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Beschlussvorlage

Bestellung von städtischen Vertreterinnen/Vertretern bei dem Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL) hier: Verbandsversammlung

25-30/01493

🟢 Beschlossen 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Bestellung einer städtischen Vertretung bei der Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL) vor. Ziel der Vorlage ist die Benennung des Stadtdirektors als Vertreter der Oberbürgermeisterin für die anstehende Verbandsversammlung am 18. August 2026.

Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster umfasst die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und deren kommunale Träger im Landesteil Westfalen-Lippe. Die Satzung des Verbandes sieht vor, dass die Träger ein Mitglied des Verwaltungsrates sowie den Hauptverwaltungsbeamten entsenden. Während die Oberbürgermeisterin bereits in der Ratssitzung vom 18. Dezember 2025 als Mitglied gewählt wurde, war die Vertretungsfunktion für den Fall einer Verhinderung nach dem Ausscheiden des bisherigen Vertreters vakant.

Nach der Wahl des Stadtdirektors am 9. Juli 2026 kann die Funktion der Stellvertretung nun durch den Stadtdirektor übernommen werden. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt den Stadtdirektor offiziell als Vertreter der Oberbürgermeisterin für die Verbandsversammlung des SVWL benennt. Eine finanzielle Belastung oder Klimarelevanz wird in der Vorlage nicht angegeben.

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