Einrichtung der einjährigen Berufsfachschule für „Berufsorientierung in der Gesundheits- und Versorgungswirtschaft nach APO BK Anlage B2“ am Berufskolleg Königstraße zum Schuljahr 2026/27 - Ablehnung durch das MSB NRW -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat der Stadt und den Ausschuss für Bildung über die Ablehnung des Vorhabens, am Berufskolleg Königstraße zum Schuljahr 2026/27 eine einjährige Berufsfachschule für „Berufsorientierung in der Gesundheits- und Versorgungswirtschaft nach APO BK Anlage B2“ einzurichten.
Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 die Einrichtung dieses Bildungsganges beschlossen. Da die Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs gemäß § 81 Abs. 2 und 3 des Schulgesetzes NRW genehmigungspflichtige Maßnahmen darstellen, war die Zustimmung der Bezirksregierung Münster als zuständige Schulaufsichtsbehörde erforderlich. Eine vorangegangene schulfachliche Beratung mit dem Dezernat 45 der Bezirksregierung Münster war positiv gegenüber der Einrichtung des Bildungsganges.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hat den Antrag auf Erprobung des Schulentwicklungsvorhabens jedoch mit Schreiben vom 8. Juni 2026 abgelehnt. Die Begründung der Ablehnung liegt darin, dass durch das Vorhaben wesentliche Eingriffe in die Bildungsgangstruktur entstehen würden, welche den zulässigen Umfang von Schulentwicklungsvorhaben überschreiten. Infolgedessen kann die Einrichtung der Berufsfachschule zum geplanten Schuljahr 2026/27 nicht erfolgen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026zur Kenntnis genommen
- 03.09.2026zur Kenntnis genommen
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