Verwendung des Jahresüberschusses 2025 der Sparkasse Gelsenkirchen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltungskoordinierung befasst sich mit der Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Gelsenkirchen für das Geschäftsjahr 2025. Auf Vorschlag des Verwaltungsrates der Sparkasse Gelsenkirchen soll der Rat der Stadt als Vertretung des Trägers über die Verteilung des Überschusses in Höhe von 3.032.801,51 € entscheiden.
Der Plan sieht vor, einen Betrag von 2.300.000,00 € gemäß § 25 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe b) SpkG NW an die Stadt Gelsenkirchen als Träger auszuschütten. Diese Mittel sind für die Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben oder für gemeinnützige Zwecke vorgesehen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 732.801,51 € soll gemäß § 25 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe c) SpkG NW in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden. Ein Gewinnvortrag ist für diesen Betrag mit 0,00 € angesetzt.
Der Verwaltungsrat hat diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 24.06.2026 gefasst. Die Vorlage gibt an, dass der Ausschüttungsbetrag der Haushaltsplanung entspricht und die entsprechende Besteuerung bereits eingeplant ist. Eine Entscheidung über die Vorlage ist in der Sitzung des Rates der Stadt am 03.09.2026 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 03.09.2026mehrheitlich zugestimmt
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