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Beschlussvorlage

Ersatzwahl von Mitgliedern der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe

25-30/01660

🟢 Beschlossen 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt, die personelle Besetzung für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe anzupassen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Rat und Verwaltung wird die Ersatzwahl eines Verwaltungsvertreters gemäß § 113 (2) GO NRW für die Wahlperiode 2025/2030 vorgeschlagen.

Hintergrund der Vorlage ist der Ausscheiden des bisherigen Verwaltungsvertreters aus dem Dienst. Als Nachfolger für die Position des Verwaltungsvertreters wird der Stadtdirektor vorgeschlagen. Die bisherige Besetzung erfolgte durch den Stadtdirektor a. D. Die Position des stellvertretenden Mitglieds in der Verbandsversammlung bleibt durch die Leiterin des Referates Personal und Organisation unverändert besetzt.

Die Stadt Gelsenkirchen ist Mitglied im genannten Zweckverband. Der Rat der Stadt hatte die Mitglieder und Stellvertreter für die aktuelle Wahlperiode bereits in der Sitzung am 11. Dezember 2025 gewählt. Die Entscheidung über die Neubesetzung steht für die Sitzung des Rates der Stadt am 03. September 2026 an. Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes ist für den 23. September 2026 terminiert. Eine finanzielle Belastung oder Klimarelevanz wird in der Vorlage nicht angegeben.

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