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Beschlussvorlage

Bestellung von Vertretern hier: Konferenz der Ratsmitglieder

25-30/01675

❌ Abgelehnt 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgelehnt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung behandelt die Nachbesetzung eines Vertreters für die Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen. Hintergrund des Antrags ist ein Schreiben der AfD-Fraktion vom 1. September 2026, in dem um die Nachwahl eines Mitglieds gebeten wird.

In der Ratssitzung vom 23. Januar 2026 war der Rat der Stadt Gelsenkirchen dazu angegangen, drei Delegierte für die genannte Konferenz zu bestimmen. Durch die vorliegende Vorlage soll nun für die restliche Dauer der Wahlperiode 2025/2030 eine neue Stadtverordnete als Ersatz für ein bisheriges Mitglied benannt werden. Mit der Neubesetzung ist die Genehmigung der gegebenenfalls erforderlichen Dienstreisen verknüpft.

Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet § 50 Absatz 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht vor, dass der Rat beim vorzeitigen Ausscheiden einer Person aus dem Gremium eine Nachfolge für die verbleibende Dauer der Wahlperiode mit einfacher Mehrheit wählt. Eine finanzielle Belastung oder eine Relevanz für den Klimaschutz wird in der Vorlage nicht angegeben.

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