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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- –Dringlichkeitsantrag der CDU-Ratsfraktion: „Zustand Pavillons Gesamtschule Horst“Zur Vorlage · 25-30/01753 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 22. September 2026 einen Dringlichkeitsantrag gestellt, um das Thema „Zustand Pavillons Gesamtschule Horst“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Bildung am 24. September 2026 zu setzen. Ziel des Antrags ist es, auf Basis eines vollständigen Sachstandsberichts der Verwaltung eine Diskussion im Ausschuss zu ermöglichen.
Die Begründung der CDU-Ratsfraktion bezieht sich auf die aktuelle Situation an der Gesamtschule Horst. Laut dem Antrag sind zwei etwa 30 Jahre alte Pavillons aufgrund von Feuchtigkeit und Geruchsbildung teilweise nicht mehr für den Unterricht nutzbar. Zudem werden räumliche Engpässe sowie Probleme durch Rattenbefall angeführt. Da die Zuständigkeiten der Stadt als Schulträger sowie die Umsetzung geplanter Ersatzbauten Gegenstand der Anfrage sind, fordert die Fraktion von der Verwaltung eine Darstellung des aktuellen Sachstands, der weiteren Planungsschritte sowie eines Zeitplans.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Dringlichkeitsantrag der AfD-Ratsfraktion: „Sachstandsbericht zur Beförderung während der Ferien und an beweglichen Ferientagen für die OGS der Schule an der Gecksheide“Zur Vorlage · 25-30/01758 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 25-30/01758 einen Dringlichkeitsantrag gestellt, um die Aufnahme eines Sachstandsberats zur Beförderung während der Ferien und an beweglichen Ferientagen für die Offene Ganztagsschule (OGS) der Schule an der Gecksheide in die Tagesordnung des Ausschusses für Bildung am 24.09.2026 zu erwirken.
Hintergrund des Antrags ist eine Mitteilung des OGS-Trägers, wonach die Kosten für den Schülerspezialverkehr in den vergangenen Jahren durch das Referat Bildung übernommen wurden, diese Kostenübernahme jedoch nicht fortgeführt werden soll. Als Begründung wird angeführt, dass für die Beförderung zur Ferienbetreuung keine schulrechtliche Verpflichtung des Schulträgers bestehe.
Die AfD-Ratsfraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung mehrerer Fragen. Erfragt werden unter anderem die Anzahl der Kinder, die bisher die Beförderung genutzt haben und auf eine organisierte Beförderung angewiesen sind, sowie die Kosten, die der Stadt in den vergangenen drei Jahren entstanden sind und die erwartete jährliche Einsparung. Zudem wird nach dem konkreten Anlass für die Beendigung der Finanzierung sowie nach der rechtlichen Bewertung unter Berücksichtigung des § 97 SchulG NRW i. V. m. der Schülerfahrkostenverordnung und des § 24 Abs. 4 SGB VIII gefragt. Des Weiteren sollen die Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung, mögliche Härtefallregelungen oder alternative Beförderungsmöglichkeiten sowie die Betroffenheit weiterer Förder- oder OGS-Standorte in Gelsenkirchen untersucht werden. Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung zu berichten.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten
- 2.1Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten - Umbesetzung durch Herrn Serdar Ay -Zur Vorlage · 25-30/01500 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine Änderung in der Besetzung des Ausschusses für Bildung. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 09.07.2026 beschlossen, die Zusammensetzung des Gremiums anzupassen.
Im Rahmen dieser Entscheidung tritt ein Stadtverordnetter als neues Mitglied in den Ausschuss für Bildung nach. Er ersetzt eine bisherige sachkundige Einwohnerin. Die Neubesetzung erfolgt gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die zuständige Fraktion bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds die Nachfolge bestimmt. Die entsprechende Änderung wird dem Ausschuss für Bildung in der Sitzung am 24.09.2026 zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 3.1Antrag der CDU-Fraktion: „Vorgezogenes Anmeldeverfahren Gesamtschulen“Zur Vorlage · 25-30/01405 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage 25-30/01405 einen Antrag gestellt, um ein neues Thema auf die Tagesordnung des Ausschusses für Bildung zu setzen. Konkret wird beantragt, den Tagesordnungspunkt „Vorgezogenes Anmeldeverfahren Gesamtschulen“ in die Sitzung des Ausschusses für Bildung am 24.09.2026 aufzunehmen. Eine schriftliche Begründung für diesen Antrag liegt dem Dokument nicht bei, da die Begründung laut Vorlage mündlich erfolgt.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 3.2Antrag der SPD-Ratsfraktion: „Gewährleistung von Schülerbeförderung"Zur Vorlage · 25-30/01649 · Antrag
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Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 27.08.2026 einen Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt „Gewährleistung von Schülerbeförderung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung am 24.09.2026 aufzunehmen.
Der Antrag bezieht sich auf einen aktuellen Fall an der Gesamtschule Berger Feld. In diesem Zusammenhang wurde die Ablehnung eines Antrags auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten nach einer fünfjährigen Gestattung thematisiert. Die Fraktion beantragt daher die Aufnahme eines entsprechenden Tagesordnungspunktes, um die Gewährleistung der Schülerbeförderung sowie die Übernahme von Transportkosten zu behandeln.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.3Sachstandsbericht zur Schulbeförderung von Kindern mit Behinderungen und besonderem Unterstützungsbedarf - Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 25-30/01654 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 28.08.2026 beantragt, einen Sachstandsbericht zur Schulbeförderung von Kindern mit Behinderungen und besonderem Unterstützungsbedarf auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Bildung am 24.09.2026 zu setzen.
Die Anfrage richtet sich an die Verwaltung und bittet um eine ausführliche Berichterstattung zum aktuellen Sachstand. Im Fokus stehen dabei die Gründe für Ablehnungsbescheide zur Schulbeförderung für das Schuljahr 2026/27, obwohl diese Leistungen zuvor teils über Jahre hinweg sichergestellt wurden. Die Ratsfraktion fordert Informationen darüber an, welche Rahmenbedingungen sich geändert haben und welche Referate für die Entscheidung über Beförderungsanträge zuständig sind. Insbesondere soll die Kompetenz des Referats für Soziales im Rahmen der Leistungen der Eingliederungshilfe erläutert werden.
Des Weiteren werden Informationen zur Anzahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie zur Anzahl der bis zum Ausschusstermin vorliegenden Klagen und deren Einschätzung durch die Verwaltung benötigt. Der Antrag verlangt zudem einen Vergleich der Finanzierung und Organisation der Schülerbeförderung in umliegenden Kommunen. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, die jährlichen Kosten der Beförderung für die letzten fünf Jahre darzustellen sowie den absoluten und prozentualen Anteil der Einsparungen zu benennen, die durch die aktuellen Ablehnungsbescheide für das kommende Schuljahr entstehen.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.4Antrag der FDP-Ratsgruppe: „Sachstandsbericht OGS"Zur Vorlage · 25-30/01690 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Ratsgruppe hat mit Schreiben vom 4. September 2026 einen Antrag gestellt, einen Sachstandsbericht zur Offenen Ganztagsschule (OGS) als Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Bildung am 24. September 2026 aufzunehmen.
Im Rahmen dieses Berichts werden verschiedene Fragen zur aktuellen Situation der OGS-Angebote in Gelsenkirchen thematisiert. Die Ratsgruppe bittet um Informationen zur Anzahl der Kinder, die im laufenden Schuljahr das OGS-Angebot nutzen, sowie um Angaben zur Anzahl der neu geschaffenen Plätze für das Schuljahr 2027/2027, ausgehend von knapp 5.000 Plätzen im Schuljahr 2025/2026. Zudem sollen Informationen darüber vorliegen, ob alle Wünsche nach einem Angebot erfüllt werden konnten oder ob Ablehnungen und Wartelisten bestehen.
Der Antrag umfasst zudem Fragen zur Nutzung alternativer Betreuungsangebote, zur Anzahl der betroffenen Kinder sowie zur Frage, ob im Rahmen des seit diesem Schuljahr geltenden Rechtsanspruchs älteren Kindern OGS-Plätze gekündigt werden mussten und wie viele Kinder hiervon betroffen sind. Weiterhin wird nach der Verfügbarkeit freier OGS-Angebote sowie nach unbesetzten Stellen bei den OGS-Trägern oder Schulen bei bereits ausgelasteten räumlichen Kapazitäten gefragt. Abschließend wird nach Rückmeldungen aus dem Rechtsstreit der Stadt gegen das Land NRW gefragt, in dem die Umsetzung des bundesrechtlichen Anspruchs auf OGS-Plätze ohne entsprechende landesgesetzliche Regelung gerichtlich geklärt werden soll.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.5Antrag der FDP-Ratsgruppe: „Sachstandsbericht zum Bildungscampus (BiC)"Zur Vorlage · 25-30/01694 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Ratsgruppe hat mit Schreiben vom 4. September 2026 einen Antrag gestellt, einen Sachstandsbericht zum Bildungscampus (BiC) als Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Ausschusses für Bildung am 24. September 2026 aufzunehmen.
Mit dem Antrag werden verschiedene Fragen zur aktuellen Entwicklung des Bildungscampus sowie zur inhaltlichen Ausgestaltung der beteiligten Berufskollegs adressiert. Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, welche konkreten Maßnahmen zur Profilschärfung der Berufskollegs im Hinblick auf den bestehenden Bildungscampus bisher vorgenommen wurden. Zudem wird nach Überlegungen oder konkreten Plänen für neue und modernisierte Ausbildungen gefragt, die darauf abzielen, niederfrequente Ausbildungsberufe in Gelsenkirchen zu erhalten.
Des Weiteren umfasst der Antrag Fragen zur Nutzung von Synergieeffekten und zur gemeinsamen Verwendung von Gebäudekomplexen sowie Raum- und Sachmitteln durch alle drei Berufskollegs. Es wird zudem nach dem Stand der Planung bezüglich der Einbindung externer Bildungsakteure, wie etwa der Volkshochschule, der Bibliothek oder der IHK, für die Nutzung des Campus in schulfreien Stunden gefragt. Die Ratsgruppe begründet das Ersuchen damit, dass die Verwaltung bereits den zweiten Bauabschnitt des Bildungscampus plant, um die im Gutachten „Berufskolleg-Entwicklungsplanung 2032 für Gelsenkirchen“ geforderte Ausstattung der Räumlichkeiten zu realisieren. Es soll geprüft werden, ob die Schulgemeinschaften der Berufskollegs BTG, Goldberg und Königsstraße die im genannten Gutachten geforderte Profilschärfung zwischenzeitlich erarbeitet haben.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.6Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Sachstandsbericht Hitzeauswirkungen und -schutz sowie Klimaanpassungsmaßnahmen"Zur Vorlage · 25-30/01701 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag mit dem Titel „Sachstandsbericht Hitzeauswirkungen und -schutz sowie Klimaanpassungsmaßnahmen“ gestellt. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 3. September 2026 an den Ausschuss für Bildung verwiesen, der für die Entscheidung zuständig ist.
In dem Antrag wird Bezug auf die Hitzetage und die Trockenheit des vergangenen Sommers genommen. Die Ratsfraktion fordert einen ausführlichen mündlichen Sachstandsbericht zu den Auswirkungen von Hitze sowie zu den entsprechenden Schutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Ein spezifischer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Frage, welche Hitzeschutzmaßnahmen für die Zukunft an den städtischen Schulen geplant sind. Die Beratung des Antrags im Ausschuss für Bildung ist für den 24. September 2026 vorgesehen.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.7Antrag der AUF Gelsenkirchen: „Betroffenheit von Mädchen ohne Schulabschlusss“Zur Vorlage · 25-30/01703 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AUF Gelsenkirchen hat mit Schreiben vom 5. September 2026 beantragt, den Tagesordnungspunkt „Betroffenheit von Mädchen ohne Schulabschluss“ in die Sitzung des Ausschusses für Bildung am 24. September 2026 aufzunehmen.
Der Antrag bezieht sich auf die Daten des Schuljahres 2024/2025, in dem 12,2 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Gelsenkirchen die Schule ohne Schulabschluss verlassen haben. Unter den Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund lag dieser Anteil bei über 21 Prozent. Die Antragstellerin stellt die Frage nach einer besonderen Betroffenheit von Mädchen und bittet um Auskunft zu drei spezifischen Punkten.
Erfragt wird, wie viele Mädchen unter den Betroffenen ohne Schulabschluss waren sowie wie viele Mädchen mit Migrationshintergrund ohne Abschluss aus der Schule gingen. Zudem wird nach Maßnahmen der Stadt gefragt, die zur besonderen Förderung von Mädchen mit und ohne Migrationshintergrund in den Schulen angestrebt werden.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.8Antrag der AUF Gelsenkirchen: „Fortsetzung der Finanzierung der Schul-Transportkosten für den 11-jährigen Ali Aras“Zur Vorlage · 25-30/01702 · Antrag
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Die Fraktion AUF Gelsenkirchen hat mit Schreiben vom 05.09.2026 beantragt, den Tagesordnungspunkt „Fortsetzung der Finanzierung der Schul-Transportkosten für den 11-jährigen Schüler“ in die Sitzung des Ausschusses für Bildung am 24.09.2026 aufzunehmen. Hintergrund des Antrags ist die Entscheidung des Referats für Bildung, die Finanzierung der Transportkosten für den Schulbesuch in der Gesamtschule Berger Feld für das Schuljahr 2026/2027 zu beenden. Der betroffene Schüler ist Rollstuhlfahrer und verfügt über den Pflegegrad 5.
Die Fraktion bezieht sich auf eine Berichterstattung der WAZ Gelsenkirchen vom 22. August. Demnach begründete die Stadt die Ablehnung der weiteren Finanzierung damit, dass die Sicherstellung des Schultransports grundsätzlich Aufgabe der Eltern sei und ihnen entsprechende Einschränkungen in der privaten Lebensführung zuzumuten seien.
Im Rahmen des Antrags stellt die Fraktion AUF Gelsenkirchen vier Fragen an das Referat für Bildung. Erfragt wird die konkrete Begründung für die Ablehnung der Kostenübernahme sowie die Frage, ob Mittelstriche aufgrund der Haushaltslage der Stadt die Ursache für die Entscheidung sind. Zudem wird nach Möglichkeiten zur Revision der Entscheidung sowie nach der Frage gestellt, ob weitere Kinder von solchen Streichungen betroffen sind und falls ja, in welcher Anzahl.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.9Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Sachstandsbericht PRIMUS-Schule"Zur Vorlage · 25-30/01709 · Antrag
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Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 08.09.2026 einen Antrag gestellt, einen Sachstandsbericht zur PRIMUS-Schule als Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Ausschusses für Bildung am 24.09.2026 aufzunehmen.
Hintergrund des Antrags ist der Entwurf zum 19. Schulrechtsänderungsgesetz der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, welches die Voraussetzungen für die Errichtung weiterer PRIMUS-Schulen schaffen soll. Ein Ausbau dieser Schulform, die Primar- und Sekundarstufe I verbindet, soll voraussichtlich zum Schuljahr 2028/29 beginnen. Die Ratsfraktion verweist auf die bestehende Situation fehlender Schulplätze in der Primar- und Sekundarstufe I in Gelsenkirchen sowie auf die Ergebnisse einer Evaluation des Schulversuchs.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags gebeten, ausführlich zum aktuellen Sachstand zu berichten. Dabei sollen insbesondere die Veränderungen seit einer Anfrage im September 2025 sowie die Möglichkeiten zur Versorgung des Überhangs in der Sekundarstufe I untersucht werden. Zudem wird nach der Verfügbarkeit aktualisierter Bedarfsprognosen mit Schülerzahlen sowie nach den zeitlichen Abläufen und den Voraussetzungen für den Aufbau einer solchen Schulform in Gelsenkirchen gefragt. Der Antrag umfasst zudem Fragen zur möglichen Umsetzung an neuen oder bestehenden Schulen sowie zur Rolle der Kommune und der Verwaltung bei einer Neugründung.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - –Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 5Schul-, Bau- und Ausstattungsmaßnahmen an Schulen im Bezirk Nord
- 5.1Planung und Neuerrichtung einer Vierfeldsporthalle auf dem Gelände des Annette-von-Droste-Hülshoff-GymnasiumsZur Vorlage · 25-30/01528 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen soll beschließen, die Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH mit der Planung für den Rückbau eines Bestandsgebäudes sowie die Neuerrichtung einer Vierfeldsporthalle auf dem Gelände des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums zu beauftragen. Das Projekt sieht eine teileingegrabene Halle mit einer Nutzfläche von rund 2.810 m² vor. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 26,5 Mio. €, wobei 15 Mio. € durch Zuschüsse Dritter gedeckt werden sollen und ein Eigenfinanzierungsanteil von rund 11,5 Mio. € verbleibt. Die jährlichen Nettofolgekosten werden mit 908.446,71 € angegeben.
Der zeitliche Rahmen für Planung und Bau wird auf 36 bis 46 Monate veranschlagt. Eine Inbetriebnahme ist für Ende 2029 oder Anfang 2030 vorgesehen, sofern die Beauftragung bis zum 31.10.2026 erfolgt. Die Beratung der Vorlage ist für die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 10.09.2026 sowie für die Ausschüsse für Bau und Liegenschaften und Bildung vorgesehen, bevor die Entscheidung im Rat am 08.10.2026 ansteht.
Die Kreditfinanzierung führt laut Vorlage zu einem Anstieg der Investitionskredite, der liquiden Mittel sowie der Bilanzsumme. Die Sporthalle weist zum 01.01.2026 einen Restbuchwert von 145.828,04 € im städtischen Anlagevermögen auf. Bei der geplanten Niederlegung des Gebäudes soll der Anlagenabgang in Höhe des zum Zeitpunkt der Maßnahme bestehenden Restbuchwertes gegen die allgemeine Rücklage verrechnet werden. Die Errichtung der Sporthalle soll in Holz-Hybridbauweise erfolgen, um eine Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Startchancen-Programm
- 6.1Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms in Gelsenkirchen: Berufskolleg KönigstraßeZur Vorlage · 25-30/01579 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage vor, um die Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms am Berufskolleg Königstraße in Gelsenkirchen zu beantragen. Die Maßnahme umfasst die Ausstattung einer sogenannten Study Hall sowie einer Coaching Hall mit einem spezifischen Farbkonzept. Ziel ist die Umgestaltung zweier Räume zu multifunktionalen Selbstlernzentren, die durch flexibles Mobiliar konzentrierte Einzelarbeit, kooperative Lernphasen sowie Beratungsangebote ermöglichen sollen. Die Ausstattung ist so konzipiert, dass sie bei einem zukünftigen Umzug des Berufskollegs auf den Bildungs- und Innovationscampus weitergenutzt werden kann.
Das Startchancen-Programm dient der Verbesserung der Lernumgebung an Schulen in sozial herausfordernden Lagen und wird von Bund und Ländern zwischen 2024 und 2034 finanziert. Für Gelsenkirchen umfasst das Investitionsbudget der Säule I eine mögliche Gesamtinvestitionssumme von 76.182.072,99 €, bestehend aus einer Fördersumme von 53.327.451,09 € und einem kommunalen Eigenanteil von 30 % für insgesamt 40 teilnehmende Schulen.
Die Gesamtkosten für die geplante Maßnahme am Berufskolleg Königstraße belaufen sich auf 55.700 €. Davon sind 38.990 € als Zuschüsse Dritter vorgesehen, während der Eigenfinanzierungsanteil aus der Bildungspauschale 16.710 € beträgt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag bei der Bezirksregierung Münster zu stellen und die Durchführung vorbehaltlich der Bewilligung umzusetzen. Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte zur Entscheidung und dem Ausschuss für Bildung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.2Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms in Gelsenkirchen: GGS WiehagenZur Vorlage · 25-30/01577 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, die Maßnahme „Schulhofgestaltung: Erweiterung des Pausenangebotes und Lernraum im Grünen“ für die Grundschule Wiehagen im Rahmen der Säule I des Startchancen-Programms bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen. Die Umsetzung der Maßnahme soll unter dem Vorbehalt der Bewilligung erfolgen.
Das Startchancen-Programm ist ein Investitionsprogramm von Bund und Ländern mit einer Laufzeit von 2024 bis 2034, das die Lernumgebungen an Schulen in sozial herausfordernden Lagen verbessern soll. Für Gelsenkirchen umfasst das Investitionsbudget der Säule I eine mögliche Gesamtinvestitionssumme von 76.182.072,99 €, bestehend aus einer Fördersumme von 53.327.451,09 € und einem kommunalen Eigenanteil von 30 %, verteilt auf 40 teilnehmende Schulen.
Die geplante Maßnahme für die Grundschule Wiehagen umfasst die Aufwertung des Schulhofs durch die Beschaffung eines zusätzlichen Spiel- und Bewegungsgerätes sowie eines Sandkastens. Zudem ist die Schaffung eines multifunktionalen Lernraums im Außenbereich durch drei witterungsgeschützte Unterstände vorgesehen, die für Kleingruppenarbeit und Angebote der Offenen Ganztagsschule genutzt werden sollen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 160.000 €. Davon sind 112.000 € als Zuschüsse Dritter vorgesehen, während der Eigenfinanzierungsanteil aus der Bildungspauschale 48.000 € beträgt. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2026 unter der Produktgruppe 2101 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.3Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms in Gelsenkirchen: Lessing RealschuleZur Vorlage · 25-30/01575 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, die Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms für die Lessing Realschule in Gelsenkirchen zu beantragen. Ziel der Maßnahme ist die Umgestaltung und Optimierung des Lehrerzimmers, um die multiprofessionelle Zusammenarbeit im Team zu fördern. Durch eine Neustrukturierung und Neumöblierung soll der Raum in einen modernen Teamarbeitsraum mit verschiedenen Zonen umgewandelt werden. Dies umfasst Arbeitsplätze für konzentriertes Arbeiten sowie Sitzbereiche für den kollegialen Austausch zwischen Lehrkräften, sozialpädagogischen Fachkräften und weiteren Professionen. Die räumliche Gestaltung soll die gemeinsame Unterrichtsplanung und die Abstimmung individueller Fördermaßnahmen unterstützen.
Die Finanzierung der Maßnahme beläuft sich auf Gesamtkosten von 64.000 Euro für Beschaffungs- und Herstellungskosten. Davon entfallen 44.800 Euro auf Zuschüsse Dritter aus dem Startchancen-Programm, während ein Eigenfinanzierungsanteil in Höhe von 19.200 Euro aus der Bildungspauschale bereitgestellt wird. Im Haushaltsplan 2026 ist für das Jahr 2026 eine investive Veranschlagung von 64.000 Euro vorgesehen.
Das Startchancen-Programm ist ein Investitionsprogramm von Bund und Ländern mit einer Laufzeit von 2024 bis 2034, das auf die Verbesserung der Lernumgebung an Schulen in sozial herausfordernden Lagen abzielt. Für Gelsenkirchen ergibt sich aus dem Investitionsbudget der Säule I eine mögliche Gesamtinvestitionssumme von 76.182.072,99 Euro, bestehend aus einer Fördersumme von 53.327.451,09 Euro zuzüglich eines kommunalen Eigenanteils von 30 Prozent für insgesamt 40 teilnehmende Schulen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen und vorbehaltlich der Bewilligung durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms in Gelsenkirchen: Lessing RealschuleZur Vorlage · 25-30/01722 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, die Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms für die Lessing Realschule in Gelsenkirchen zu beantragen. Konkret soll die Verwaltung beauftragt werden, bei der Bezirksregierung Münster eine Maßnahme zur Ausstattung der Klassen im Altbau mit flexiblem Mobiliar zu beantragen und – vorbehaltlich der Bewilligung – durchzuführen. Ziel der Neumöblierung von 26 Klassenzimmern im Altbau ist die Unterstützung von selbstorganisiertem Lernen sowie vielfältiger didaktischer Lernarrangements durch flexible Einzelarbeitsplätze, Bereiche für Kleingruppenarbeit, Steharbeitsplätze und Rückzugsmöglichkeiten. Zudem sind offene Regalsysteme und moderne Präsentationstafeln vorgesehen, um die Lernbedingungen im Altbau an die Konzepte im Neubbau anzupassen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 460.000 €. Davon sind 322.000 € als Zuschüsse Dritter vorgesehen, während der Eigenfinanzierungsanteil aus der Bildungspauschale 138.000 € beträgt. Die Finanzierung für das Jahr 2027 ist mit 460.000 € im Haushaltsplan 2026 veranschlagt. Die Auftragsvergabe soll noch im Jahr 2026 erfolgen, damit die Fördermittel Anfang 2027 bereitstehen und die Umsetzung der Maßnahme ebenfalls Anfang 2027 stattfinden kann. Das Startchancen-Programm, das von 2024 bis 2034 läuft, sieht für Gelsenkirchen eine mögliche Gesamtinvestitionssumme von 76.182.072,99 € für 40 teilnehmende Schulen vor, wobei die Fördersumme 53.327.451,09 € beträgt. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 4. November 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Einrichtung der einjährigen Berufsfachschule für „Berufsorientierung in der Gesundheits- und Versorgungswirtschaft nach APO BK Anlage B2“ am Berufskolleg Königstraße zum Schuljahr 2026/27 - Ablehnung durch das MSB NRW -Zur Vorlage · 25-30/01479 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat der Stadt und den Ausschuss für Bildung über die Ablehnung des Vorhabens, am Berufskolleg Königstraße zum Schuljahr 2026/27 eine einjährige Berufsfachschule für „Berufsorientierung in der Gesundheits- und Versorgungswirtschaft nach APO BK Anlage B2“ einzurichten.
Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 die Einrichtung dieses Bildungsganges beschlossen. Da die Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs gemäß § 81 Abs. 2 und 3 des Schulgesetzes NRW genehmigungspflichtige Maßnahmen darstellen, war die Zustimmung der Bezirksregierung Münster als zuständige Schulaufsichtsbehörde erforderlich. Eine vorangegangene schulfachliche Beratung mit dem Dezernat 45 der Bezirksregierung Münster war positiv gegenüber der Einrichtung des Bildungsganges.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hat den Antrag auf Erprobung des Schulentwicklungsvorhabens jedoch mit Schreiben vom 8. Juni 2026 abgelehnt. Die Begründung der Ablehnung liegt darin, dass durch das Vorhaben wesentliche Eingriffe in die Bildungsgangstruktur entstehen würden, welche den zulässigen Umfang von Schulentwicklungsvorhaben überschreiten. Infolgedessen kann die Einrichtung der Berufsfachschule zum geplanten Schuljahr 2026/27 nicht erfolgen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8Sachstandsbericht OGS-Rechtsanspruch
- 9Einführung von ABC-Klassen
- 10Bericht zum Stichtag 30.06.2026 (Ausschuss für Bildung/VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01567 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Bildung eine Mitteilungsvorlage zum Stichtag 30.06.2026 vor. Der Bericht dient der Information über wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über bestehende Chancen und Risiken innerhalb des Aufgabenbereichs des Ausschusses.
Als wesentliche Abweichungen werden in der Vorlage solche Fälle definiert, in denen die geplanten Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem gilt eine Abweichung im Teilergebnisplan als wesentlich, wenn die Prognose um mindestens 10 % oder um 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen aufgeführt, sofern die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht.
Die Erläuterungen zu diesen Abweichungen konzentrieren sich auf die Produktgruppen 2101, welche die Bereitstellung von schulischen Einrichtungen umfasst, und 2504, welche Weiterbildungsangebote beinhaltet. Ergänzend enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss für Bildung in der Sitzung am 24.09.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Bericht zum NKF-Haushalt|Anlage 2 - Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11Mitteilungen und Anfragen
- 11.1Mitteilungen
- 11.1.1Anfrage der sachkundigen Bürgerin Frau Abazi - Frühförderliche Angebote und schulische Förderung für Kinder mit Autismus in Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01360 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01360 befasst sich mit der Anfrage einer sachkundigen Bürgerin zu den frühförderlichen und schulischen Angeboten für Kinder mit Autismus in Gelsenkirchen.
Hinsichtlich der Frühförderung stellt die Verwaltung fest, dass es in Gelsenkirchen keine spezifisch auf Autismus ausgerichteten Angebote im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen nach SGB IX und der Frühförderverordnung gibt. Die bestehende Frühförderung richtet sich an Kinder mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen. Sofern Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen aufgrund einer Teilhabeeinschränkung Leistungen erhalten, können Elemente der Autismustherapie in die Förderung einfließen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass private Anbieter Leistungen als Frühförderung deklarieren können, deren Finanzierung dann jedoch privat erfolgen muss.
Im Bereich der schulischen Förderung wird erläutert, dass Schüler mit einer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung Unterstützung durch Schulbegleitung erhalten können, sofern ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim Referat für Kinder, Jugendliche und Familien gestellt wird und eine seelische Behinderung nach SGB VIII vorliegt. Bei begleitenden geistigen oder körperlichen Behinderungen kann eine Schulbegleitung über das Referat Soziales beantragt werden.
Die Schulaufsicht ergänzt, dass Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen sowohl an allgemeinen Schulen als auch an Förderschulen unterrichtet werden. Je nach sonderpädagogischem Bedarf erfolgt eine Zuordnung zu Förderschwerpunkten wie Lernen oder geistige Entwicklung. Unterstützt wird dies durch Maßnahmen wie Nachteilsausgleiche, multiprofessionelle Teams sowie die Einbindung von Fachberatung und der Bezirksregierung Münster.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.2Anfrage des Stadtverordneten Herrn Mehls - Folgenutzung des Gebäudes an der Mehringstraße -Zur Vorlage · 25-30/01534 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur künftigen Nutzung des Gebäudes an der Mehringstraße 16 angefordert. Hintergrund ist, dass die ursprünglich geplante Nutzung als Schulstandort für die Abendrealschule durch die Zusammenlegung der Abendrealschule mit dem Weiterbildungskolleg entfällt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass das Gebäude aus der Mitte der 1960er-Jahre stammt und als zweigeschossige Atriumschule konzipiert ist. Eine barrierefreie Erschließung fehlt derzeit. Zwar waren im Zuge der geplanten Reaktivierung als Abendrealschule Sanierungs-, Brandschutz- und energetische Maßnahmen sowie Erweiterungen vorgesehen, dieses Projekt wurde jedoch aufgrund der Nutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen zurückgestellt. Das Gebäude befand sich seit Oktober 2025 im Stand-by-Betrieb, der zum 01.08.2026 beendet wurde. Eine Erstbegehung des Zustands durch das Referat Bildung sowie die Fachabteilungen fand am 21.07.2026 statt.
Hinsichtlich der Kapazitäten verfügt das Gebäude über eine Nutzfläche von circa 1800 m². Die ursprüngliche Ausstattung umfasste 16 Klassenräume, Naturwissenschafts- und Werkräume, Nebenräume sowie einen Verwaltungstrakt. Ein angrenzender Sanitärflügel bietet die Möglichkeit einer eingeschossigen Aufstockung. Zudem ist eine einfach Sporthalle über einen Verbindungsgang angebunden, die jedoch ebenfalls einer Sanierung bedarf. Eine zeitliche Planung für eine erneute schulische Nutzung ist erst nach einer Prüfung der künftigen Schulform durch die Schulverwaltung möglich.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.3Anfrage der Stadtverordneten Frau Tesch Sitzenbleiber in Klasse 1 an Gelsenkirchener Grundschulen – tatsächliche Sprachdefizite und Auswirkungen auf den UnterrichtsbetriebZur Vorlage · 25-30/01573 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat im Rahmen einer Anfrage Informationen über Kinder in Gelsenkirchener Grundschulen angefordert, die zu Schulbeginn in gesonderten Sprachförderstrukturen unterrichtet werden. Im Fokus stehen dabei die Auswirkungen auf den Unterrichtsbetrieb sowie die langfristigen Folgen für das Leistungsniveau und die Chancengleichheit.
Die Schulaufsicht legte hierzu Daten des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vor. Im Schuljahr 2022/23 befanden sich von 31.620 Schülern insgesamt 1.770 (5,6 %) sowie 2.561 (8,1 %) in der Erstförderung. Für das Schuljahr 2023/2rachten waren es bei 32.335 Schülern 2.377 (7,4 %) und 2.726 (8,4 %). Im Schuljahr 2024/25 lag die Zahl bei 2.450 (7,5 %) und 3.062 (9,3 %) von 32.770 Schülern. Für das Schuljahr 2025/26 liegen Zahlen für 2.371 und 3.054 Kinder in der Erstförderung vor, die Gesamtzahl der Schüler ist noch nicht veröffentlicht.
Die Verweildauer in Sprachfördergruppen orientiert sich am individuellen Lernfortschritt und soll in der Regel zwei Jahre nicht überschreiten; konkrete Daten zur durchschnittlichen Dauer liegen dem Schulamt nicht vor. Die Schulaufsicht führt aus, dass der Anteil sprachlich nicht ausreichend vorbereiteter Kinder den regulären Unterricht nicht einschränkt, aber zusätzliche Bedarfe begründet. Die Verwaltung gibt an, dass eine belastbare Einschätzung zu langfristigen Auswirkungen auf das Leistungsniveau aufgrund fehlender Zugriffsmöglichkeiten auf Leistungsdaten nicht möglich ist. Zur Förderung von Schulen mit sozialen Herausforderungen werden Maßnahmen wie der Schulsozialindex und das Startchancen-Programm eingesetzt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.4Anfrage des Stadtverordneten Herrn Jacob - Zahlen der Schulformwechsler zum neuen Schuljahr -Zur Vorlage · 25-30/01670 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zu den Zahlen der Schulformwechsler zum neuen Schuljahr angefordert. Die Anfrage bezog sich auf die Entwicklung der Schülerzahlen beim Wechsel zwischen verschiedenen Schulformen, unter anderem bei Übergängen von Gymnasien an Realschulen, von Realschulen an Hauptschulen sowie bei Wechseln an integrierte Schulformen, aufgeschlüsselt nach Jahrgängen und Schulen.
Die Verwaltung hat hierzu im Rahmen einer Mitteilungsvorlage die Zahlen für das Schuljahr 2026/2027 zur Verfügung gestellt. Demnach wechselten zum Schuljahr 2026/2027 72 Schülerinnen und Schüler von Gymnasien an Realschulen. Zudem verzeichnete die Verwaltung 73 Schülerinnen und Schüler, die von einer Realschule zur Hauptschule wechselten. Ein weiterer Wechsel betraf 40 Schülerinnen und Schüler, die von Gymnasien an Gesamtschulen oder die Sekundarschule übergingen. Die entsprechenden Daten sind dem Ausschuss für Bildung zur Kenntnisnahme vorgelegt worden.
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Hauptdokument|Anhang Mitteilungsvorlage Bildungsformwechsler
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage der sachkundigen Bürgerin Frau Garbe - Projekttage zum Thema Gesundheit an Schulen in GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01672 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01672 beantwortet die Verwaltung die Anfrage einer sachkundigen Bürgerin zu Projekttagen zum Thema Gesundheit an Gelsenkirchener Schulen. Die Anfrage bezog sich auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen im Schulalltag und stellte Fragen zur Existenz, zum Umfang, zur Umsetzung sowie zur Evaluation solcher Maßnahmen.
Die Verwaltung gibt an, dass Gesundheitsförderung an den meisten Schulen einen festen Bestandteil des Schulalltags darstellt. Insgesamt führen 33 Schulen Projekttage oder vergleichbare Maßnahmen durch. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei auf Themen wie Ernährung, Bewegung und Sport, Suchtprävention, Zahngesundheit, mentale Gesundheit sowie Gewaltprävention. Es kommen verschiedene Programme wie „Klasse 2000“, „Schule mit Biss“, „Trixitt“, „SpoSpiTo“, „fit for future“ oder das „AOK-Laufwunder“ zum Einsatz.
Die Umsetzung erfolgt primär durch Projekttage oder Projektwochen, ergänzt durch Workshops, Unterrichtseinheiten oder Gruppenarbeiten sowie die Zusammenarbeit mit externen Partnern wie der AOK, der Polizei oder Beratungsstellen. Die Verteilung der teilnehmenden Schulen umfasst 14 Grundschulen, 4 Förderschulen, 3 Hauptschulen, 2 Realschulen, 5 Gymnasien, 3 Sekundar- und Gesamtschulen sowie 2 Berufskollegs. Eine Zuordnung der Angebote zu einzelnen Klassen ist nicht möglich. Die Projekte finden überwiegend einmal pro Schuljahr statt, wobei an einer Förderschule Maßnahmen dauerhaft in den Unterricht integriert sind. Die Wirksamkeit wird von der Mehrheit der Schulen durch Befragungen, Teamgespräche oder Reflexionen überprüft.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Melcher - Vandalismus und Vermüllung an der Gemeinschaftsgrundschule Hohenfriedberger Straße -Zur Vorlage · 25-30/01680 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01680 befasst sich mit einer Anfrage eines sachkundigen Bürgers zu den Themen Vandalismus, Vermüllung und Verkehrssituation an der Gemeinschaftsgrundschule Hohenfriedberger Straße. Der Fragesteller verwies auf Probleme nach Schulschluss sowie auf Gefahren durch den Verkehr während der Bring- und Abholzeiten.
Die Verwaltung teilt mit, dass die beschriebenen Verhältnisse bekannt sind und kein Einzelfall an Gelsenkirchener Schulen darstellen. Die Verunreinigungen entstehen maßgeblich außerhalb der Unterrichtszeiten, da die Schulhöfe gemäß städtischer Vorgaben bis 20 Uhr bzw. bis zum Einbruch der Dunkelheit genutzt werden können. Da die Dienstzeiten der Schulhausmeister spätestens um 17 Uhr enden, ist eine Schließung der Tore durch das Personal nicht sichergestellt. Als mögliche Maßnahmen zur Abhilfe werden die Beauftragung eines externen Schließdienstes oder eine Begrenzung der Öffnungszeiten auf spätestens 18 Uhr genannt, wobei die Wirksamkeit von Toranlagen als Voraussetzung angeführt wird.
Hinsichtlich der Verkehrssituation weist die Verwaltung auf bereits umgesetzte Maßnahmen wie eine Tempo-30-Zone und die Erweiterung des Haltverbots im Jahr 2022 hin. Eine Einrichtung einer Schulstraße wird aus verkehrsplanerischer Sicht kritisch bewertet, da dies zu Verkehrsverlagerungen in die Bergmannstraße und die Torgauer Straße sowie zu einer Sackgassensituation führen könnte. Eine Besichtigung der Räumlichkeiten für eine Sitzung des Ausschusses für Bildung soll stattfinden, sobald entsprechende Termine feststehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Mitglieds Herrn Kolkau - Erfahrungen mit flexiblen Schulbeginnzeiten an Gelsenkirchener Schulen -Zur Vorlage · 25-30/01726 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied hat im Rahmen einer Anfrage der Vertretung der SJD - Die Falken Informationen zu den Erfahrungen mit flexiblen Schulbeginnzeiten an Gelsenkirchener Schulen sowie zu den kommunalen Handlungsspielräumen angefordert. Im Zentrum der Anfrage stehen die Auswirkungen solcher Modelle auf den Schulalltag, die Konzentration und die soziale Lage von Kindern und Jugendlichen.
Die Stellungnahme der unteren Schulaufsicht führt aus, dass das Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen keine schulspezifischen Daten zum Unterrichtsbeginn oder zur Gestaltung der Zeit vor Unterrichtsbeginn erhebt. Es wird zwischen einem grundsätzlichen Modell späterer Unterrichtsbeginnzeiten und Maßnahmen wie einem „Offenen Anfang“ unterschieden. Ein pädagogisch strukturierter „Offener Anfang“ kann laut Schulaufsicht dazu beitragen, morgendliche Stresssituationen zu reduzieren und einen ruhigeren Übergang in den Schulalltag zu ermöglichen. Mögliche positive Effekte auf Aufmerksamkeit und Wohlbefinden hängen dabei von der Altersgruppe, der Schulform und den örtlichen Bedingungen ab.
Hinsichtlich der sozialen Lage wird festgehalten, dass verlässliche Ankommenszeiten insbesondere für Schülerinnen und Schüler in belasteten Lebenslagen eine Unterstützung darstellen können. Die Stadt kann Schulen als Schulträger durch Beratung, Koordination und die Prüfung organisatorischer Voraussetzungen unterstützen. Die Entscheidung über pädagogische Konzepte und die Unterrichtsorganisation liegt jedoch bei den Schulen und deren Gremien.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.8Mündliche Mitteilungen
- 11.2Anfragen