Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE) vor. Ziel der Anpassung ist es, auf praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Regelwerk sowie auf veränderte Verhaltensweisen zu reagieren. Im Vorfeld der Vorlage wurden die Anpassungsbedarfe unter Einbeziehung aller Vorstandsbereiche sowie der Polizeibehörde ermittelt.
Die Neufassung enthält neben sprachlichen und redaktionellen Änderungen spezifische neue Regelungen. Dazu gehören das Verbot des Bettelns in unmittelbarer Nähe von gastronomischen Einrichtungen sowie im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Veranstaltungen. Zudem wird das Mitführen von Hundekotbeuteln vorgeschrieben. Weitere Neuerungen betreffen das Verbot des Badens in Brunnen, Wasserbecken und Wasserspielen sowie die zweckentfremdete Nutzung dieser Anlagen. Des Weiteren wird das Abstellen nicht fahrbereiter Fahrräder untersagt.
Die Regelungen des § 12 wurden zudem um Flächen erweitert, die als Freizeitsportanlagen oder Spielpunkte bezeichnet werden, um die Eingriffsmöglichkeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes auch dort zu gewährleisten. Bestehende Vorschriften der aktuellen ObVO GE bleiben unverändert bestehen. Die Vorlage umfasst eine Änderungsfassung mit hervorgehobenen Textpassagen sowie eine Reinschrift zur Beschlussfassung. Eine Überarbeitung der Richtwerte für Verwarnungsgelder und Geldbußen wird nach der Beschlussfassung der Novelle vorbereitet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1509762
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Anlage 1 ObVO Gegenüberstellung
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ Anlage 2 ObVO Reinschrift zur Beschlussfassung
Beratungsfolge
- 22.09.2026zurückgezogen
- 09.07.2026vertagt
- 23.06.2026vertagt
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