Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- –Dringlichkeitsantrag der Ratsgruppe TIERSCHUTZ GUT: Rechtsextreme und islamfeindliche Graffiti-Schmierereien im StadtgebietZur Vorlage · 25-30/01724 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe TIERSCHUTZ GUT hat einen Dringlichkeitsantrag gestellt, um das Thema rechtsextreme und islamfeindliche Graffiti-Schmierereien im Stadtgebiet in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz am 22.09.2026 aufzunehmen. Hintergrund sind Vorfälle am ersten Septemberwochenende 2026, bei denen an der Tuğra-Moschee in Gelsenkirchen-Bulmke-Hüllen sowie an rund einem Dutzend weiteren Orten, darunter das Musiktheater im Revier, ein evangelischer Gebetsverein, Bushaltestellen und Hauswände beschmiert wurden. Dabei wurden unter anderem der Schriftzug „FCK ISLAM“, das Symbol „WP“ sowie der Zahlencode „1161“ hinterlassen.
Die Ratsgruppe beantragt die Beratung im Wege der Dringlichkeit, da die reguläre 16-Tage-Frist aufgrund der Aktualität der Ereignisse nicht eingehalten werden konnte. Ziel der Beratung ist es, präventive Maßnahmen zu erörtern, die Unterstützung für betroffene Einrichtungen zu verbessern und den Austausch zwischen der Stadtverwaltung, den Sicherheitsbehörden sowie gesellschaftlichen Institutionen zu stärken. Konkret sollen Möglichkeiten zur Sensibilisierung für Gefährdungslagen, die Bekanntmachung von Ansprechpartnern sowie Hinweise zum korrekten Verhalten im Falle von Vorfällen thematisiert werden. Zudem wird die Hinzuziehung einer Vertretung des polizeilichen Staatsschutzes der Polizei Gelsenkirchen für eine fachliche Einschätzung zu präventiven Handlungsempfehlungen beantragt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3Anträge nach § 7 der Geschäftsordnung
- 3.1Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD: Prüfauftrag zur Einschränkung von Werbung für gesundheitsschädliche Produkte und Glücksspiel im StadtgebietZur Vorlage · 25-30/01687 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben einen Antrag mit der Nummer 25-30/01687 gestellt, der einen Prüfauftrag zur Einschränkung von Werbung für gesundheitsschädliche Produkte und Glücksspiel im Stadtgebiet vorsieht. Der Antrag wurde für die Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz am 22.09.2026 eingereicht.
Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit die Stadt Gelsenkirchen auf eigenen sowie kontrollierten Werbeflächen auf Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte, alkoholische Getränke sowie Glücksspiel und Sportwetten verzichten kann. Die Prüfung soll eine Bestandsaufnahme der Werbeflächen im Eigentum oder der Betreuung der Stadt umfassen, darunter Litfaßsäulen, städtische Gebäude, Kultur- und Sportstätten, digitale Werbeanlagen sowie kommunale Websites. Zudem sollen Flächen untersucht werden, die durch private Vertragspartner oder kommunale Gesellschaften, wie etwa die Verkehrsbetriebe, bewirtschaftet werden.
Der Auftrag beinhaltet eine vertragsrechtliche Analyse bestehender Verträge mit Außenwerbeunternehmen sowie die Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen für mögliche kommunale Werberichtlinien oder Satzungen. Dabei sollen auch die finanziellen Auswirkungen in Form potenzieller Einnahmeausfälle und alternative Vermarktungsmöglichkeiten untersucht werden. Die Verwaltung soll Handlungsoptionen aufzeigen, etwa durch die Anpassung von Verträgen oder die Festlegung von Ausschlusskriterien bei künftigen Ausschreibungen. Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Ausschuss in Form eines Berichts vorliegen, der einen Vorschlag für eine Werberichtlinie und konkrete Vertragsklauseln enthält.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 3.2Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sachstandsbericht zur Einrichtung/Erweiterung von FeuerwerksverbotszonenZur Vorlage · 25-30/01685 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 3. September 2026 einen Antrag mit der Vorlagennummer 25-30/01685 gestellt. Das Gremium bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur Einrichtung beziehungsweise Erweiterung von Feuerwerksverbotszonen, der im Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz am 22. September 2026 behandelt werden soll.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragestellungen. Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, welche aktuellen Möglichkeiten und Regelungen für Kommunen zur Einrichtung von Böllerverbotszonen und Feuerwerksverbotszonen bestehen. Zudem soll erläutert werden, welche gesetzlichen Änderungen nach der Ankündigung in der Innenministerkonferenz 2025 umgesetzt wurden oder geplant sind. Ein weiterer Punkt betrifft die Planung für das kommende Silvester 2026/27 und die Frage, ob und in welcher Form Verbotszonen im Stadtgebiet eingerichtet werden.
Darüber hinaus fordert die Ratsfraktion Informationen zu Alternativen zum privaten Feuerwerk, wie etwa zentralen Drohnen- oder Feuerwerksshows. Hierbei sollen die Voraussetzungen für die Umsetzung sowie die damit verbundenen Kosten und Sicherheitsauflagen für ein solches zentrales Event im Stadtgebiet aufgezeigt werden. Die Begründung des Antrags verweist auf die rechtlichen Spielräume, die durch die Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz nach der Entscheidung der Innenministerkonferenz im Frühjahr 2026 entstehen sollen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.3Antrag der AfD-Ratsfraktion: Sachstandsbericht zu den Coesfelder und Unnaer Listen: Welche Erkenntnisse liegen der Kommunalen Ausländerbehörde über mögliche Fälle in Gelsenkirchen vor und wie werden Sicherheitsrisiken vor der Gewährung eines Bleiberechts ausgeschlossen?Zur Vorlage · 25-30/01696 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 25-30/01696 einen Antrag gestellt, der einen Sachstandsbericht der Verwaltung zu den sogenannten Coesfelder und Unnaer Listen fordert. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz und soll in dessen Sitzung am 22. September 2026 behandelt werden.
Gegenstand der Anfrage ist die Klärung, welche Erkenntnisse der Kommunalen Ausländerbehörde über mögliche Fälle in Gelsenkirchen vorliegen, die auf diesen Listen geführt werden. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde auf den genannten Listen stehen und welchen aufenthaltsrechtlichen Status diese zum Zeitpunkt der Aufnahme hatten. Zudem wird nach der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen der Zentralen Ausländerbehörden Coesfeld und Unna zur Identitätsklärung sowie zur Rückführung gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Prüfung von Sicherheitsrisiken. Die Fraktion möchte wissen, wie viele der gelisteten Personen strafrechtliche oder staatschutzrelevante Erkenntnisse sowie Hinweise auf Verbindungen zur Organisierten Kriminalität aufweisen. Es wird nach den Verfahren gefragt, mit denen die Behörde vor der Gewährung eines Bleiberechts Sicherheitsprüfungen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz durchführt und wie ein systematischer Abgleich mit Sicherheitsdatenbeständen sichergestellt wird. Zudem wird nach der Anzahl der Personen gefragt, die seit dem 1. Januar 2020 trotz bestehender Ausreisepflicht in ein Bleiberechtsprogramm aufgenommen wurden und nachträglich sicherheitsrelevante Auffälligkeiten zeigten.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE)Zur Vorlage · 25-30/01282 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE) vor. Ziel der Anpassung ist es, auf praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Regelwerk sowie auf veränderte Verhaltensweisen zu reagieren. Im Vorfeld der Vorlage wurden die Anpassungsbedarfe unter Einbeziehung aller Vorstandsbereiche sowie der Polizeibehörde ermittelt.
Die Neufassung enthält neben sprachlichen und redaktionellen Änderungen spezifische neue Regelungen. Dazu gehören das Verbot des Bettelns in unmittelbarer Nähe von gastronomischen Einrichtungen sowie im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Veranstaltungen. Zudem wird das Mitführen von Hundekotbeuteln vorgeschrieben. Weitere Neuerungen betreffen das Verbot des Badens in Brunnen, Wasserbecken und Wasserspielen sowie die zweckentfremdete Nutzung dieser Anlagen. Des Weiteren wird das Abstellen nicht fahrbereiter Fahrräder untersagt.
Die Regelungen des § 12 wurden zudem um Flächen erweitert, die als Freizeitsportanlagen oder Spielpunkte bezeichnet werden, um die Eingriffsmöglichkeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes auch dort zu gewährleisten. Bestehende Vorschriften der aktuellen ObVO GE bleiben unverändert bestehen. Die Vorlage umfasst eine Änderungsfassung mit hervorgehobenen Textpassagen sowie eine Reinschrift zur Beschlussfassung. Eine Überarbeitung der Richtwerte für Verwarnungsgelder und Geldbußen wird nach der Beschlussfassung der Novelle vorbereitet.
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Hauptdokument|Anlage 1 ObVO Gegenüberstellung|Anlage 2 ObVO Reinschrift zur Beschlussfassung
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zurückgezogen
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · vertagt
Ergebnis: zurückgezogen - 4.1Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE)Zur Vorlage · 25-30/01548 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE) vorgelegt. Ziel der Anpassung ist es, auf praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Regelwerk sowie auf veränderte Verhaltensweisen zu reagieren. Im Vorfeld wurden hierzu die Vorstandsbereiche sowie die Polizeibehörde zu Anpassungsbedarfen befragt.
Die Neufassung enthält neben sprachlichen und redaktionellen Änderungen verschiedene neue Regelungen. Dazu gehören das Verbot des Bettelns in einem Umkreis von zehn Metern um gastronomische Außeneinrichtungen sowie im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Veranstaltungen. Zudem wurden Verbote für anstößige Handlungen wie das Ausspucken, die zweckentfremdete Nutzung von Brunnen, Wasserbecken und Wasserspielen sowie das Abstellen nicht fahrbereiter Fahrräder aufgenommen. Des Weiteren wird das Mitführen von Hundekotbeuteln vorgeschrieben und Regelungen zur Beschriftung von Namensschildern an Gebäudeeingängen, Wohnungstüren und Briefkästen ergänzt.
Die Regelungen des § 12 wurden um Flächen erweitert, die als Freizeitsportanlagen oder Spielpunkte bezeichnet werden. Zudem wurde § 19 um einen Verweis auf die städtische Internetseite sowie die Seite des Deutschen Wetterdienstes ergänzt, um die aktuellen Gefahrenindizes für Grill- und Feuerwerksverbote transparent bereitzustellen. Bestehende Vorschriften der aktuellen ObVO GE bleiben unverändert bestehen. Eine Überarbeitung der Richtwerte für Verwarnungsgelder und Geldbußen wird nach der Beschlussfassung vorbereitet.
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Hauptdokument|Anlage 1 ObVO Gegenüberstellung|Anlage 2 ObVO Reinschrift zur Beschlussfassung
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - –Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke zu Beschlussvorlage 25-30/01548 "Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVo GE)Zur Vorlage · 25-30/01750 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat am 21. September 2026 einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 25-30/01548 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVo GE).
Der Antrag sieht drei spezifische Änderungen des Beschlusstextes vor. Erstens sollen in § 3 Abs. 2 Nr. 1 die Buchstaben h) und i) ersatzlos gestrichen werden, welche Bettverbote im Umkreis von Gastronomien und Veranstaltungen regeln. Zweitens sollen in § 3 Abs. 2 Nr. 5 die Wörter „sowie andere grob anstößige Handlungen (wie z.B. das Ausspucken auf den Boden)“ ersatzlos gestrichen werden. Drittens sollen in § 21 die Absätze 3 und 4, welche die Pflicht zur namentlichen Kennzeichnung von Klingelanlagen und Briefkästen betreffen, sowie der entsprechende Verweis in § 26 Abs. 1 Nr. 19 ersatzlos gestrichen werden.
Die Ratsfraktion Die Linke begründet den Antrag damit, dass die Änderungen der Verwaltung eine soziale Ausgrenzung von finanziell armen und wohnungslosen Menschen im öffentlichen Raum zur Folge hätten. Zudem wird angeführt, dass die Bußgeldandrohung bei der Beschriftung von Briefkästen und Klingeln einen unverhältnismäßigen Eingriff in die private Lebensgestaltung darstelle und insbesondere vulnerable Gruppen sowie Mieter unter Generalverdacht stelle. Der Antrag wurde zur Entscheidung an den Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 5Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen (Bewohnerparkgebührenordnung – BewParkGebO)Zur Vorlage · 25-30/01606 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen legt mit der Vorlage 25-30/01606 eine neue Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen (BewParkGebO) vor. Ziel des Beschlussantrags ist die Einführung einer eigenständigen Gebührenordnung, da Kommunen durch Änderungen im Straßenverkehrsgesetz sowie in der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung nun befugt sind, die Gebühren für Bewohnerparkausweise selbstbestimmt festzulegen.
Bisher orientierte sich die Gebührenerhebung an der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), wobei die Gebühren derzeit 30,00 € pro Jahr je Ausweis und 60,00 € für zwei Jahre betragen. Für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen liegt der aktuelle Satz bei 10,20 € pro Jahr. Die Verwaltung führt aus, dass die letzte Anpassung im Jahr 2011 erfolgte. Eine Anpassung der Gebühren als Inflationsausgleich unter Berücksichtigung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Jahresdurchschnittsraten der Bundesrepublik würde eine Gebühr von 42,00 € pro Jahr je Ausweis zur Folge haben.
Die neue Gebührenordnung soll eine einheitliche und rechtssichere Grundlage für die Erhebung der Gebühren schaffen, auch über den bisherigen Rahmen der GebOSt hinaus. Eine Privilegierung für Elektrofahrzeuge ist laut der Vorlage derzeit nicht zulässig, da die Ermächtigungsgrundlage im Elektromobilitätsgesetz nicht die Bewohnerparkgebührenordnung umfasst. Ebenso sind Ermäßigungen aus sozialen Gründen nicht vorgesehen. Die Vorlage durchläuft die Vorberatung in den Ausschüssen für Verkehr und Mobilitätsentwicklung sowie für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Hauptdokument|Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Gelsenkirchen
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · mehrheitlich zugestimmt
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - –Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke zu Beschlussvorlage 25-30/01606 "Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen (Bewohnerparkgebührenordnung – BewParkGebO)Zur Vorlage · 25-30/01751 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat mit der Vorlage 25-30/01751 einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 25-30/01606 eingereicht. Gegenstand der Vorlage ist die Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen (Bewohnerparkgebührenordnung – BewParkGebO).
Der Antrag fordert, dass die Verwaltung beauftragt wird, rechtssichere Optionen zu prüfen und dem Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz vorzulegen. Dabei soll untersucht werden, wie eine soziale Staffelung oder eine Gebührenbefreiung der Bewohnerparkgebühren für Inhaberinnen und Inhaber des Gelsenkirchen-Passes sowie für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII und Wohngeld umgesetzt werden kann.
In der Begründung führt die Ratsfraktion Die Linke aus, dass eine Erhöhung der Bewohnerparkgebühren ohne soziale Abfederung Haushalte am Existenzminimum überproportional treffen könne. Eine ökologische und infrastrukturelle Gestaltung des öffentlichen Raums dürfe nicht zu Lasten einkommensarmer Bürgerinnen und Bürger gehen. Zudem wird auf die Praxis anderer deutscher Großstädte verwiesen, in denen soziale Härtefallregelungen in kommunalen Gebührenordnungen rechtlich gestaltbar seien. Der Antrag ist für die Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz am 22. September 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - 6Evaluation DiensthundemodellZur Vorlage · 25-30/01517 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage zur Evaluation des Diensthundemodells im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) vor. Nachdem im Jahr 2024 Mittel für eine interkommunale Diensthundestaffel bereitgestellt wurden, wurde der Einsatz eines Diensthundes eines Sicherheitsunternehmens ab dem Jahr 2025 im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages verstetigt. Dieser Hund wird in den Monaten Mai bis September täglich in der Spätschicht eingesetzt, wobei die Schwerpunkte auf Nachmittags- und Abendstunden sowie auf Orten mit erhöhtem Konfliktaufkommen liegen.
Die Erfahrungen aus der Verstetigung zeigen, dass die Anwesenheit des Hundes deeskalierend auf Einsatzsituationen wirkt und die Durchführung von Identitätsfeststellungen sowie ordnungsrechtlichen Maßnahmen unterstützt. Der Einsatz erfolgt ausschließlich unterstützend, wobei der Hundeführer nur in Verteidigungs- und Gefahrenlagen eingreift.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 wurden zusätzliche Mittel für einen zweiten Diensthund bereitgestellt. Dieser wird seit 2026 im Zeitraum von Mitte Juni bis Ende August schwerpunktmäßig von Freitag bis Sonntag in der Spätschicht eingesetzt. Ziel ist die Betreuung von Einsatzschwerpunkten wie Personenansammlungen oder Störungen in Grünanlagen. Die Verwaltung stellt fest, dass sich das erweiterte Konzept bewährt hat, um Einsatzspitzen flexibler zu bewältigen und die Eigensicherung der Dienstkräfte sowie die präventive Wirkung zu stärken. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 8Außer Kraft setzen der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene (Fleischhygienegebührensatzung – FIHGS)Zur Vorlage · 25-30/01436 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Fleischhygiene sieht die Außerkraftsetzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene (Fleischhygienegebührensatzung – FIHGS) vor. Der Rat der Stadt soll über diesen Antrag entscheiden.
Die Grundlage für die bisherige Gebührenkalkulation der gewerblichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie der damit verbundenen amtlichen Kontrollen basierte auf den Schlachtzahlen und den Einsatzzeiten des Personals aus dem Jahr 2020. Seit der Schließung des Schlachthofes im Oktober 2021 sind jedoch keine neuen Schlachtzahlen oder Einsatzzeiten in diesem Aufgabenbereich angefallen.
Nach Angaben der Verwaltung sind insbesondere die Regelungen für Großbetriebe durch die Schließung des Schlachthofes entbehrlich geworden. Da das ehemalige Schlachthof-Gelände verkauft wurde und der Rückbau der Gebäude aktuell stattfindet, entfällt der Bedarf an einer entsprechenden Satzung auch langfristig. Die notwendigen Regelungen zur Abrechnung der entsprechenden Amtshandlungen sind bereits in den Tarifstellen 6.4.3.1, 6.4.2.7.1 ff. und 6.4.2.7.2 ff. der Verwaltungsgebührenordnung NRW enthalten.
Die Vorlage durchläuft die Vorberatung im Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz sowie im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 9Vorgänge/Vorhaben von besonderer Bedeutung
- 10Mitteilungen und Anfragen
- 10.1Mitteilungen
- 10.1.1Bericht zum Stichtag 30.06.2026 (OPV/VB 1)Zur Vorlage · 25-30/01639 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01639 vorgelegt, die als Bericht zum NKF-Haushalt zum Stichtag 30.06.2026 dient. Der Bericht ist für den Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz zur Kenntnisnahme bestimmt und soll in dessen Sitzung am 22.09.2026 beraten werden.
Inhaltlich informiert die Vorlage auf Ebene der Produktgruppen über wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über bestehende Chancen und Risiken innerhalb des Aufgabenbereichs des Ausschusses. Als wesentliche Abweichungen werden dabei Fälle definiert, in denen die definierten Ziele oder Maßnahmen im Planjahr voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem gilt eine Abweichung als berichtspflichtig, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder um 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € nicht der Berichtspflicht unterliegen. Des Weiteren sind Abweichungen bei den Produktkennzahlen relevant, sofern die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht. Die Vorlage enthält zudem den Hinweis, dass Beratungsbedarf rechtzeitig bei der Schriftführung anzumelden ist, um die Anwesenheit einer auskunftsfähigen Dienstkraft der Verwaltung zu gewährleisten.
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Hauptdokument|OPV Bericht zum NKF-Haushalt zum Stichtag 30.06.2026 - Anlage 1
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.2Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Siempelkamp - Genehmigungen Bagdad-Imbiss, Hohenzollernstr. 63 -Zur Vorlage · 25-30/01532 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01532 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines sachkundigen Bürgers bezüglich der Genehmigungssituation des Imbisses in der Hohenzollernstraße 63. Der Fragesteller erkundigte sich im Rahmen einer Sitzung am 23.06.2026 nach der Meldeadresse, der Existenz einer Baugenehmigung für bauliche Erweiterungen des Containers sowie nach den vorliegenden Gaststättenlizenzen.
Die Verwaltung teilte mit, dass für den genannten Betrieb eine Gewerbemeldung mit einer nachprüfbaren Meldeadresse vorliegt. Hinsichtlich der baulichen Veränderungen, die eine Glasüberdachung mit Außenwand umfassen, erklärte die Verwaltung, dass für diese Erweiterungen eine Baugenehmigung erforderlich ist. Da eine solche aktuell nicht vorliegt, wurde ein bauordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet.
Bezüglich der Betriebserlaubnis führte die Verwaltung aus, dass es sich bei dem Betrieb um eine erlaubnisfreie Gaststätte handelt, die den Ausschank alkoholfreier Getränke sowie die Abgabe von Imbisswaren umfasst. Eine Konzessionierung ist für diese Art der Bewirtschaftung nicht erforderlich. Im Rahmen einer allgemeinen Gewerbekontrolle konnten zudem keine ordnungsrechtlichen Verstöße festgestellt werden. Die Vorlage ist dem Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.3Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Siempelkamp - Kommunaler Ordnungsdienst -Zur Vorlage · 25-30/01623 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf die Anfrage eines sachkundigen Bürgers zum Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) reagiert. Die Anfrage bezog sich auf die Einsatzlagen sowie die personelle Verfügbarkeit des Dienstes.
Hinsichtlich der Krankheitsquote gab die Verwaltung an, dass die durchschnittliche Quote im KOD im Juli 2026 bei 8,06 % lag. Es wurde berichtet, dass es vereinzelt Einsatztage gab, an denen aufgrund von Fortbildungsmaßnahmen und krankheitsbedingten Ausfällen weniger als 50 % der ursprünglich eingeplanten Dienstkräfte zur Verfügung standen. Um die Aufgabenerfüllung sicherzustellen, wurden die personellen Ressourcen flexibel eingesetzt, Aufträge nach Dringlichkeit priorisiert und Dienstkräfte aus dem Dienstfrei oder dem Innendienst zur Verstärkung des Streifendienstes herangezogen.
Bezüglich der Einsatzteams teilte die Verwaltung mit, dass es im Zuge einer Umstrukturierung des KOD zeitweise zu einer eingeschränkten personellen Verfügbarkeit kam. In einzelnen Zeiträumen wurde die Streifenwahrnehmung mit zwei Einsatzteams durchgeführt. Eine Situation, in der nur ein Einsatzteam zur Verfügung stand, ist laut Verwaltung bislang nicht eingetreten. Durch Personalgewinnungsmaßnahmen konnte die personelle Situation stabilisiert werden. Im August 2026 verfügte der KOD über insgesamt 84 Dienstkräfte.
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- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.4Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Siempelkamp - Vittinghofsiedlung, 45881 Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01440 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01440 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines sachkundigen Bürgers bezüglich der Situation in der Vittinghofsiedlung im Stadtteil Schalke. Hintergrund der Anfrage waren Beschwerden der Anwohnerschaft über Ruhestörungen sowie die Nutzung des dortigen Spielplatzes bis in die späten Abendstunden.
Zur Entwicklung des Beschwerdeaufkommens in der unmittelbaren Umgebung der Siedlung legt die Verwaltung Zahlen für den Zeitraum von März bis Juni 2026 vor. Im März 2026 wurden 0 Beschwerden registriert, im April 2026 gingen 2 Beschwerden ein und im Juni 2026 wurden 5 Beschwerden verzeichnet.
Hinsichtlich der Frage, ob der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) bei Ruhestörungen auf dem Spielplatz, welches im Besitz der Augustinus GmbH ist, tätig wird, stellt die Verwaltung klar, dass der KOD bei Ruhestörungen sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Flächen einsatzbereit ist.
Auf die Frage nach einer Beschränkung des Zugangs zum Spielplatz nach der rechtlich zulässigen Uhrzeit gibt die Verwaltung an, dass nach einer Mitteilung der Propsteipfarrei St. Augustinus der Zugang zum Spielplatz zu keinem Zeitpunkt beschränkt wird. Die Vorlage wird im Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.5Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Siempelkamp – EU-Pläne für Rückführungszentren und Auswirkungen auf die kommunale Praxis in GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01437 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zu den Auswirkungen neuer EU-Regelungen für Rückführungszentren auf die kommunale Praxis in Gelsenkirchen angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, wie viele Personen mit ausreisepflichtigem Status im Stadtgebiet gemeldet sind und wie sich diese auf die Staatsangehörigkeiten sowie den Status von Duldungen verteilen. Zudem wurde nach der Anzahl der Personen gefragt, die einer bestehenden Ausreise- oder Rückführungsanordnung in den vergangenen fünf Jahren nicht nachgekommen sind und sich weiterhin in Deutschland aufhalten. Des Weiteren wurde die Einschätzung der Verwaltung erbeten, wie viele der aktuell ausreisepflichtigen Personen potenziell in die Zielgruppe der auf EU-Ebene diskutierten Rückführungszentren fallen könnten.
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage mit dem Hinweis, dass zum Stichtag 30.06.2026 insgesamt 790 geduldete und somit vollziehbar ausreisepflichtige Personen im Stadtgebiet Gelsenkirchen gehalten wurden. Eine statistische Erfassung der Verteilung auf Staatsangehörigkeiten oder Staatenlose sowie der Anzahl der Personen, die einer Ausreiseanordnung in den letzten fünf Jahren nicht nachgekommen sind, erfolgt nicht. Eine entsprechende Ausreise- oder Rückführungsanordnung liegt für die genannten Personen in jedem Fall vor. Eine tragfähige Aussage zu konkreten Zahlen und den Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis konnte aufgrund der gegenwärtigen Informationslage nicht getroffen werden.
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- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.6Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Dose - Abstellen gewerblich genutzter Transporter und Lieferwagen in Wohngebieten -Zur Vorlage · 25-30/01596 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat im Rahmen einer Anfrage zum Thema Abstellen gewerblich genutzter Transporter und Lieferwagen in Wohngebieten um Auskunft zur rechtlichen Lage und zur Verwaltungspraxis gebeten. Im Fokus stehen dabei die Stadtteile Rotthausen, Ückendorf, Bismarck, Neustadt und Schalke.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass das Abstellen von Transportern und Lieferwagen im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich zulässig ist, sofern keine Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung oder andere gesetzliche Bestimmungen vorliegen. Eine gewerbliche Nutzung begründet für sich genommen keine Ordnungswidrigkeit. Eine Überschreitung des zulässigen Gemeingebrauchs liegt erst vor, wenn der öffentliche Raum über das Abstellen des Fahrzeugs hinaus für gewerbliche Zwecke, etwa durch das Aufstellen von Waren oder Betriebseinrichtungen, genutzt wird. Eine allgemeine Verpflichtung zur regelmäßigen Bewegung von Fahrzeugen besteht nicht.
Bezüglich der statistischen Erfassung von Beschwerden oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen seit 2020 teilt die Verwaltung mit, dass keine gesonderte statistische Erfassung für diese Fahrzeugart erfolgt. Eine Auswertung nach Stadtteilen und Jahren ist daher nicht möglich.
Hinsichtlich möglicher Steuerungsmöglichkeiten sieht die Verkehrsüberwachung keinen Anlass, das Abstellen dieser Fahrzeuge allein aufgrund ihrer Größe oder gewerblichen Nutzung generell zu beschränken. Einschränkungen seien nur auf Basis bestehender straßenverkehrsrechtlicher Voraussetzungen, wie etwa zeitliche Parkbeschränkungen oder Bewohnerparkregelungen, möglich. Eine besondere Problemlage in den genannten Stadtteilen ist der Verwaltung derzeit nicht bekannt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.2Anfragen