –Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE)Zur Vorlage · 25-30/01282 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE) vor. Ziel der Anpassung ist es, auf praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Regelwerk sowie auf veränderte Verhaltensweisen zu reagieren. Im Vorfeld der Vorlage wurden die Anpassungsbedarfe unter Einbeziehung aller Vorstandsbereiche sowie der Polizeibehörde ermittelt.
Die Neufassung enthält neben sprachlichen und redaktionellen Änderungen spezifische neue Regelungen. Dazu gehören das Verbot des Bettelns in unmittelbarer Nähe von gastronomischen Einrichtungen sowie im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Veranstaltungen. Zudem wird das Mitführen von Hundekotbeuteln vorgeschrieben. Weitere Neuerungen betreffen das Verbot des Badens in Brunnen, Wasserbecken und Wasserspielen sowie die zweckentfremdete Nutzung dieser Anlagen. Des Weiteren wird das Abstellen nicht fahrbereiter Fahrräder untersagt.
Die Regelungen des § 12 wurden zudem um Flächen erweitert, die als Freizeitsportanlagen oder Spielpunkte bezeichnet werden, um die Eingriffsmöglichkeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes auch dort zu gewährleisten. Bestehende Vorschriften der aktuellen ObVO GE bleiben unverändert bestehen. Die Vorlage umfasst eine Änderungsfassung mit hervorgehobenen Textpassagen sowie eine Reinschrift zur Beschlussfassung. Eine Überarbeitung der Richtwerte für Verwarnungsgelder und Geldbußen wird nach der Beschlussfassung der Novelle vorbereitet.
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Hauptdokument|Anlage 1 ObVO Gegenüberstellung|Anlage 2 ObVO Reinschrift zur Beschlussfassung
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zurückgezogen
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · vertagt
Ergebnis: vertagt - 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge nach § 7 der Geschäftsordnung
- 2.1Antrag der CDU-Ratsfraktion: Sachstand zur strategischen Ausrichtung im Umgang mit Betreibern von Trinkhallen und Kiosken im StadtgebietZur Vorlage · 25-30/01299 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz am 23. Juni 2026 einen Antrag mit der Bitte um einen Sachstand zur strategischen Ausrichtung im Umgang mit Betreibern von Trinkhallen und Kiosken im Stadtgebiet gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung von Ordnungswidrigkeiten und Verstößen bei Überprüfungen durch Ordnungsbehörden und den Zoll, die unter anderem nicht deklarierte Produkte, illegale Tabak- oder Vape-Artikel sowie unangemeldete Beschäftigungen umfassen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung, im Rahmen des Tagesordnungspunktes einen Überblick über die seit 2024 durchgeführten Maßnahmen und Überprüfungen darzulegen. Zudem sollen spezifische Fragen beantwortet werden, darunter die Grundlage der Beschwerdelage, die Bedingungen und die praktische Umsetzung zeitweiser Betriebsschließungen sowie der personelle und zeitliche Aufwand für solche Maßnahmen.
Des Weiteren fordert der Antrag Informationen darüber an, wie häufig die Möglichkeit einer Betriebsuntersagung aufgrund gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit gemäß § 35 GewO im Zeitraum von 2023 bis 2026 genutzt wurde und welche rechtlichen Hürden dabei in der Praxis bestehen. Abschließend wird nach der Existenz von Richtwerten oder Benchmarks gefragt, ab denen eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit festgestellt werden kann.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 2.2Antrag der CDU-Ratsfraktion: Sachstand zu ordnungsrechtlichen Vorkommnissen zu PfingstenZur Vorlage · 25-30/01298 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz am 23. Juni 2026 einen Antrag mit der Nummer 25-30/01298 gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Beantragung eines Sachstands zu ordnungsrechtlichen Vorkommnissen während der Pfingstfeiertage.
Mit der Vorlage bezieht sich die CDU-Ratsfraktion auf die Berichterstattung in den Medien über Einsätze der Ordnungsbehörden im Ruhrgebiet an den Pfingstfeiertagen. In der Begründung wird angeführt, dass Bestimmungen in ausgewiesenen Grünanlagen, Revierparks oder ähnlichen Orten an warmen Sonn- und Feiertagen in der Vergangenheit wiederholt nicht eingehalten wurden. Die Fraktion bittet die Verwaltung daher um eine Auskunft über die entsprechenden Einsatzlagen innerhalb des Gelsenkirchener Stadtgebiets im Zeitraum der Pfingstfeiertage.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3Sachstandsbericht zum Ausbau des Kommunalen Ordnungsdienstes
- 4Sachstandsbericht: Ergebnisse der Pilotphase zur Entfernung von SchrottfahrzeugenZur Vorlage · 25-30/01283 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung legt im Rahmen einer Mitteilungsvorlage einen Sachstandsbericht zu den Ergebnissen der Pilotphase zur Entfernung von Schrottfahrzeugen vor. Hintergrund ist die Zunahme unangemeldet abgestellter Fahrzeuge, wobei im Jahr 2025 über 6.700 Fahrzeuge im Stadtgebiet registriert wurden. Bisher wurde zur Beseitigung das Abfallrecht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) angewandt, was eine Frist von einem Monat vorsieht.
Seit dem 1. Februar 2026 wurde dieses Verfahren in der Pilotphase um die Anwendung des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG) ergänzt. Bei Fahrzeugen mit höherem Restwert wurde eine siebentägige Entfernungsfrist gesetzt, während für Fahrzeuge ohne erkennbaren Restwert weiterhin die Regelungen des KrWG gelten. Die Pilotphase konzentrierte sich auf zehn Straßenzüge in den Stadtteilen Rotthausen, Bulmke-Hüllen, Feldmark und Schalke.
In den ausgewählten Bereichen wurden insgesamt 274 unangemeldete Fahrzeuge erfasst. Davon fielen 201 Fahrzeuge unter den Anwendungsbereich des StrWG und 73 Fahrzeuge unter das KrWG. Die Verwaltung berichtet, dass der Großteil der Fahrzeuge mit siebentägiger Frist innerhalb der Zeit durch die Halter entfernt wurde. Zwar ist das StrWG-Verfahren aufgrund der erforderlichen Verwaltungsakte aufwändiger, die bisherigen Erkenntnisse deuten jedoch auf eine Reduzierung der Standzeiten hin. Eine abschließende Bewertung der Wirksamkeit sowie möglicher Verdrängungseffekte erfordert jedoch einen längeren Beobachtungszeitraum. Eine moderate Ausweitung des Projekts auf weitere Stadtgebiete ist geplant, wobei die Verwaltung für eine flächendeckende Anwendung zusätzlichen Personalbedarf anmeldet.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5Sachstandsbericht zu Taxis/Uber und Bolt in GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01278 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung hat eine Mitteilungsvorlage zum Sachstand der Personenbeförderung in Gelsenkirchen vorgelegt. Zum 22. Mai 2026 waren in der Stadt insgesamt 103 Taxis im Sinne des § 47 Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für 45 Unternehmer sowie 259 Kraftfahrzeuge als Mietwagen im Sinne des § 49 Abs. 4 PBefG für 37 Unternehmer zugelassen. Die Zahl der Mietwagen setzt sich aus 52 Fahrzeugen im unqualifizierten Krankentransport, 57 Mietwagen für sonstige Beförderungen wie Flughafenzubringer oder Junggesellenabschiede sowie 150 Mietwagen zusammen, die über die Plattformen von Uber bzw. Bolt eingesetzt werden.
Im Genehmigungsverfahren werden bei Mietwagenunternehmern die Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft. Zudem wird die Möglichkeit zur Abstellung der genehmigten Fahrzeuge auf Betriebsgrundstücken oder in unmittelbarer Nähe sowie die Einhaltung der Fahrerlaubnis, des Mindestlohns und der Sozialversicherung überprüft. Die bisherigen Prüfungen ergaben keine Auffälligkeiten. Auch dem Finanzamt Gelsenkirchen sowie dem Hauptzollamt Dortmund sind keine Delikte wie Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder die Zahlung von Dumpinglöhnen bekannt.
Im Rahmen anlassfreier Überprüfungen der über Uber und Bolt tätigen Unternehmen wurden Geschäftsunterlagen, Personalunterlagen, betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie Fahrtenprotokolle kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass die Meldungen zur Sozialversicherung erfolgt sind und Mindestlöhne sowie teilweise Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit gezahlt wurden. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Missachtung der Rückkehrpflicht.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6Jahresbilanz Tierschutz (Schwerpunkt: Straftaten und Tierhaltungs und Betreuungsverbote)
- 7Vorgänge/Vorhaben von besonderer Bedeutung
- 8Mitteilungen und Anfragen
- 8.1Mitteilungen
- 8.1.1Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (OPV/VB 1)Zur Vorlage · 25-30/01244 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gelsenkirchen in der Sitzung am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage wurde mit der Empfehlung eingereicht, den Entwurf zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar und dient als Grundlage für die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Die Darstellung des Jahresabschlusses orientiert sich in ihrer Systematik weitgehend am Haushaltsplan. Wesentliche Abweichungen von den vereinbarten Planwerten werden hinter den jeweiligen Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nur unvollständig erreicht wurden, wenn das Ergebnis in der Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder um 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder wenn die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
Erläuterungen zu Abweichungen erfolgen in den Produktgruppen 1201 (Allgemeine Sicherheit und Ordnung), 1202 (Gewerbewesen), 1206 (Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren), 1207 (Verkehrsangelegenheiten) und 1212 (Regelung des Aufenthaltes von Ausländern). Die Vorlage ist für den Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz zur Kenntnisnahme für die Sitzung am 23. Juni 2026 vorgesehen.
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- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.2Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz / VB 5)Zur Vorlage · 25-30/01187 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gelsenkirchen in der Sitzung am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Dieser Entwurf wurde mit der Empfehlung versehen, ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar und dient als Grundlage für die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Die Struktur des Jahresabschlusses 2025 orientiert sich weitgehend an der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen von den vereinbarten Planwerten werden hinter den jeweiligen Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn definierte Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder wenn die Prognose bei den Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweicht. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig. Im vorliegenden Entwurf werden Abweichungen in der Produktgruppe 1205 – Verbraucherschutz erläutert. Die Vorlage ist für den Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz zur Kenntnisnahme für die Sitzung am 23. Juni 2026 vorgesehen.
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- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.3Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Schmierereien mit verfassungsfeindlichem Inhalt in Bülse -Zur Vorlage · 25-30/01219 · Mitteilungsvorlage
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Die SPD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zu Schmierereien mit verfassungsfeindlichem Inhalt im Stadtteil Bülse angefordert. Laut der Anfrage wurden in der vorangegangenen Woche an verschiedenen Stellen Parolen und Kennzeichen angebracht, was unter anderem Altglascontainer, Hauswände sowie Einrichtungen des Bürgerschützenvereins Buer-Bülse betraf. Es wird berichtet, dass bereits Strafanzeigen erstattet wurden und ähnliche Vorkommnisse auch im Stadtteil Erle aufgetreten sind. Die Fraktion bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht, der Informationen darüber enthält, ob weitere Stellen im Stadtgebiet betroffen sind, welche Maßnahmen zur Beseitigung getroffen wurden und ob Erkenntnisse zu Zusammenhängen der Vorfälle vorliegen.
Die Verwaltung teil, dass Meldungen über Schmierereien mit verfassungsfeindlichen Inhalten an den zuständigen Staatsschutz der Polizei Gelsenkirchen weitergeleitet werden. Nach der Sichtung und Bewertung des Sachverhalts erfolgt durch die Polizei eine erste Unkenntlichmachung. Der Verwaltung liegen keine Zahlen oder weiterführende Erkenntnisse zu den Vorfällen vor. Informationen hierzu können nach Auskunft der Polizei über den Polizeibeirat angefragt werden. Sofern sich solche Schmierereien an städtischen Objekten befinden, werden diese durch die Verwaltung nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen beseitigt.
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- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.4Anfrage des Stadtverordneten Herrn Rosenthal - Ungepflegtes Stadtbild in Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01174 · Mitteilungsvorlage
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Die AfD-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage vom 20. Mai 2026 Informationen zum Zustand des Stadtbildes in Gelsenkirchen angefordert. Im Fokus der Anfrage steht die großflächige Beklebung von Ampelmasten, Verkehrsschildern und öffentlichen Einrichtungen mit Aufklebern, insbesondere in den Stadtteilen Erle und Resser Mark sowie im Bereich der Veltins-Arena. Die Fraktion erkundigte sich nach dem Ausmaß dieser Beklebungen, der Bewertung durch die Verwaltung sowie nach der Möglichkeit, durch den Einsatz von Anti-Sticker- bzw. Anti-Haft-Beschichtungen Maßnahmen zur Reduzierung dieses Zustands zu ergreifen und die damit verbundenen Kosten für einen etwaigen Modellversuch zu ermitteln.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Beklebung von Verkehrszeichen als weit verbreitetes Problem in Gelsenkirchen bekannt ist. Die Reinigung oder der Austausch von Verkehrszeichen erfolgt im Rahmen allgemeiner Unterhaltungsarbeiten. Wenn die Wahrnehmbarkeit von Gefahrzeichen oder vorfahrtsregelnden Zeichen durch Aufkleber beeinträchtigt ist, werden diese im Rahmen der personellen Möglichkeiten zeitnah bearbeitet. Bezüglich der technischen Prävention gab die Verwaltung an, dass bereits seit 2025 nach einer Pilotphase im Jahr 2024 ausschließlich Verkehrszeichen mit Anti-Sticker- bzw. Graffiti-Beschichtung beschafft werden.
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- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.5Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Siempelkamp - Entfernen von Schwellen, Johannes-Rau-Allee, 45889 Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01182 · Mitteilungsvorlage
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In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung wird auf eine Anfrage eines sachkundigen Bürgers bezüglich der Entfernung von Fahrbahnschwellen in der Johannes-Rau-Allee reagiert. Die Anfrage bezog sich auf Berichte von Anwohnern über den Beginn von Abbauarbeiten an den Schwellen Ende April 2026 sowie auf die Frage nach der rechtlichen Notwendigkeit und möglichen Alternativen zur Geschwindigkeitsreduzierung.
Die Verwaltung stellt dazu klar, dass die am 26.04.2026 durchgeführten Arbeiten lediglich Riss-Sanierungen im Rahmen der Fahrbahninstandsetzung umfassten und kein Rückbau der Schwellen stattfand. Ein Rückbau der Schwellen sei jedoch aufgrund von Anwohnerbeschwerden über Lärm und Erschütterungen sowie wegen des erhöhten Erhaltungsaufwands für den Straßenoberbau vorgesehen.
Hinsichtlich der Verkehrsberuhigung führt die Verwaltung aus, dass nach der Umsetzung von Maßnahmen aus einem Ratsbeschluss vom 26.06.2025 derzeit keine Notwendigkeit für weitere verkehrsplanerische oder ordnungsrechtliche Maßnahmen besteht. Die Einhaltung der bestehenden Maßnahmen soll durch die zuständigen Dienste überwacht werden. Sollten Rückmeldungen der Anwohnerschaft oder der Gewerbetreibenden erforderlich sein, können die Maßnahmen sukzessive angepasst oder zurückgenommen werden. Die engmaschigen Kontrollen durch den Ordnungsdienst, den Verursacherunabhängigen Dienst sowie die Polizei sollen zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung vorerst beibehalten werden.
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- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2Anfragen