Entlastung der Organe der Sparkasse Gelsenkirchen für das Geschäftsjahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltungskoordinierung legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur Entlastung der Organe der Sparkasse Gelsenkirchen für das Geschäftsjahr 2025 vor. Gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) des Sparkassengesetzes NRW wird beantragt, dem Verwaltungsrat sowie dem Vorstand die Entlastung zu erteilen.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 24.06.2026 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 festgestellt. Dieser weist eine Bilanzsumme per 31.12.2025 in Höhe von 3.814.869.741,78 € sowie einen Jahresüberschuss bzw. Bilanzgewinn von 3.032.801,51 € aus. Zudem wurde der vom Vorstand vorgelegte Lagebericht 2025 gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe versehen.
Mit der Entlastung durch die Vertretung des Trägers wird die Verwaltung der Sparkasse durch die Mitglieder der Sparkassenorgane gebilligt, wobei die Entlastung keinen Verzicht auf etwaige Ersatzansprüche beinhaltet. Der Verwaltungsrat und der Vorstand informieren den Rat der Stadt darüber, dass die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen im Geschäftsjahr 2025 eingehalten wurden. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Rats der Stadt am 03.09.2026 vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1520183
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Jahresabschluss 2025
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ Corporate Governance Kodex für Sparkassen in NRW
Beratungsfolge
- 03.09.2026einstimmig zugestimmt
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