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Beschlussvorlage

Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH hier: Änderung des zwischen den Städten Gelsenkirchen und Herten sowie der Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH geschlossenen Konsortialvertrages sowie Betrauung der Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH

25-30/01588

🟢 Beschlossen 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Änderung des Konsortialvertrages zwischen den Städten Gelsenkirchen und Herten sowie der Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH (EG NZW) vor. Gleichzeitig wird die EG NZW mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) gemäß einem beigefügten Betrauungsakt betraut. Die maximale Laufzeit dieser Betrauung beträgt zehn Jahre ab Unterzeichnung und endet vorzeitig mit dem Abschluss aller Revitalisierungs-, Sanierungs- und Erschließungsmaßnahmen.

Die EG NZW ist eine gemeinsame Gesellschaft der Städte Gelsenkirchen und Herten, die beide mit jeweils 50 % beteiligt sind. Ziel der Gesellschaft ist die Entwicklung und Revitalisierung des Areals der ehemaligen Schachtanlage Westerholt 1/2 sowie angrenzender Flächen. Im Rahmen der Projektentwicklung wurde bereits im Dezember 2024 die Gewährung von Bürgschaften bis zu einer Höhe von 15 Mio. € je Gesellschafterkommune zur Vorfinanzierung der technischen Infrastruktur beschlossen.

Die Änderung der Ziffer 4.1 des Konsortialvertrages dient dazu, den Finanzierungsbedarf zu präzisieren. Da die EG NZW Leistungen im Ausgabenerstattungsverfahren vorfinanzieren muss, kann eine zeitliche Verzögerung bis zu einem Jahr zwischen Verausgabung und Erhalt der Fördergelder entstehen. Die Anpassung soll sicherstellen, dass die Finanzierung auch den eigenwirtschaftlichen Teil der Projektkosten umfasst. Zur Besicherung der Darlehensverbindlichkeiten ist eine 100-prozentige modifizierte Ausfallbürgschaft vorgesehen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Nichtuntersagung durch die Bezirksregierung Münster.

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