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Beschlussvorlage

Umbesetzung eines Mitglieds im Kreispolizeibeirat

25-30/01547

⚪ Ergebnis eingetragen 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01547 regelt eine Änderung in der Besetzung des Kreispolizeibeirates. Die AfD-Fraktion hat mit Schreiben vom 1. September 2026 eine Änderung der Zusammensetzung vorgeschlagen und um eine Ergänzungswahl gebeten.

Der Rat der Stadt soll gemäß dem Beschlussvorschlag ein neues Mitglied für das Gremium bestimmen. Als neues Mitglied soll ein Stadtverordnetter nachrücken, der das bisherige Mitglied, ebenfalls ein Stadtverordneter, ersetzt.

Die rechtliche Grundlage für die Besetzung des Kreispolizeibeirates bildet § 17 des Polizeiorganisationsgesetzes (POG NRW). Demnach wählen die Vertretungen der kreisfreien Städte die Mitglieder und deren Stellvertreter für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. Zudem können andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder oder Stellvertreter gewählt werden, sofern deren Zahl die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreicht. Eine Mitgliedschaft von Beamtinnen, Beamten sowie Beschäftigten der Polizei ist ausgeschlossen.

Die bestehenden Mitglieder des Kreispolizeibeirates wurden in der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2025 auf Grundlage eines einheitlichen Wahlvorschlages gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW gewählt. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds bestimmt die entsprechende Fraktion die Nachfolge.

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