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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- –Dringlichkeitsantrag zur Verlängerung der Sommerpause des Rates der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01681 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 25-30/01681 liegt ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die PARTEI vor, der im Rat der Stadt Gelsenkirchen zur Entscheidung anberaumt wurde. Der Antragsteller fordert eine Verlängerung der Sommerpause des Rates.
In der Begründung des Antrags werden die Arbeit der Fraktionen sowie die Verantwortung für die Verschuldung der Stadt thematisiert. Der Antragsteller äußert zudem Kritik an der Arbeitsweise der Ratsmitglieder und bezieht sich auf die Rolle der Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · nicht auf die Tagesordnung aufgenommen
Ergebnis: nicht auf die Tagesordnung aufgenommen - 1Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 1.1Sachstandsbericht Hitzeauswirkungen und -schutz sowie Klimaanpassungsmaßnahmen - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 25-30/01584 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Ratssitzung am 3. September 2026 einen Antrag mit dem Titel „Sachstandsbericht Hitzeauswirkungen und -schutz sowie Klimaanpassungsmaßnahmen“ gestellt. Die Vorlage fordert einen ausführlichen mündlichen Bericht sowie die Beantwortung von 21 spezifischen Fragen zu den Auswirkungen vergangener Hitzeperioden und zum aktuellen Stand der städtischen Vorsorge.
Die Antragstellerin bittet um Informationen zu den Auswirkungen der Hitze auf die Trinkwasserversorgung, die Landwirtschaft, die Wirtschaft, das öffentliche Grün sowie die Gewässer im Stadtgebiet. Zudem sollen die Anzahl der hitzebedingten Todesfälle in Gelsenkirchen, die Belastung der Rettungskräfte und mögliche Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder beim öffentlichen Personennahverkehr erfragt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Stand der städtischen Hitzeaktionsplanung und deren Fortschreibung im Vergleich zum Sachstand von Juni 2024.
Der Antrag umfasst Fragen zum Schutz vulnerabler Gruppen, zur Ausstattung von Fahrzeugen der kommunalen Verkehrsbetriebe mit Klimaanlagen sowie zu Hitzeschutzmaßnahmen in Schulen, Kitas, Seniorenheimen und Krankenhäusern. Des Weiteren werden Informationen zu baulichen Klimaanpassungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, wie Entsiegelung oder Fassadenbegrünung, zum Zeitplan für Trinkwasserbrunnen sowie zur Nutzung von Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene sowie zur Nutzung von Dachgeschosswohnungen im Bestand angefordert.
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Beratungsfolge
- 06.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · zur Kenntnis genommen
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 2Haushaltsaufstellungsverfahren 2027
- –Entwurf der Haushaltssatzung 2027Zur Vorlage · 25-30/01662 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat die Beschlussvorlage 25-30/01662 vorgelegt, die den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 zum Gegenstand hat. Der Entwurf wurde vom Stadtdirektor und Stadtkämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf inklusive der erforderlichen Anlagen dem Rat der Stadt zugeleitet.
Der Haushaltsplanentwurf ist strukturell in einen Vorbericht sowie einen Haushaltsplan mit Anlagen unterteilt. Die eigentliche Satzung ist im zweiten Teil auf den Seiten 5 bis 10 enthalten. Der Haushaltsplan 2027 wird elektronisch über das Ratsinformationssystem oder ab dem 04.09.2026 über die städtische Internetseite bereitgestellt. Eine separate Ratsvorlage befasst sich mit der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht für den Rat der Stadt eine Anhörung am 03.09.2026 sowie eine Entscheidung am 10.12.2026 vor. Vor der abschließenden Entscheidung im Rat findet eine Reihe von Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen statt, darunter der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss, der als federführend für die Vorberatung gelistet ist. Zudem sind Anhörungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord sowie Vorberatungen in zahlreichen Fachausschüssen, wie etwa dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften oder dem Ausschuss für Wirtschaft und Innovation, vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Vorbericht 2027 ENTWURF|Anlage 2 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 1|Anlage 3 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 2
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - –Entwurf der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027Zur Vorlage · 25-30/01648 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei und Finanzen legen einen Entwurf für die Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027 vor. Die Vorlage dient der Erleichterung der Steuerungs- und Kontrollfunktion des Rates, da für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 die Erwartung besteht, einen durch die Bezirksregierung Münster genehmigungspflichtigen Haushalt ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aufstellen zu können.
Der Kreditbedarf für investive Maßnahmen beläuft sich auf 279.771.835 €. Dieser setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen, darunter laufende Maßnahmen in Höhe von 108.086.321 €, neue Maßnahmen mit 44.785.014 €, Schulbau- und Infrastrukturmaßnahmen über 79.500.000 € sowie Ausleihungen an eigenbetriebsähnliche Einrichtungen in Höhe von 61.400.000 €. Hinzu kommen 2.322.500 € für Gebührenhaushalte/rentierliche Maßnahmen und 930.000 € für das Startchancen-Programm, abzüglich allgemeiner Deckungsmittel von 17.252.000 €. Die geplanten Auszahlungen steigen von 316,6 Mio. € im Jahr 2026 auf 365.130.908 € im Jahr 2027, während die Einzahlungen von 64,4 Mio. € auf 85.359.073 € ansteigen.
Zu den genannten Großprojekten gehören die Errichtung der Kulturschule, die Gesamtschule Hängebank Consolidation, der Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz sowie die Sanierung der Gemeinschafts Grundschule Glückaufschule. Weitere Maßnahmen umfassen den Neubau des Zentralbads, die Erneuerung des Volkshauses Rotthausen, die Feuerwache Wildenbruchstraße sowie die Umsetzung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Für die Vergabe von Aufträgen mit Kassenwirksamkeit in den Jahren 2028 und folgende sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 441,4 Mio. EUR geplant.
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Hauptdokument|Anlage 1 Investitionsliste 2027 KV Einbringung Entwurf|Anlage 2 Investitionmaßnahmen EB Einbringung Entwurf
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3Entlastung der Organe der Sparkasse Gelsenkirchen für das Geschäftsjahr 2025Zur Vorlage · 25-30/01497 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltungskoordinierung legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur Entlastung der Organe der Sparkasse Gelsenkirchen für das Geschäftsjahr 2025 vor. Gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) des Sparkassengesetzes NRW wird beantragt, dem Verwaltungsrat sowie dem Vorstand die Entlastung zu erteilen.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 24.06.2026 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 festgestellt. Dieser weist eine Bilanzsumme per 31.12.2025 in Höhe von 3.814.869.741,78 € sowie einen Jahresüberschuss bzw. Bilanzgewinn von 3.032.801,51 € aus. Zudem wurde der vom Vorstand vorgelegte Lagebericht 2025 gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe versehen.
Mit der Entlastung durch die Vertretung des Trägers wird die Verwaltung der Sparkasse durch die Mitglieder der Sparkassenorgane gebilligt, wobei die Entlastung keinen Verzicht auf etwaige Ersatzansprüche beinhaltet. Der Verwaltungsrat und der Vorstand informieren den Rat der Stadt darüber, dass die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen im Geschäftsjahr 2025 eingehalten wurden. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Rats der Stadt am 03.09.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Jahresabschluss 2025|Corporate Governance Kodex für Sparkassen in NRW
Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4Verwendung des Jahresüberschusses 2025 der Sparkasse GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01495 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltungskoordinierung befasst sich mit der Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Gelsenkirchen für das Geschäftsjahr 2025. Auf Vorschlag des Verwaltungsrates der Sparkasse Gelsenkirchen soll der Rat der Stadt als Vertretung des Trägers über die Verteilung des Überschusses in Höhe von 3.032.801,51 € entscheiden.
Der Plan sieht vor, einen Betrag von 2.300.000,00 € gemäß § 25 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe b) SpkG NW an die Stadt Gelsenkirchen als Träger auszuschütten. Diese Mittel sind für die Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben oder für gemeinnützige Zwecke vorgesehen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 732.801,51 € soll gemäß § 25 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe c) SpkG NW in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden. Ein Gewinnvortrag ist für diesen Betrag mit 0,00 € angesetzt.
Der Verwaltungsrat hat diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 24.06.2026 gefasst. Die Vorlage gibt an, dass der Ausschüttungsbetrag der Haushaltsplanung entspricht und die entsprechende Besteuerung bereits eingeplant ist. Eine Entscheidung über die Vorlage ist in der Sitzung des Rates der Stadt am 03.09.2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 5Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH hier: Änderung des zwischen den Städten Gelsenkirchen und Herten sowie der Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH geschlossenen Konsortialvertrages sowie Betrauung der Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbHZur Vorlage · 25-30/01588 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Änderung des Konsortialvertrages zwischen den Städten Gelsenkirchen und Herten sowie der Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH (EG NZW) vor. Gleichzeitig wird die EG NZW mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) gemäß einem beigefügten Betrauungsakt betraut. Die maximale Laufzeit dieser Betrauung beträgt zehn Jahre ab Unterzeichnung und endet vorzeitig mit dem Abschluss aller Revitalisierungs-, Sanierungs- und Erschließungsmaßnahmen.
Die EG NZW ist eine gemeinsame Gesellschaft der Städte Gelsenkirchen und Herten, die beide mit jeweils 50 % beteiligt sind. Ziel der Gesellschaft ist die Entwicklung und Revitalisierung des Areals der ehemaligen Schachtanlage Westerholt 1/2 sowie angrenzender Flächen. Im Rahmen der Projektentwicklung wurde bereits im Dezember 2024 die Gewährung von Bürgschaften bis zu einer Höhe von 15 Mio. € je Gesellschafterkommune zur Vorfinanzierung der technischen Infrastruktur beschlossen.
Die Änderung der Ziffer 4.1 des Konsortialvertrages dient dazu, den Finanzierungsbedarf zu präzisieren. Da die EG NZW Leistungen im Ausgabenerstattungsverfahren vorfinanzieren muss, kann eine zeitliche Verzögerung bis zu einem Jahr zwischen Verausgabung und Erhalt der Fördergelder entstehen. Die Anpassung soll sicherstellen, dass die Finanzierung auch den eigenwirtschaftlichen Teil der Projektkosten umfasst. Zur Besicherung der Darlehensverbindlichkeiten ist eine 100-prozentige modifizierte Ausfallbürgschaft vorgesehen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Nichtuntersagung durch die Bezirksregierung Münster.
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Hauptdokument|Anlage 1 Synopse Konsortialvertrag|Anlage 2 DAWI Betrauungsakt NZW
Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Bestellung von Vertretern
- 6.1Bestellung von Vertretern - Antrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 25-30/01549 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat für die Ratssitzung am 3. September 2026 einen Antrag mit der Vorlagennummer 25-30/01549 gestellt. Der Antrag befasst sich mit der Bestellung von Vertretern und fordert die Aufnahme eines entsprechenden Tagesordnungspunktes unter diesem Titel in die Sitzung des Rates der Stadt Gelsenkirchen. Eine weitere inhaltliche Ausarbeitung oder Begründung ist dem Dokument nicht zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 6.2Bestellung von städtischen Vertreterinnen/Vertretern bei dem Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL) hier: VerbandsversammlungZur Vorlage · 25-30/01493 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Bestellung einer städtischen Vertretung bei der Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL) vor. Ziel der Vorlage ist die Benennung des Stadtdirektors als Vertreter der Oberbürgermeisterin für die anstehende Verbandsversammlung am 18. August 2026.
Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster umfasst die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und deren kommunale Träger im Landesteil Westfalen-Lippe. Die Satzung des Verbandes sieht vor, dass die Träger ein Mitglied des Verwaltungsrates sowie den Hauptverwaltungsbeamten entsenden. Während die Oberbürgermeisterin bereits in der Ratssitzung vom 18. Dezember 2025 als Mitglied gewählt wurde, war die Vertretungsfunktion für den Fall einer Verhinderung nach dem Ausscheiden des bisherigen Vertreters vakant.
Nach der Wahl des Stadtdirektors am 9. Juli 2026 kann die Funktion der Stellvertretung nun durch den Stadtdirektor übernommen werden. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt den Stadtdirektor offiziell als Vertreter der Oberbürgermeisterin für die Verbandsversammlung des SVWL benennt. Eine finanzielle Belastung oder Klimarelevanz wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Ersatzwahl von Mitgliedern der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-LippeZur Vorlage · 25-30/01660 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt, die personelle Besetzung für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe anzupassen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Rat und Verwaltung wird die Ersatzwahl eines Verwaltungsvertreters gemäß § 113 (2) GO NRW für die Wahlperiode 2025/2030 vorgeschlagen.
Hintergrund der Vorlage ist der Ausscheiden des bisherigen Verwaltungsvertreters aus dem Dienst. Als Nachfolger für die Position des Verwaltungsvertreters wird der Stadtdirektor vorgeschlagen. Die bisherige Besetzung erfolgte durch den Stadtdirektor a. D. Die Position des stellvertretenden Mitglieds in der Verbandsversammlung bleibt durch die Leiterin des Referates Personal und Organisation unverändert besetzt.
Die Stadt Gelsenkirchen ist Mitglied im genannten Zweckverband. Der Rat der Stadt hatte die Mitglieder und Stellvertreter für die aktuelle Wahlperiode bereits in der Sitzung am 11. Dezember 2025 gewählt. Die Entscheidung über die Neubesetzung steht für die Sitzung des Rates der Stadt am 03. September 2026 an. Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes ist für den 23. September 2026 terminiert. Eine finanzielle Belastung oder Klimarelevanz wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Ersatzwahl von Mitgliedern der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-LippeZur Vorlage · 25-30/01673 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01673 befasst sich mit der Ersatzwahl eines Mitglieds für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe. Die Vorlage geht auf einen Antrag der AfD-Fraktion vom 1. September 2026 zurück, in dem um die Nachwahl einer Person gebeten wird.
Hintergrund der Vorlage ist das vorzeitige Ausscheiden eines bisherigen Mitglieds der Verbandsversammlung. Gemäß der Regelungen in § 50 Absatz 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat der Stadt dazu verpflichtet, bei einem vorzeitigen Ausscheiden eine Nachfolge für die restliche Dauer der Wahlperiode 2025/2030 mit einfacher Mehrheit zu wählen.
Der Rat der Stadt soll für die laufende Wahlperiode ein neues Mitglied entsenden, um die Vertretung im Zweckverband zu besetzen. Als Nachfolger für das bisherige Mitglied, welches als Stadtverordnetter fungierte, wird ein neuer Stadtverordnetter vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt am 3. September 2026 über diesen Vorschlag entscheidet. Finanzielle Belastungen oder eine Relevanz für den Klimaschutz werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - –Bestellung von Vertretern hier: Konferenz der RatsmitgliederZur Vorlage · 25-30/01675 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung behandelt die Nachbesetzung eines Vertreters für die Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen. Hintergrund des Antrags ist ein Schreiben der AfD-Fraktion vom 1. September 2026, in dem um die Nachwahl eines Mitglieds gebeten wird.
In der Ratssitzung vom 23. Januar 2026 war der Rat der Stadt Gelsenkirchen dazu angegangen, drei Delegierte für die genannte Konferenz zu bestimmen. Durch die vorliegende Vorlage soll nun für die restliche Dauer der Wahlperiode 2025/2030 eine neue Stadtverordnete als Ersatz für ein bisheriges Mitglied benannt werden. Mit der Neubesetzung ist die Genehmigung der gegebenenfalls erforderlichen Dienstreisen verknüpft.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet § 50 Absatz 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht vor, dass der Rat beim vorzeitigen Ausscheiden einer Person aus dem Gremium eine Nachfolge für die verbleibende Dauer der Wahlperiode mit einfacher Mehrheit wählt. Eine finanzielle Belastung oder eine Relevanz für den Klimaschutz wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - –Umbesetzung eines Mitglieds im KreispolizeibeiratZur Vorlage · 25-30/01547 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01547 regelt eine Änderung in der Besetzung des Kreispolizeibeirates. Die AfD-Fraktion hat mit Schreiben vom 1. September 2026 eine Änderung der Zusammensetzung vorgeschlagen und um eine Ergänzungswahl gebeten.
Der Rat der Stadt soll gemäß dem Beschlussvorschlag ein neues Mitglied für das Gremium bestimmen. Als neues Mitglied soll ein Stadtverordnetter nachrücken, der das bisherige Mitglied, ebenfalls ein Stadtverordneter, ersetzt.
Die rechtliche Grundlage für die Besetzung des Kreispolizeibeirates bildet § 17 des Polizeiorganisationsgesetzes (POG NRW). Demnach wählen die Vertretungen der kreisfreien Städte die Mitglieder und deren Stellvertreter für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. Zudem können andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder oder Stellvertreter gewählt werden, sofern deren Zahl die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreicht. Eine Mitgliedschaft von Beamtinnen, Beamten sowie Beschäftigten der Polizei ist ausgeschlossen.
Die bestehenden Mitglieder des Kreispolizeibeirates wurden in der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2025 auf Grundlage eines einheitlichen Wahlvorschlages gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW gewählt. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds bestimmt die entsprechende Fraktion die Nachfolge.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - –Bestellung von Vertreterinnen bzw. Vertretern für den Aufsichtsrat bei städtischen Beteiligungsgesellschaften und im Verwaltungsrat der Sparkasse GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01656 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung von Vertretungen in verschiedenen Aufsichtsräten städtischer Beteiligungsgesellschaften sowie im Verwaltungsrat der Sparkasse Gelsenkirchen vor. Hintergrund der Vorlage ist das Ableben eines Stadtverordneten am 1. Juli 2026, wodurch die Nachbesetzung der bisher von ihm wahrgenommenen Mandate für die verbleibende Wahlperiode erforderlich wird.
Der Beschluss sieht die Bestellung mehrerer Stadtverordneter für die entsprechenden Gremien vor. Ein Stadtverordneter soll als Mitglied in den Aufsichtsrat der ggw GmbH sowie als ordentliches Mitglied in den Verwaltungsrat der Sparkasse Gelsenkirchen berufen werden. Weitere Stadtverordnete werden als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Wissenschaftspark Gelsenkirchen GmbH und der Wissenschaftspark Gelsenkirchen Projekte gGmbH sowie als stellvertretende Mitglieder für ein anderes Ratsmitglied in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH und in die Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH & Co. KG bestellt.
Zudem werden weitere stellvertretende Mitgliedschaften vorgeschlagen, unter anderem für den Aufsichtsrat der ggw GmbH, den Verwaltungsrat der Sparkasse Gelsenkirchen sowie für ein weiteres Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Gelsenkirchen. Die Vorlage verweist bei der Wahl in den Verwaltungsrat der Sparkasse Gelsenkirchen auf die gesetzlichen Ausschlussgründe nach § 13 SpkG sowie auf ergänzende Hinweise des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe bezüglich der Anforderungen an die Sachkunde.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - 7Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten
- 7.1Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten - Antrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 25-30/01546 · Antrag
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Die AfD-Fraktion hat für die Ratssitzung am 3. September 2026 einen Antrag mit der Vorlagennummer 25-30/01546 gestellt. Mit diesem Antrag wird die Aufnahme eines spezifischen Tagesordnungspunktes unter der Rubrik Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten beantragt. Die Entscheidung über diesen Punkt ist im Rat der Stadt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 7.2Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten hier: Wahl von Mitgliedern des Personalrates für die BetriebsausschüsseZur Vorlage · 25-30/01466 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Rat und Verwaltung befasst sich mit der Wahl von Mitgliedern des Personalrates für die Betriebsausschüsse. Hintergrund der Vorlage ist ein Schreiben des Personalrates vom 22. Juli 2026, in dem aufgrund personeller Veränderungen eine neue Besetzung der Ausschüsse vorgeschlagen und um eine Ergänzungswahl gebeten wurde.
Der Rat der Stadt soll die vorgeschlagenen Änderungen der personellen Besetzung beschließen. Für den Betriebsausschuss gkd-el ist ein neues stellvertretendes Mitglied vorgesehen, welches das bisherige stellvertretende Mitglied ersetzt. Im Betriebsausschuss GELSENDIENSTE wird ein neues Mitglied anstelle eines bisherigen Mitglieds sowie zwei neue stellvertretende Mitglieder anstelle der bisherigen stellvertretenden Mitglieder vorgeschlagen.
Für den Betriebsausschuss GELSENKANAL ist ein neues stellvertretendes Mitglied vorgesehen, welches das bisherige stellvertretende Mitglied ersetzt. Im Betriebsausschuss SeniorenHäuser wird ein neues Mitglied anstelle eines bisherigen Mitglieds sowie ein neues stellvertretendes Mitglied anstelle des bisherigen stellvertretenden Mitglieds vorgeschlagen. Die Mitglieder der Ausschüsse wurden gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW auf Grundlage eines einheitlichen Wahlvorschlages gewählt. Eine finanzielle Belastung oder Klimarelevanz wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten hier: Umbesetzung der AfD-FraktionZur Vorlage · 25-30/01678 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit einem Schreiben vom 1. September 2026 eine Änderung in der Besetzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung beantragt. Der Antrag umfasst die Umbesetzung eines Ausschussplatzes sowie die Bitte um eine Ergänzungswahl.
Nach dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll ein sachkundiger Bürger als neues Mitglied in den Ausschuss berufen werden, um den bisherigen Platz eines sachkundigen Bürgers einzunehmen. Die personelle Änderung erfolgt im Rahmen der Bestimmung von Nachfolgern durch die entsprechende Fraktion, wie es die Gemeindeordnung NRW für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens vorsieht. Der Rat der Stadt ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben für die Bestellung der sachkundigen Bürger zuständig.
Durch die Neubesetzung entstehen finanzielle Auswirkungen im Rahmen der Entschädigungsverordnung. Eine Klimarelevanz wird in der Vorlage nicht angegeben. Der Rat der Stadt ist für die Entscheidung über diesen Antrag in der Sitzung am 3. September 2026 zuständig.
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- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - 8Mitteilungen und Anfragen
- 8.1Mündliche Mitteilungen
- 8.2Mitteilungen
- 8.2.1Beschluss des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vom 11.06.2026 – ResolutionZur Vorlage · 25-30/01361 · Mitteilungsvorlage
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Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2026 eine Resolution beschlossen. Diese Vorlage basiert auf einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Gemäß der vorliegenden Mitteilungsvorlage wird der Beschluss gemäß Ziffer 8 der Resolution dem Rat der Stadt Gelsenkirchen sowie der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd zur Kenntnis gegeben. Die Beratung in den genannten Gremien ist für den 3. September 2026 im Rat der Stadt sowie für den 8. September 2026 in der Bezirksvertretung Süd vorgesehen.
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- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2.2Einrichtung der einjährigen Berufsfachschule für „Berufsorientierung in der Gesundheits- und Versorgungswirtschaft nach APO BK Anlage B2“ am Berufskolleg Königstraße zum Schuljahr 2026/27 - Ablehnung durch das MSB NRW-Zur Vorlage · 25-30/01479 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat der Stadt und den Ausschuss für Bildung über die Ablehnung des Vorhabens, am Berufskolleg Königstraße zum Schuljahr 2026/27 eine einjährige Berufsfachschule für „Berufsorientierung in der Gesundheits- und Versorgungswirtschaft nach APO BK Anlage B2“ einzurichten.
Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 die Einrichtung dieses Bildungsganges beschlossen. Da die Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs gemäß § 81 Abs. 2 und 3 des Schulgesetzes NRW genehmigungspflichtige Maßnahmen darstellen, war die Zustimmung der Bezirksregierung Münster als zuständige Schulaufsichtsbehörde erforderlich. Eine vorangegangene schulfachliche Beratung mit dem Dezernat 45 der Bezirksregierung Münster war positiv gegenüber der Einrichtung des Bildungsganges.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hat den Antrag auf Erprobung des Schulentwicklungsvorhabens jedoch mit Schreiben vom 8. Juni 2026 abgelehnt. Die Begründung der Ablehnung liegt darin, dass durch das Vorhaben wesentliche Eingriffe in die Bildungsgangstruktur entstehen würden, welche den zulässigen Umfang von Schulentwicklungsvorhaben überschreiten. Infolgedessen kann die Einrichtung der Berufsfachschule zum geplanten Schuljahr 2026/27 nicht erfolgen.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2.3Anfrage des Stadtverordneten Herrn Obernyer - Entwicklung der Leistungszahlen in der Produktgruppe 3101 -Zur Vorlage · 25-30/01390 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in einer Mitteilungsvorlage die Anfrage eines Stadtverordneten zur Entwicklung der Leistungszahlen in der Produktgruppe 3101, welche Hilfen zur Gesundheit, bei Behinderung und bei Pflegebedürftigkeit umfasst. Hintergrund der Anfrage war die Feststellung von Mehrbedarfen gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung.
Nach Angaben der Verwaltung lassen sich die Kostensteigerungen in den betrachteten Sozialleistungsbereichen in erster Linie auf die steigenden Kosten je Fall zurückführen. Als wesentliche Ursache für diesen Anstieg wird das deutlich gestiegene Preisniveau bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen angeführt, was sich in den Pflegesätzen, Vergütungssätzen der Eingliederungshilfe sowie den Gesundheitskosten widerspiegle. Im Bereich des Pflegewohngeldes werden höhere Bau-, Gebäude- und Instandhaltungskosten infolge von Inflation und einem hohen Zinsniveau als Gründe für die Aufwandssteigerungen genannt.
Demografische Entwicklungen, die zu einer älteren Gesellschaft und einem höheren Risiko der Pflegebedürftigkeit führen, werden als Faktoren berücksichtigt, schlagen sich jedoch zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht so stark im Fallgeschehen nieder.
Für die Folgejahre ab 2026 rechnet die Verwaltung unter den aktuellen strukturellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen mit einem ähnlich moderaten Anstieg der Leistungszahlen sowie einer weiteren Steigerung der Aufwendungen. Aufgrund aktueller Reformbemühungen auf Bundesebene, etwa zur Ausgestaltung der Pflegeversicherung, seien zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen zur weiteren Entwicklung möglich.
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- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2.4Anfrage des Stadtverordneten Herrn Ünalgan - Wasserstand im Wassergarten im Stadtgarten -Zur Vorlage · 25-30/01410 · Mitteilungsvorlage
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In einer Mitteilungsvorlage der Gelsendienste wird auf eine Anfrage eines Stadtverordneten aus der Ratssitzung vom 21. Mai 2026 geantwortet. Der Stadtverordnete hatte darauf hingewiesen, dass im Wassergarten des Stadtgartens seit einiger Zeit kein Wasser mehr vorhanden sei, und nach den Gründen für diesen Zustand sowie einem Zeitpunkt für die Behebung gefragt.
Die Verwaltung erläutert dazu, dass der Wassergarten in der Parkanlage Stadtgarten derzeit umfassend saniert wird. Um eine gutachterliche Beurteilung der Becken, des Mauerwerkes sowie der Pumpentechnik zu ermöglichen, wurde das Wasser aus den Becken abgelassen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten werden die Becken wieder mit Wasser gefüllt. Die Arbeiten sollen im Jahr 2027 abgeschlossen sein. Bisher liegen die Sanierungsarbeiten laut Angaben der Verwaltung im Zeitplan.
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- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2.5Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Auswirkungen der Richtlinie 2023/970 auf die Stadt Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01529 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Vorlagennummer 25-30/01529 wird auf eine Anfrage eines Stadtverordneten vom 9. Juli Bezug genommen. Gegenstand der Anfrage sind die Auswirkungen der EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz auf die Stadt Gelsenkirchen. Die Anfrage thematisierte die unmittelbare Bedeutung der Richtlinie für den öffentlichen Dienst sowie die notwendigen Anpassungen bei Personalverfahren, die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten und die zu erwartenden personellen sowie finanziellen Folgen.
Die Verwaltung führt aus, dass die tariflichen Entgeltstrukturen wie der TVöD durch die Richtlinie zunächst nicht verändert werden, da diese der Tarifautonomie unterliegen. Direkte Auswirkungen werden jedoch bei einzelnen Personalverfahren festgestellt. So müssen Bewerberinnen und Bewerber bereits vor dem Vorstellungsgespräch über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne sowie den anzuwendenden Tarifvertrag informiert werden. Zudem darf in Bewerbungsgesprächen nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt gefragt werden. Beschäftigte müssen zudem leicht zugänglich über die Kriterien ihrer Entgeltentwicklung informiert werden.
Als Maßnahmen zur Umsetzung plant die Verwaltung die Anpassung von Einladungsschreiben zu Vorstellungsgesprächen sowie die Bereitstellung von Informationen zu Entgeltkriterien, beispielsweise über das Intranet. Die Gleichstellungsstelle wird im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes in relevante Prozesse wie Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren eingebunden. Die Verwaltung erwartet kurzfristig nur begrenzte personelle und finanzielle Auswirkungen, da die notwendigen Anpassungen im Rahmen der bestehenden Aufgaben abgebildet werden können.
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- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2.6Anfrage des Stadtverordneten Herrn Obernyer - Graffitis auf öffentlicher Infrastruktur und Auswirkungen auf das Stadtbild und die öffentliche Ordnung -Zur Vorlage · 25-30/01558 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung wird auf eine Anfrage eines Stadtverordneten aus der Sitzung vom 9. Juli 2026 geantwortet. Der Stadtverordnete hatte die zunehmende Verbreitung von großflächigen Graffitis auf der öffentlichen Infrastruktur, insbesondere durch Symbole der Ultras-Szene, thematisiert. Er verwies dabei auf die Beeinträchtigung des Stadtbildes und die mögliche Wahrnehmung einer faktischen Duldung solcher Beschmierungen an Objekten wie Stromkästen oder Brücken.
Die Verwaltung führt aus, dass das illegale Aufbringen von Graffitis ein bekanntes Problem darstellt, jedoch keine Erkenntnisse über Auswirkungen auf das Ordnungsempfinden der Bevölkerung vorliegen. Eine statistische Erfassung von Schmierereien oder von Ermittlungs- und Strafverfahren wird nicht durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Reinigung oder Instandsetzung richtet sich nach den Eigentumsverhältnissen; für Anlagen, die nicht im städtischen Eigentum stehen, sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.
Die Verwaltung betont, dass keine illegalen Graffitis geduldet werden, weist jedoch darauf hin, dass eine vollständige und kurzfristige Entfernung aller Schmierereien aufgrund der personellen Ressourcen nicht möglich sei. Bei verfassungsfeindlichen Inhalten auf städtischen Flächen erfolge eine umgehende Entfernung sowie eine Meldung an die Strafverfolgungsbehörden. Als Schutzmaßnahme werden seit 2025 für Verkehrszeichen Beschichtungen gegen Sticker und Graffitis eingesetzt. Das Ziel der Verwaltung bleibe die zeitnahe Beseitigung von Verunreinigungen an städtischer Infrastruktur unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel.
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- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Stadtverordneten Herrn Ünalgan - Gebäudezustand des Bildungszentrums -Zur Vorlage · 25-30/01597 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in einer Mitteilungsvorlage die Anfrage eines Stadtverordneten zum Gebäudezustand des Bildungszentrums an der Ebertstraße 19. Die Anfrage bezog sich auf die Grundlage der Bewertung des Zustands des Gebäudes, welches eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1967 besitzt und in Betonskelettbauweise errichtet wurde.
Ein wesentlicher Aspekt der Bewertung ist die Schadstoffbelastung. Untersuchungen aus dem Jahr 2020 ergaben eine PCB-Belastung in Teilen des Gebäudes, woraufhin Sofortmaßnahmen sowie Nutzungsbeschränkungen für das 3. Obergeschoss, das als Archiv genutzt wird, umgesetzt wurden. Eine Sanierung zur Entfernung der Quellen der PCB-Raumluftbelastung soll mittelfristig erfolgen. Die technische Gebäudeausrüstung sowie weitere Bauteile befinden sich überwiegend im Zustand des Ursprungsbaujahres und entsprechen technisch nicht dem heutigen Neubauniveau. Punktuelle Verbesserungen, wie Maßnahmen zum Brandschutz und der Einbau eines barrierefreien Aufzuges im Jahr 2018, können die grundsätzliche Sanierungsbedürftigkeit nicht überdecken.
Die Verwaltung führt aus, dass eine Beurteilung den Zustand der Konstruktion, die Schadenskartierung sowie die Analyse von Bauteilen wie Fenstern, Dach und Heizungsanlagen umfasst. Im Zeitraum von 2025 bis aktuell 2026 gingen für die Liegenschaft insgesamt 219 Schadensmeldungen ein. Davon betrafen 164 Meldungen (75 %) die technische Gebäudeausrüstung und 55 Meldungen (25 %) bauliche Themen. Die Verwaltung stellt fest, dass diese Meldungen im Allgemeinen üblich sind und keine besonderen Rückschlüsse auf den baulichen Gesamtzustand zulassen.
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- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Stadtverordneten Herrn Ünalgan - Digitale und hybride Rats-, Ausschuss- und Gremienarbeit -Zur Vorlage · 25-30/01288 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage eines Stadtverordneten zur digitalen und hybriden Rats-, Ausschuss- und Gremienarbeit informiert die Verwaltung über den aktuellen Stand und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Anfrage bezog sich auf die Möglichkeiten digitaler Arbeitsweisen sowie einen Zeitplan für die Einführung solcher Formate für den ehrenamtlichen Teil der Stadtverwaltung.
Die Verwaltung erläutert, dass das Ratsinformationssystem ALLRIS bereits digitale Sitzungsvorbereitungen, den digitalen Erhalt von Einladungen und Vorlagen sowie die Erstellung individueller digitaler Sitzungspakete ermöglicht. Für die Zukunft ist die Durchführung digitaler Abstimmungen innerhalb des Systems vorgesehen, um hybride Sitzungen zu unterstützen. Rechtliche Grundlagen hierfür bilden die §§ 47a und 58a der Gemeindeordnung NRW. Während § 47a die digitale Durchführung in besonderen Ausnahmefällen wie Katastrophen oder epidemischen Lagen regelt, erlaubt § 58a die Durchführung hybrider Ausschusssitzungen unter bestimmten Voraussetzungen. Für die dauerhafte Nutzung hybrider Formate ist eine Anpassung der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse erforderlich.
Technisch wurde die Konferenzanlage im Ratssaal bereits erneuert, sodass elektronische Abstimmungen möglich sind. Die Beschaffung von Kameratechnik sowie die technische Nachrüstung der Ausschusssitzungszimmer sind für die kommenden Monate geplant. Zudem wird die Einführung einer KI-unterstützten Niederschriftenerstellung durch die Software „GenAI“ vorbereitet. Ein konkreter Zeitplan für die vollständige Einführung hybrider Arbeitsweisen wird derzeit von der Verwaltung erarbeitet.
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- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Aussagen von Stadtverordneten der AfD-FraktionZur Vorlage · 25-30/01464 · Mitteilungsvorlage
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Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage aus der Ratssitzung vom 21. Mai 2026 Informationen zu verschiedenen öffentlichen Äußerungen und deren rechtlicher sowie kommunaler Einordnung angefordert. Die Anfrage bezog sich auf Zitate aus der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, in denen eine Stadtverordnete Äußerungen über eine Personengruppe tätigte, die nach Ansicht eines Ratsmitglieds den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnten. Zudem wurde gefragt, wie die Stadt zu den Aussagen des stellvertretenden Bürgermeisters stehe, die als Kritik an der Stadtverwaltung und dem Leitbild der Stadt Gelsenkirchen gewertet wurden, sowie nach Möglichkeiten zur Stärkung der Zusammenarbeit mit Religionsgemeinschaften gegen Rassismus und Antiziganismus. Des Weiteren wurde die Meinung der Experten für Abfallbeseitigung zur Einschätzung eines Ratsmitglieds der AUF Gelsenkirchen bezüglich rassistischer Aktionen eingeholt.
Die Verwaltung nimmt hierzu Stellung und weist darauf hin, dass die strafrechtliche Bewertung von Sachverhalten in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fällt. Die in der Presse zitierte Äußerung des stellvertretenden Bürgermeisters sei der Stadt Gelsenkirchen nicht zuzurechnen, da diese im Kontext als Aussage eines Politikers der AfD und nicht in seiner Funktion als Bürgermeister zu werten sei. Die Stadt betont, sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung und gegen Rassismus einzusetzen. Hinsichtlich der Anfrage zur Abfallbeseitigung führt die Verwaltung aus, dass ein Anspruch auf politische Bewertung oder die Mitteilung über die interne Meinung der Verwaltung zu politischen Standpunkten nicht Bestandteil des Auskunftsbegehrens nach der Gemeindeordnung NRW ist.
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- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Stadtverordneten Herrn Obernyer - „Organisatorische Veränderungen im Bereich des Vorstandsbereiches OB – Einrichtung der Stabsstelle OB/St – Steuerung“ -Zur Vorlage · 25-30/01667 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01667 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zur Einrichtung der Stabsstelle OB/St – Steuerung im Bereich des Oberbürgermeisteramtes. Hintergrund der Anfrage war die im Verwaltungsblatt angekündigte organisatorische Veränderung aufgrund gestiegener Anforderungen in der Kommunikation sowie die Frage nach den finanziellen und inhaltlichen Auswirkungen dieser Maßnahme.
Die Verwaltung führt aus, dass die Einrichtung der Stabsstelle den veränderten Anforderungen an die Amtsführung Rechnung trägt. Die gestiegene interne und externe Informations- und Kommunikationsdichte könne durch den bisherigen, im interkommunalen Vergleich schlanken Organisationsaufbau kaum noch bewältigt werden. Die Aufgaben der neuen Stabsstelle umfassen die Begleitung vorstandsbereichsübergreifender Projekte sowie Themen von gesamtstädtischer Bedeutung. Eine Überschneidung mit der bestehenden Öffentlichkeitsarbeit wird ausgeschlossen, wenngleich ein Austausch zwischen den Einheiten vorgesehen ist.
Für die Stabsstelle sind drei Personalstellen vorgesehen, die nach E11 TVöD bzw. A12 eingruppiert sind. Während eine Stelle eine kommunikative Ausrichtung aufweist, liegt der Schwerpunkt der beiden weiteren Stellen auf verwaltungsfachlichen Aufgaben. Die jährlichen Sachkosten für einen durchschnittlichen Büroarbeitsplatz werden auf Basis der KGSt-Berechnungsgrundlage mit 9.700 € angegeben. Hinsichtlich der Trennung von Verwaltungsarbeit und politischer Öffentlichkeitsarbeit betont die Verwaltung, dass das Amt der Oberbürgermeisterin der parteipolitischen Neutralität gemäß der geltenden Gesetzgebung unterliegt.
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- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.3Anfragen